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Steuerassistenz (Fach) / Umsatzsteuer 1 (Lektion)

Alles über die umsatzsteuer

Diese Lektion wurde von volkioz38 erstellt.

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  • Was versteht man unter dem Begriff Inland? * Das Gebiet innerhalb von Österreich bzw. eines Staates; zum Hoheitsbereich eines Staates gehörendes Territorium.
  • Was versteht man unter dem Begriff Gemeinschaftsgebiet? * Gemeinschaftsgebiet (= Inland und die Gebiete der übrigen EU-Mitgliedstaaten)
  • Was versteht man unter dem Begriff übriges Gemeinschaftsgebiet? Die Gebiete der übrigen EU-Mitgliedstaaten
  • Was versteht man unter dem Begriff Drittlandsgebiet? Alle Länder, die nicht Mitglied der EU sind.
  • Was versteht man unter dem Begriff Ausland? Das Staatsgebiet außerhalb der Republik Österreich.
  • Was versteht man unter dem Bestimmungslandprinzip und wann kommt es zur Anwendung? Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes. Das heißt, die Umsatzsteuer trägt der Letzt-Verbraucher in dem Staat, in dem der Endverbrauch der Lieferung oder Leistung erfolgt.
  • Welchen Vorteil hat das Bestimmungslandprinzip? 1.     Im Ursprungsland ist der Umsatz völlig von der Umsatzsteuer befreit. (echte Steuerbefreiung)
  • Was versteht man unter dem Begriff Ursprungslandprinzip und wann kommt es zur Anwendung? Der Umsatz wird im Ursprungsland versteuert. Für Umsätze an Private (Kunden ohne UID) entsteht die USt-Pflicht bereits im Ursprungsland. Ursprungslandprinzip besteht bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern und Privaten.
  • Welches Besteuerungsprinzip wird idR angewendet?  Das Bestimmungslandprinzip wird in der Regel verwendet.
  • Was versteht man unter dem Begriff innergemeinschaftlicher (ig) Handel? Darunter versteht man den Handel zwischen EU-Ländern.
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  • Welches Besteuerungsprinzip wird im Binnenmarkt angewendet? Der Innergemeinschaftlicher Erwerb und die Innergemeinschaftliche Lieferung.
  • Was versteht man unter einem innergemeinschaftlichen Erwerb? Darunter versteht man den Wareneinkauf aus der EU. Welcher Voraussetzung müssen dafür vorliegen? * - Warenbewegung zwischen zwei Mitgliedsstaaten - Erwerber (= Abnehmer) ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Un-ternehmen erwirbt - Lieferung erfolgt durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
  • Was versteht man unter einer innergemeinschaftlichen Lieferung? Darunter versteht man den Warenverkauf aus der EU. Welcher Voraussetzung müssen dafür vorliegen? * - Der Gegenstand der Lieferung ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versen-det wird (= Warenbewegung zwischen 2 Mitgliedsstaaten) - Der Abnehmer (= Erwerber der Ware) ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt - Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer im anderen Mitglied-staat steuerbar
  • Wie bestimmt sich der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs? Art 1 BMR, Art 3 Abs 8 BMR: Ort des ig Erwerbs ist der Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet
  • Was ist hinsichtlich der Rechnungsausstellung im Binnenmarkt zu beachten? Zusätzlich zu den üblichen Rechnungsmerkmalen, muss die Rechnung, in der aufgrund der Befreiung keine Umsatzsteuer auszuweisen ist, folgende Rechnungsmerkmale enthalten: •          UID der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers •          Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • Welche Sonderregelung gilt für Schwellenerwerber im Binnenmarkt? Kein ig. Erwerb liegt vor, wenn der Erwerb durch so genannte "Schwellenerwerber" erfolgt und deren Erwerbe aus dem gesamten Gemeinschaftsgebiet die "Erwerbsschwelle" nicht überstiegen haben.
  • Welche Sonderregelung im Versandhandel gilt im Binnenmarkt? Im nichtkommerziellen Warenverkehr bleiben die Waren mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates belastet (Ursprungslandsprinzip). Bsp. Reiseverkehr: Wenn eine Privatperson im Urlaub in Spanien Waren erwirbt, gilt die spanische Umsatzsteuer und wird unmittelbar mit dem Kauf entrichtet. Ausnahmen gelten hier z.B. für den Versandhandel oder beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge.
  • Wie werden Privatpersonen bei Einkäufen innerhalb der EU behandelt? Wenn Sie als Privatperson in der EU einkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer nur einmal zahlen, nämlich in dem Land, in dem Sie den Kauf tätigen.
  • Was ist ein Reihengeschäft? Umsatzgeschäfte, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen die Waren im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangen, nennt man Reihengeschäfte. Kennzeichnend für Reihengeschäfte ist somit, dass mehreren Umsatzgeschäften nur eine einzige Warenbewegung gegenübersteht.
  • Was ist ein Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft dann vor, wenn drei Unternehmer aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über dieselbe Ware kontrahieren und diese unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.
  • Was ist der MOSS? Das ist der Mini One Stop Shop es bietet die Möglichkeit, sich in einem EU Mitgliedstaat (Mitgliedstaat der Identifizierung = MSI) zu registrieren und sämtliche unter die Sonderregelung fallende Umsätze über den MSI zu erklären und die resultierende Umsatzsteuer zu bezahlen. Nützt ein Unternehmer den MOSS, entfällt die Verpflichtung sich für die elektronisch erbrachten sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU in jedem Mitgliedstaat, in dem er derartige Leistungen erbringt, für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen und in der Folge dort Steuererklärungen einzureichen und dort Zahlungen zu tätigen.
  • Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? * Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Registrierungsnummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient und die Unternehmern im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt wird. 
  • Was ist das MIAS und wie funktioniert es? MIAS ist eine Suchmaschine (keine Datenbank), deren Eigentümerin die Europäische Kommission ist. Bei einer Suchanfrage über MIAS werden MwST-Registrierungsdaten aus den Datenbanken der EU-Länder abgefragt.
  • Welche Informationen sind in die ZM aufzunehmen und bis wann muss diese beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden? * Die am Binnenmarkt beteiligten Unternehmerinnen/Unternehmer haben bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) folgenden Kalendermonates eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bei dem – für die Erhebung der Umsatzsteuer – zuständigen Finanzamt einzureichen (Art 21 Abs 3 UStG).
  • Was versteht man unter Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet? * Gelangt ein Gegenstand vom Drittland (das sind alle Länder außerhalb des Gebiets der Europäischen Union, z.B. Schweiz, USA, Japan) nach Österreich.
  • Was versteht man unter Ausfuhrlieferungen? * Grenzüberschreitende Lieferungen an Abnehmerinnen/Abnehmer
  • Welche zwei Arten von Ausfuhrlieferungen gibt es? In Nicht-EU-Staaten (Ausfuhrlieferungen) und in Mitgliedstaaten der EU (innergemeinschaftliche Lieferungen)
  • Welche Merkmale muss eine Rechnung bei Umsätzen im Drittlandsgebiet aufweisen? Auf der Rechnung muss der Hinweis dass es sich um einen Export/eine Ausfuhrlieferung handelt angeführt sein. Wichtig hierbei ist, dass der Ausfuhrnachweis erbracht wird. Kann man keinen Nachweis zur Ausfuhr erbringen, wird vom Finanzamt die USt nacherhoben.   Die Rechnungsmerkmale sind:   1.  Name und Anschrift des Lieferanten 2. Menge und Bezeichnung der Ware 3. Tag der Lieferung/Leistungszeitraum 4. Nettoentgelt für die Lieferung 5. Ausstellungsdatum 6. Name und Anschrift des Empfängers 7. Hinweis auf Export/Ausfuhrlieferung 8. UID-Nummer des Lieferanten/Leistenden 9. Fortlaufende Rechnungsnummer