Körperschaftsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
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- Benenne das Ablaufschema der KSt I. Einleitung: - persönliche KSt-Pflicht §1(1) KStG - sämtliche Einkünfte (Welteinkommensprinzip) §1(2) KStG - BMG = z.v.E. §7(1)KStG, §7(2)KStG - Einkommen §8(1)KStG ermittelt sich durch das EStG und das KStG - bei unbeschr.Stpfl.EK-Gewerbebetrieb §8(2)KStG II. Ermittlung des z.v.E - Gewinn lit. Steuerbilanz - außerbilanzielle Korrekturen III. Tarif - Steuersatz 25% - Anrechnung-VZ IV. Gesonderte Feststellungen - Steuerliches Einlagekonto
- Welche Arten von Ausschüttungen/Leistungen gibt es? 1. offene Gewinnausscshüttungen 2. Verdeckte Gewinnausschüttungen beides sind Einnahmen entweder im: - Anteile im BV -> dann abzgl. 40% steuerfreier Teil - Anteile im PV -> Grundsatz Abgeltungssteuer
- Welche nicht Abziehbaren Aufwendungen gibt es? Nr. 2 -Steuern vom Einkommen (KSt,SolZ, KapSt) und Personensteuern(ErbSt z.B.wenn Körperschaft Pflegeheim und erbt vom Verstorbenen weil der keine Nachkommen hat) Nr. 3 - Geldstrafen Nr. 4 - 50% der Vergütungen an den Aufsichtsrat
- Was ist das steuerliche Einlagenkonto? Bedeutung für den Gesellschafter: - Erfassung der Einlagen die über das Nennkapital hinaus erbracht werden, Erhöhung der AK der Beteiligung - Rückzahlungen keine EK aus Kapitalvermögen, Minderung der AK der Beteiligung Bedeutung für die Körperschaft: - keine Körperschaftsteuer -> Das Einlagekonto ist jährlich fortzuschreiben und zum Schluss des WJ gesondert festzustellen
- Nenne die TBM einer verdeckten Gewinnausschüttung Grds. Muss hier ein Vorteil für den Gesellschafter vorliegen - Vermögensmehrung/hinderte Vermögensmehrung - durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst - Auswirkung auf §4(1)S.1 EStG -keine offene Gewinnausschüttung bei der Veranlassung durch das Gesellsch.-Verh.ist gibt es zwei Schritte: 1. Fremdvergleich - hätte die Gesellschaft das auch einem fremden Dritten gezahlt? 2. bei beherrschendem Gesellschafter: Klarheitsgebot (muss eindeutig sein) Rückwirkungsverbot (es darf nicht rückwirkend stattfinden)
- Welche Rechtsfolgen resultieren aus einer vGA? Bei Kapitalgesellschaft: - darf das Einkommen nicht mindern - kann als Leistung das steuerl.Einlagenkonto midnern Bei Gesellschafter: - Einnahmen i.S.d. §20(1)Nr.1 im BV -> TEV im PV -> Abgeltungssteuer
- Was ist eine verdeckte Einlage? Grds. ein Vorteil für die Gesellschaft - Gesellschafter wendet der Körperschaft zu - keine offene Einlage - Zuwendung unentgeltlich/teilentgeltlich - durch Gesellschafterverh.veranlasst - Einlagen-fähiger Vermögensvorteil (Erhögung Aktivposten oder Wegfall Passivposten)
- Wie wird eine verdeckte Einlage behandelt? Bei der Gesellschaft: - dürfen das Einkommen nicht erhöhen - Zugang im steuerlichen Einlagekonto Beim Gesellschafter: - Erhöhung der AK - Zufluss bei Verzicht auf Welthaltungen Forerung z.B.§19,§20(1)Nr.7,§21 EStG
- Wie werden die Gewinnausschüttungen an anderen KapG behandelt? Man schaut in den §8b KStG - erste Prüfung ob Streubesitz §8b(4)KStG (mind.Beteiligung 10% zu Beginn des Kalenderjahres) - wenn ja 100% steuerfrei §8b(1)S.1 KStG - Hinzurechung von 5% nicht abz.BA §8b(5)KStG
