Finanzbuchhaltung (FiBu) (Fach) / Gewinn und Verlustrechnung (Lektion)

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Gewinn und Verlustrechnung

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  • Gewinn und Verlustrechnung § 242 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs die Aufwendungen und Erträge der betreffenden Periode gegenüberzustellen (Absatz 2). Die GuV bildet bei allen Kaufleuten neben der Bilanz den zweiten Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (Absatz 3). Saldo aus Erträgen und Aufwendungen spiegelt den Erfolg eines Geschäftsjahres Ergebnis wird als Gesamtgröße im Eigenkapital der Bilanz als Jahresüberschuss-/fehlbetrag bzw. als Bilanzgewinn/-verlust ausgewiesen - zeitraumbezogen (Stichtag zu Stichtag) - Stromgrößen (Aufwand und Ertrag)- Gewinn als Erfolg der Periode
  • Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren Gesamtkostenverfahren umfasst alle Aufwendungen unabhängig davon, ob damit schon Umsatz erzielt wurde oder nicht. -Produkte auf Lager  Bsetandsveränderungen -> Bestandserhöhung (mehr produziert als verkauft - Waren liegen am Lager) oder Bestandsminderung (Aufwand) - Strukturierungsprinzip nach Aufwandsarten z.B. Personalaufwand  Umsatzkostenverfahren Erfasst nur die Aufwendungen, für die Umsätze erzielt wurden Aufwand wird nur erfasst wenn ein Umsatz erzielt wurde Strukturierungsprinzip nach Funktionbereichen z.B. Vertrieb, Verwaltung z.b. Personalaufwand verteilt sich nun bei den Funktionsbereichen