Prüfungsvorbereitung (Fach) / Vollzugspraxis (Lektion)

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  • 4-Säulen der Meldepflicht → Beurteilung und Behandlung der Gefangenen → Sicherheit und Ordnung → Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden → Erkrankungen des Gefangenen an de Anstaltsarzt
  • Gründe für Verlegung, Überstellung, Ausantwortung → zur Förderung der Behandlung während des Vollzuges → zur Förderung der Eingliederung nach Entlassung → Fluchtgefahr → Gefahr für Sicherheit und Ordnung → organisatorische Grunde → medizinische Maßnahmen → Begutachtung → Besuchszusammenführung
  • Sicherheitskonzept → Baulich-technische Vorkehrungen: Mauern, Gitter, Zäune, Kameras, Alarmanlagen → organisatorische Regelungen: Gesetze, Richtlinien, Hausordnung, Erlasse → soziale und behandlungsfördernde Strukturen: Bedienstete untereinander, Bedienstete und Gefangene, externe Behörden
  • Ablauf einer Kontrolle (Besucher/Zulieferer) → Einlassbegehren ( Nr.16 DSVollz) → Ausweisen durch PA oder RP ( Nr.16 DSVollz, §63 Abs.1 StVollzG NRW, Nr. 30 Rilis ) → Eintragung ins Pfortenbuch ( Nr.16 DSVollz ) → Ausweis einbehalten ( Nr. 30 Rilis, §63 StVollzG NRW ) → Kontrollnummer / Schlüssel für Besucher → Durchsuchung: → Absonden / Abtasten → mitgebrachte Sachen kontrollieren → nicht erlaubtes einschließen Beim Zulieferer zusätzlich: → Kontrolle des Fahrzeuges ( Nr.22 Abs,3 Rilis) → Übergabe an den Zuständigen → Fahrzeug oder Zulieferer nich unbeaufsichtigt lassen
  • Regeln im Umgang mit Anstaltsschlüsseln 1. Anstaltsschlüssel, die nicht ausgegeben sind oder nicht gebraucht werden, sind unter Verschluss zu halten. 2. Verluste sind unverzüglich zu melden. 3. Die Bediensteten müssen die ihnen ausgehändigten Schlüssel sorgfältig und sicher verwahren. 4. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. 5. Die Schlüssel sind beim Verlassen der Anstalt abzugeben. 6. Der Bedienstete ist für die ihm überlassenen Anstaltsschlüssel allein verantwortlich. 7. Die Schlüssel sind so zu tragen, dass sie jederzeit griffbereit sind. 8. Die Schlüssel sind so zu tragen, dass sie dem Zugriff Dritter entzogen sind. 9. Die Schlüssel sind verdeckt zu tragen. 10.Die Schlüssel dürfen nicht offen abgelegt werden.
  • Durchsuchung ohne Entkleidung ( §64 Abs.1 StVollzG NRW ) Was ist zu beachten? Wann: zu jeder Zeit → Männer nur Männer / Frauen nur Frauen → anderes Geschlecht darf anwesend sein → Absonden gilt als Durchsuchung → Schamgefühl ist zu schonen → keine Griffe in den Intimbereich → keine anzüglichen Kommentare oder Witze → wenn möglich in einem separaten Raum → Eigensicherung beachten → wenn möglich mit 2 Bediensteten
  • Durchsuchung mit Entkleidung ( §64 Abs.2 und 3 StVollzG NRW ) Wann? → bei der Aufnahme → vor und nach Kontakt mit Besuchern → vor und nach jeder Abwesenheit → Gefahr im Verzug → Anordnung der Anstaltsleitung Was ist zu beachten? → Männer nur Männer / Frauen nur Frauen → anderes Geschlecht darf nicht anwesend sein → in geschlossenen Räumlichkeiten → andere Gefangene dürfen nicht anwesend sein → immer mit 2 Bediensteten → kein Körperkontakt → Schamgefühl ist zu schonen → keine anzüglichen Kommentare oder Witze → Eigensicherung beachten
  • 10 Regeln im Umgang mit Schusswaffen und Munition 1. Mit Schusswaffen stets so umgehen, als wären sie geladen! 2. Ohne Grund niemals die Mündung auf Menschen oder Tiere richten, auch wenn die Waffe nicht geladen ist. 3. Bei der Handhabung von Faustwaffen das Rohr stets vorwärts abwärts halten! 4. Den Abzug einer Schusswaffe nie unnötig oder gedankenlos betätigen! 5. Bei der Übergabe einer Schusswaffe stets deren Zustand mitteilen! Bei der Übernahme einer Schusswaffe stets deren Zustand überprüfen! 6. Vorhandene Sicherungen überprüfen! 7. Schusswaffe niemals achtlos ablegen! Stets dafür sorgen, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangen können! 8. Munition so handhaben und lagern, dass niemand gefährdet und der Zugriff Unbefugter ausgeschlossen wird! 9. Bei Handhabung, Reinigung, und Zerlegen von Schusswaffen nie Gewalt anwenden! 10.Jeder trägt für seine Schusswaffe die Verantwortung! Eigene und fremde Sicherheit sowie Einsatzbereitschaft der Schusswaffe hängen davon ab! Seite
  • Beaufsichtigungsformen Ständig und unmittelbar • Vollzähligkeit und Verhalten sind jederzeit überschaubar • Sie halten sich stets im Sichtfeld auf • unausgesetzter Zugriff muss immer möglich sein • keine räumliche und zeitliche Trennung In unregelmäßigen Zeitabständen • unter Berücksichtigung des Einzelfalls • setzt der Anstaltsleiter fest, in welchen zeitlichen Abständen • sich die Bediensteten über das Verhalten und die Vollzähligkeit • der Gef. zu vergewissern haben
  • Gründe der Beaufsichtigung (7+1) 1. Einhaltung der Trennungsvorschriften 2. Unterbindung unerlaubten Verkehrs 3. Anordnung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen 4. Schutz der Allgemeinheit 5. Verhinderung der Flucht / Vollzähligkeit der Gef. 6. Verhinderung von Suizid / Selbstverletzung 7 Gewährleistung von S+O 8. Erforschung der Persönlichkeit des einzelnen Gef. / erkennen von Strömungen und Beziehungen in Gruppen
  • Kostausgabe → Nr.16 RiLi → Lebendkontrolle → gerechte Verteilung → Hygiene → max. 3 Einzel- oder 1 Gemeinschaftshaftraum → Kostformen → abwesenden Gefangenen das Essen auf den Haftraum stellen → Austeilender Gefangener muss durch den Arzt freigegeben sein
  • Mitnahme von Gef. durch Fachdienste → Abteilung informieren → Info's einholen (bSM) → Warteräume (Info's) → Trennungsvorschriften → ordentliche Übergabe
  • Aufenthalt im Freien → Nr. 13 RiLi ; § 43 StVollzG NRW ; § 23 UVollzG NRW → mind. 2 Bedienstete → getrennt voneinander → mind. einer davon am Alarmmelder → nicht den Rücken zukehren → nicht ablenken lassen → einer verlässt den Hof zuletzt
  • Legitimierter Aufenthalt außerhalb der JVA → Ausführung → Vorführung (bei lockerungsgeeigneten Gef. muss der Richter einem Ausgang zustimmen. Sonst unter Aufsicht) → Außenbeschäftigung → Unterbringung in einem ext. Krankenhaus → Transport (Verlegung / Überstellung) → Vollzugsöffnende Maßnahmen → Ausantwortung
  • Besonderheiten bei Aus- und Vorführungen → Nr. 9, 23, 24 RiLi → geeignete Bedienstete → Gef. spätmöglich vom Termin unterrichten → Weisungen der Anstaltsleitung beachten → Überprüfen aller Räumlichkeiten → Beaufsichtigung: ständig u. unmittelbar → Auch Fesseln mitnehmen, wenn keine angeordnet sind → Begleitung in alle Räume → keine Terminabsprache vor dem Gefangenen
  • Mitführen von Gegenständen außerhalb des Vollzuges → Ggf. (Auszug aus der) Krankenakte → Ggf. Überweisung → etwaige Besonderheiten (s. Transportschein) → Terminschein, Ausführungsverfügung, Transportschein → Dienstausweis → Anstaltshandy / Telefonliste → Durchfahrts-/Parkerlaubnis → Navi / Hinweise über Parkmögl. → Waffen gem. Anord. der AL → Fessel (Hand-, Fuß-, Einwegkunst- stofffesseln, Öffnungswerkzeug)
  • Besonderheiten bei der Mitnahme von Schusswaffen • Sicherheitsüberprüfung • Vollzähligkeitsüberprüfung • Anordnung der AL beachten • Schusswaffe nicht ablegen oder Dritten überlassen • Nur befugte Bedienstete (Sichtvermerk im Dienstausweis + Bescheinigung) • i. d. R. offen tragen
  • Verhalten bei Flucht / Entweichung • Nr. 35 RiLi • unverzügliche und nachdrückliche Nacheile • mit möglichst allen Bed. zum Eigenschutz • Nacheile ist solange verpflichtend, wie sie Erfolg verspricht • Die Bed. haben keine Sonderrechte (Hausdurchsuchung) • Bei negativer Nacheile: Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen (zur Fahndung ausschreiben) • Beim Fahndungsersuchen dürfen die erforderlichen Daten weitergegeben werden • Wann die Fahndung bei Ausgängern eingeleitet wird, regelt die Hausverfügung • Disziplinarverfahren wird eingeleitet • Ist die Nacheile und Fahndung erfolglos, entscheidet die Vollstreckungsbehörde über weitere Maßnahmen (Hundertschaft, abwarten, etc.) • Stellt sich ein Gef. oder wird er festgenommen, ist das Fahndungsersuchen zurückzuziehen
  • Übergabe / Übernahme • findet am Dienstort statt • ausschließlich zwischen Kollegen • Bestand mitteilen • Vollzähligkeit und Funktion der Waffen und Sicherungsmitteln • Veränderungen und Besonderheiten mitteilen (z.B. Transporter, Sicherungsmaßnahmen) • eintragen und bestätigen im Meldebuch • Abgleich des Bestands mit der Zentrale
  • Arbeitsaufschluss • Nur Sachen mitnehmen, die für den Arbeitstag benötigt werden • Durchsuchung • Tragen der Arbeitskleidung • Unterschiedliche Gruppen nacheinander ausrücken lassen • Außenarbeiter sind von in den Betrieben tätigen Gefangenen zu trennen • Gefangene zählen und Ergebnisse vergleichen • Mitnahme der Ausweise
  • Absehen von ständig und unmittelbarer Beaufsichtigung (Hausrbeiter) a) keine Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind, b) keine Auslieferungs- oder Abschiebehaft angeordnet ist c) keine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine sonstige Unterbringung gerichtlich angeordnet ist d) sie sich seit mindestens drei Monaten in Haft befinden e) bei ihnen während der laufenden Inhaftierung weder Suchtmittel noch Ausbruchswerkzeug gefunden wurden f) sie nicht in den Verdacht des Handels mit oder des Konsumierens von Rauschmitteln gekommen sind sowie g) sie sich nicht während der laufenden Inhaftierung der Strafvollstreckung entzogen haben.
  • Führen von Rückkehrergesprächen - Orientierungspunkte • Wie hat sich der Gef. in der Zeit vor dem Hauptverhandlungstermin verhalten? • Welche Einschätzung habe ich von seiner Persönlichkeit gewonnen? • Wie hat er sich nach den Termintagen vor der Urteilsverkündung verhalten, was hat er erzählt? • In welchem Verhältnis steht das Urteil zu dem, was der Gef. erwartet hat? • Wie ist die aktuelle Stimmungslage? • Waren Angehörige beim Termin anwesend? Wie haben diese reagiert? • Wann erhält er – wenn überhaupt – den nächsten Besuch? • Was hat der Gef. am Abend vor? • Was denkt er selbst, was ihm gut täte? • Was lässt sich davon verwirklichen? • Welche Gedanken – wenn überhaupt – hat er sich über die Gestaltung der Strafhaftzeit gemacht? • Wie sieht er vor dem Hintergrund der aktuellen Verurteilung seine Perspektiven nach der Haft? • Wie passt das Verhalten im Rückkehrergespräch zu dem früheren Verhalten? • Hat der Inhaftierte Selbstschädigungsgedanken / -absichten?
  • Rahmenbedingungen des Rückführergesprächs • Zeit haben bzw. Zeit nehmen • Offene (W-)Fragen stellen • Aktiv zuhören, nachfragen • Auf Mimik und Gestik achten • Wahrgenommenes ansprechen
  • Die 3 Prophylaxebereiche der Suizidalität • Hinweise auf eine eventuelle suizidale Gefährdung rechtzeitig nachgehen und Andeutungen ernst nehmen • Auf auslösende Risikofaktoren (äußere und innere Ereignisse) achten. • Gefangenen, die besonders gefährdet erscheinen, gezielte persönliche Zuwendung zukommen lassen
  • Welche Intensitäten gibt es? Vermutete suizidale Gefährdung ⇒ Hier kann nur aufgrund der Lebenssituation eine Gefährdung angenommen werden. Auch eine gezielte Exploration durch besonders geschultes Personal führt nicht zwingend zu weiteren Erkenntnissen. Akute Suizidalität ⇒ Hier handelt es sich um ein Krankheitsbild welches festgestellt wird. Unmittelbar nach einem erfolglosen Suizidversuch ist die Wiederholungsgefahr besonders hoch.
  • Erscheinungsformen des Suizid Spontansuizid ◦ häufig bei jugendlichen Gefangenen ◦ Kurzschlusshandlungen / Reaktion auf Konflikte Suizid aus krankhaften Gründen ◦ „psychisch Kranke“ (Depressionen / Psychosen) Bilanzsuizid ◦ langfristig geplant ◦ häufiger bei älteren Menschen ◦ kaum zu verhindern
  • Auslöser für den Lagebedingten Erstickungstod (PAP): Ersticken wegen Atembehinderung durch: • Bauchschläge • Kompression des Brustkorbes • Stark vornübergebeugter Sitzhaltung  Verlegung der Atemwege durch: • Gewaltanwendung im Halsbereich • Zukleben von Mund oder Nase • Zurücksinken des Zungengrundes bei Bewusstlosigkeit • Erbrochenes Massive Ausschüttung von Stresshormonen bei hochgradig erregten Personen: • Vermehrter Sauerstoffbedarf aufgrund der Atembehinderung nicht gedeckt
  • Vorläufige Aufnahme Vorläufige Aufnahme ist der Zeitpunkt, in dem eine Person vor Aufnahme in den Gewahrsam einer JVA genommen wird (Eintritt in die Pforte)
  • Aufnahme Aufnahme ist erfolgt, mit der Unterzeichnung der Aufnahmeverfügung (i.d.R. in der Vollzugsgeschäftsstelle)
  • Erstaufnahme Erstaufnahme ist, wenn die Person sich zuvor in Freiheit oder in einem anderen Gewahrsam außerhalb der Justizverwaltung befunden hat
  • Tätigkeiten auf der Kammer • Durchsuchung mit Entkleidung • Durchsuchung der eingebrachte Sachen • Aushändigung der durch die Anstalt zugelassenen persönlichen Gegenstände • Sicherstellung der nicht ausgehändigten Gegenstände • Reinigung und Desinfizieren der Kleidung und Wäsche, auf Kosten der Anstalt (soweit erforderlich) • Verderbliche oder nach Art und Umfang nicht zur Aufbewahrung in der JVA geeignete Gegenstände, sind von der Annahme auszuschließen • Verplombung der Habe • Anlegen der Kammerkarte • Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen • Ermöglichung des Zugangsbades • Umkleiden des Gefangenen (sofern Pflicht zum tragen von Anstaltskleidung) • Aushändigung der Grundausstattung, sowie Sachen des täglichen Bedarfs+ • Erforderlichkeit von Sicherungsmaßnahmen prüfen • Verständigung anderer Stellen (z.B. Kammer, VG, Abteilung,…)
  • Tätigkeiten auf der Abteilung/Zentrale • Erforderlichkeit von Sicherungsmaßnahmen prüfen • Haftraumzuteilung • Führen des Zugangsgespräches • Aufnahme der persönlichen Daten • Eintragungen in das Buchwerk • Bestandsänderung melden • Klärung der Kostform • Zuweisung des Haftraumes • Inventarliste überprüfen/Schäden dokumentieren (Gef. Unterzeichnen lassen) • Einverständniserklärung über die Gemeinschaftsunterbringung • Verträglichkeitsprüfung • Aushändigung der Hausordnung • Zuführung zum Krankenpflegedienstes • Information von Angehörigen (z.B. Zugangstelefonat)
  • Transportarten • Sammeltransport (Regeltransport) • Einzeltransport • Sondertransport
  • Im Falle einer Panne (Transport) • Anstalt informieren • Ersatzfahrzeug anfordern • Gefangene verbleiben so lange im Fahrzeug • Nach Rücksprache mit der JVA kann der Gefangene ggfs. Aus dem Fahrzeug geholt werden • Prüfen, ob der Gefangene beim Umsteigen in ein anderes Fahrzeug gefesselt werden muss • Amtshilfe durch die Polizei anfordern