Grundlagen der Rechtsanwendung (Fach) / 2/4 (Lektion)

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Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Was setzt die Menschenwürde (Art 1 GG) grundsätzlich voraus? Die Freiheit des Willens 
  • Könnte der Gesetzgeber mit 2/3 Mehrheit die Todesstrafe einführen? Nein, Verstoß gegen die Menschenwürde (Art 1 GG) - unantastbar! 
  • Nennen Sie zwei das Zivilrecht prägen die Grundrechte Art. 14 - Eigentumsrecht  Art. 2 und 1 - Persönlichkeitsrecht  Art. 6 - Ehe und Familie  Art. 12 - Berufsfreiheit 
  • Gewährt Art. 5 Abs. 3 GG den Professoren und Hochschulen uneingeschränkte Freiheiten? Nein, u. a. beschränkt durch die Rechte der Studierenden nach Art. 12 GG Berufsfreiheit 
  • Kann ein Unternehmen die Bildung einer Gewerkschaft verbieten? Art. 9 gewährleistet die Vereinigungsfreiheit und damit auch das Recht eine Gewerkschaft zu gründen. 
  • Kann ich aus Art. 14 GG (Eigentumsrecht) ein uneingeschränktes Baurecht für mein Grundstück ableiten? Nein, allein das Baurecht legt eine Reihe von Beschränkungen auf, evtl. auch Naturschutz- und Wasserrecht 
  • Könnte der Gesetzgeber das Erbrecht zu 100 % mit der Begründung abschaffen, das Sozialstaatsprinzip sei vorrangig? Eine totale Entwertung wäre ein Verstoß gegen Art. 14 GG der Eigentum und Erbrecht schützt.