Grundlagen der Rechtsanwendung (Fach) / Recht 1. Semester, Prüfungsfragen. 2. Teil. Verkehrssicherungspflicht und Produk (Lektion)

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Einführung in das Recht. Prüfungsfragen. 2. Teil. Verbraucherschutz / Verkehrssicherungspflicht und Produkthaftung

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  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verkehrssicherungspflicht und der Produkthaftung? Antwort: In-Verkehrbringen gefährlicher Produkte (z.B. Fön, Silvesterraketen)= Schaffen einer Gefahrenquelle, Zumutbar Kontrollen, Hinweise etc., Kundekommt zulässigerweise mit Produkt in Berührung – ordnungsgemäßeVerwendung
  • Ist es ratsam, die Produkthaftung ausschließlich über die Versicherungen zu regeln? 2 Gründe Antwort: NeinProblem: Kosten - Prämien; viele kleine und mittlere Unternehmen schonheute unterversichert; keine Ressourcen zur RisikofinanzierungProblem: Höchstbeträge bei der Deckung, keine automatischeAuslandsdeckungProblem: Straftaten nicht versicherbar
  • Was ist die vielversprechendste Strategie gegen die Produkthaftung? 2 Vorschläge Risikopolitische Maßnahmen (Qualitätskontrollen), Verbesserung derProduktaussagen (Werbeaussagen, Bedienungsanleitungen); Produkteliminierung (Risiko-Nutzen-Analyse, Rückrufaktion);Dokumentation (Entlastungsaufgabe (Beweis))
  • Ein Bauer verkauft Kartoffeln direkt vom Feld. Unterliegt er dem ProdHG? Antwort: Nein, unbehandeltes Naturprodukt
  • Ein Winzer verkauft Wein aus seinem Weinkeller. Unterliegt er dem ProdHG? Antwort: Ja, behandeltes Naturprodukt
  • Wie unterscheiden sich im ProdHG Fabrikations- oder Herstellerfehler, Konstruktionsfehler, Instruktionsfehler Antwort:Fabrikations- oder Herstellerfehler: einzelnes Produkt; Konstruktionsfehler:gesamte Serie - fehlerhafter Planung; Instruktionsfehler: Warnung vor derGefährlichkeit eines Produkts
  • Was kann der Kunde von einem Produkt erwarten? Antwort: Stand der Technik (Bsp.: DIN-Normen), ausreichendeBeschreibungen (Bsp.: Warnhinweise bei Kindertee) keine übertriebeneWerbung, insbesondere im Sicherheitsbereich (Bsp.: fliegendes Mountainbikekann zu Selbstüberschätzungen führen)
  • Was kann der Hersteller vom Verbraucher erwarten und was nicht? Je 2 Gründe Antwort: Lesen der Hinweise, Kontrolle beim Gebrauch, kein Missbrauch(Chemikalie als Rauschmittel)
  • Ein Unternehmer importiert Elektrogeräte aus China. Haftet er nach dem ProdHG? Antwort: Ja, der Importeur wird wie ein Hersteller behandelt (§ 4 ProdHG)
  • Ambros (A) stellt Overheads her. Der Hinweis auf Hochspannungsteile wird aus optischen Gründen in Fingerkuppenform auf der Unterseite der Geräte geklebt. Antwort: Angesichts der erheblichen Gefahr bedarf es einer deutlichenHervorhebung des Warnhinweises in der Nähe der Gefahrenquelle -Verletzung der Instruktionspflicht
  • Arglos (A) betreibt eine Hühnerfarm. Er erfährt von einer Salmonellenvergiftungen durch seine Eier. Muss A reagieren? Antwort: Produktbeobachtungspflicht In-Verkehr-bringen, Kundenbriefe undRückrufaktion (alle Medien, da u.U. Lebensgefahr für Risikopatienten)
  • ML wird durch eine explodierende Bierflasche verletzt. Er will den Getränkehersteller (G) in Anspruch nehmen. Dieser verweist auf sein umfassendes Kontrollsystem. Wie sind die Erfolgsaussichten des ML, wenn G die konkrete Kontrolle nicht nachweisen kann? .Antwort Herstellungsfehler, Erfolg nur, wenn durch Befundsicherungnachgewiesen werden kann, dass konkrete Flasche getestet und nichtsgefunden wurde