Institutionenökonomik (Fach) / Lektion 5 - Property Rights-Theorie (Lektion)

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Lektion 5 - Property Rights-Theorie

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  • Property Rights (Eigentumsrechte) individuelle Rechte zur Nutzung von Ressourcen   im Gegensatz zum Eigentumsbegriff auf juristischer Ebene, werden die Property Rights in Teilrechte unterteilt diese Teilrechte sind unabhängig von einander und separat veräußerbar
  • Bundle of Rights die Property Rights-Theorie spaltet das Eigentumrecht in Teilrechte auf, die unabhängig voneinander existieren und auch getrennt voneinander an Dritte weitergegeben werden könnnen --> der Property Rights-Ansatz definiert Eigentum als Rechtsbündel
  • Unterscheidung Rechtebündel - das Recht auf Nutzung (lus usus) - das Recht auf Veränderung (lus abusus) - das Recht sich Erträge aus dem Gut anzueignen (lus fructus) - das Recht eine Sache ganz oder teilweise zu veräußern und den Veräußerungsgewinn zu behalten (lus abutendi)
  • private und staatliche Property Rights private Eigentumsrechte sind Individuen oder Gruppen von Individuen zugeordnet, staatliche oder öffentliche Eigentumsrechte sind einer Allgemeinheit übereignet für öffentliche Rechte werden Gruppen definiert (z.B. Einwohner eines Dorfes, einer Stadt oder eines Landes) - alle Mitglieder dieser Gruppe dürfen die entsprechenden Eigentumsrechte ausüben, was i.d.R. zu einer Übernutzung führt
  • Absolute und relative Property Rights absolute Eigentumrechte gelten gegenüber jedermann relative Eigentumsrechte begründen nur Ansprüche gegen Einzelne
  • Internalisierung bei Property Rights die Zuordnung von Eigentumsrechten ist dann effizient, wenn demjenigen der eine Handlung vornimmt, duldet oder unterlässt alle mit dieser Handlung verbundenen Kosten und Erträge zufallen ob eine effiziente Rechtezuordnung vorliegt, wird anhand von drei Kriterien beurteilt: - Universalität - Exklusivität - Transferierbarkeit
  • Universalität von Eigentumsrechten liegt dann vor, wenn jedes Gut jemandem gehört ist dies nicht der Fall, kommt es zur Verschwendung und damit zu einer Fehlallokation von Ressourcen Bsp. ein Waldgrundstück, das niemandem gehört, wird nicht gepflegt und jeder der möchte kann Bäume abholzen etc. --> jede arbeitsteilige Produktion wird eingestellt & wirtschaftliches Handeln reduziert sich auf spontane Handlungen es gibt Güter bei denen die Zuordnung von Eigentumsrechten unmöglich oder unverhältnismäßig teuer ist (z.B. die Atmosphäre)
  • Exklusivität von Eigentumsrechten liegt vor, wenn der Rechteinhaber andere von der Nutzung ausschließen kann --> exklusive Kontrolle über das Gut   der Rechteinhaber erhält sämtliche Erträge, trägt aber auch alle Kosten   der Rechteinhaber hat den Anreiz alles zu unterlassen, was den Wert des Gutes verringert und alles zu unternehmen, was den Wert des Gutes steigen lässt   die exklusive Zuordnung von Eigentumsrechten kann zu hohen Transaktionskosten scheitern, wenn die Kosten zur Durchsetzung des Eigentumsrechts zu hoch sind (z.B. hohe Kontrollkosten)
  • kollektive Selbstschädigung Ist die exklusive Nutzung eines Gutes nicht gegeben, ist das Eigentum als Gruppeneigentum definiert   --> es kommt zur Übernutzung, da alle ernten wollen, aber keiner das Feld bestellt (Beispiel: Fischerei in den Weltmeeren)   um eine effiziente Ressourcennutzung wieder herzustellen bedarf es einer Überführung des Gemeineigentums in das Privateigentum oder eines Erlasses zusätzlicher Regeln (z.B. Begrenzung des Erntevolumens)
  • Transferierbarkeit von Eigentumsrechten sichert die Übertragungsrechte am Eigentum (Kauf/Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Schenkung)   ist von Bedeutung, da verschiedene Eigentümer Güter unterschiedlich effizient nutzen --> ein Handel aus Gründen der Transferierbarkeit sorgt dafür, dass derjenige das Gut erhält, der es seiner effektivsten Verwendung zuführt
  • Transferierbarkeit von Eigentumsrechten – Sonderfall: Verpachtung das Recht auf Nutzung und das Recht auf Aneignung der Früchte wird transferiert, das Recht auf Veränderung oder Veräußerung verbleibt beim Eigentümer bei Vermietung und Verpachtung entstehen Kontrollkosten für den Substanzerhalt --> ein rational handelnder Pächter würde rational handeln, wenn er das Gut möglichst weit abnutzt – so würde er seine Erträge erhöhen ohne die korrespondierenden Kosten zu tragen (Opportunismus) --> um dies zu verhindern, werden entsprechende Regelungen zum Substanzerhalt im Pachtvertrag ergänzt --> effizienteste Form der Kontrolle: dem Kontrolleur die Eigentumsrechte am Nettogewinn der Arbeit des Kontrollteams überlassen
  • externe Effekte liegen vor, wenn ein Akteur nicht alle Handlungsparameter bzw. Güter kontrollieren kann, von denen sein Nutzen abhängig ist entstehen, wenn Eigentumsrechte nicht vollständig zugewiesen sind liegen dann vor, wenn der Nutzen eines Individuums sich durch Aktivitäten Dritter verbessert (positiver externer Effekt) oder verschlechtert (negativer externer Effekt), ohne dass es dafür zu einer Kompensationszahlung kommt anschauliches Beispiel: Impfung gegen ansteckende Krankheit
  • technologische und pekuniäre Externalitäten technologisch = physische Wirkungsbeziehungen pekuniär = entstehen durch den Preismechanismus im Markt (nicht effizienzrelevant) – z.B. Hotelpreissteigerung in München während des Oktoberfests psychologisch = z.B. Neid, Schadenfreude
  • Auswirkungen externer Effekte externe Effekte verhindern die gesamtwirtschaftlich sinnvolle Produktion bei negativen Externalitäten werden zu viele Ressourcen in die Produktion des die negativen Effekte auslösenden Gutes gesteckt, da die sozialen Kosten nicht mit einfließen --> Überproduktion   bei positiven Externalitäten --> Unterproduktion   soziale und private Kosten müssen in Einklang gebracht werden --> Internalisierung