Zivilrecht (Fach) / Schuldrecht I (Lektion)

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Medicus/Lorenz

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  • Schuldgeschäft allg. - wenn anderer Person Schaden zugefügt wird - Schuldverhältnis: Gläubiger (Opfer), der von Schuldner (Täter) Leistung fordern kann - möglich: Leistungspflichten (LEISTUNGSINTERESSE) und Schutzpflichten ...
  • Entstehungsgrund von Schuldverhältnissen 2 Gründe - gesetzliche Anordnung: gesetzliches SV (Schuldverhältnis) - (rechtsg.) Einverständnis des Schuldners: rg. oder vertragliche SV
  • Dauerschuldverhältnisse DSV - Zeitlich gestreckte EinzelSV: -> BARGESCHÄFTE: werden sofort erfüllt                                             -> KOMPLEXE LANGZEITVERHÄLTNISSE: genauer Inhalt der      ...
  • Fixgeschäfte - Zeit: Nebensache - oft soll zu bestimmten Zeitpunkt geleistet werden ABER Leistung danach noch möglich - manchmal: Leistung nach Natur der Sache an Zeitpunkt gekoppelt -> nach Ablauf des Termins: schlicht ...
  • Klagbarkeit - idR: Leistungsklage: auf versprochene Leistung selbst <-> auf Geld --> Prinzip der NATURALKONDEMNATION / NATURALERFÜLLUNG
  • Selbsthilfe (Eigenmächtige Durchsetzbarkeit) - Rechtsfrieden: wird nur sehr selten erlaubt nach §229 - Beweislastigkeit: bei Schuldner auf eigene Gefahr --> wenn er Sachlage schuldlos falsch eingeschätzt hat: Schadenersatz - wenn Hilfe nicht rechtzeitig ...
  • Verfügungsbefugnis - Gläubiger: kann über Forderung verfügen --> Erlass §397 ; Abtretung §§398ff Aufrechnung §§387ff
  • Behalten der Leistung - wenn Schuldner: Leistung freiwillig oder erzwungenermassen erbracht: dann: Gläubiger darf behalten --> Rückforderung scheidet aus
  • Ausschluss von Verbindlichkeit - bei Spiel und Wette    u  Ehemäklerlohn  §762 U §656 --> Gläubiger kann Leistung nicht verlangen - keine Klagbarkeit, Vollstreckbarkeit, eigenmächtige Durchsetzung
  • Ausschluss kraft Gesetzes der Klagbarkeit - bei verjährten Ansprüchen: Gläubiger kann klagen ABER kein Erfolg, wenn Schuldner sich auf Verjährung beruft - Sinn: wenn man glaubt, gar nichts zu schulden, u das gerichtlich bestätigt haben will, ...
  • Leistungsort Erfolgsort Leistungsort=Erfüllungsort: wo Schuldner Leistungshandlung vorzunehmen hat ( bei Ladengeschäften: Sitz des Verkäufers) Erfolgsort= wo Erfüllungserfolg eintreten soll ( bei Ggstenden, die Käufer ein- ...
  • 3 Schuldtypen Holschuld: Leistungs- u Erfolgsort: beim Schuldner -> Käufer muss Sache abholen  Bringschuld: Leistungs- u Erfolgsort: beim Gläubiger -> Verkäufer muss Sache zum Käufer bringen, dort übergeben u ...
  • Leistungsgefahr - wenn Sache vor Eintritt des Erfüllunserfolgs untergeht: keine Erfüllung gem. §362 I - Ersatz gem. §275 I: wenn Leistung unmöglich: von Leistung befreit    Verpflichtung zu Ersatz: nur bei Gattungs- ...
  • Verspätungsgefahr - Rechtzeitigkeit abhängig von örtlicher Einordnung der Schuld - Schickschuld: rechtzeitige Absendung genügt -> grds. Beendung des Schuldnerverzuges (§286) bei Leistungshandlung
  • Leistungszeit > Grundbegriffe - geregelt in §271, wann Schuldner leisten muss oder darf - Sonderfall: Verbrauchsgüterkauf geregelt in §474III Fälligkeit: Ziet zu welcher Gläubiger die Leistung verlangen kann Erfüllbarkeit: ...
  • Leistungszeit > Regelung durch Parteiwillen u Umständen ... - durch Vereinbarung oder aus Umständen zu bestimmen - oft: asudrückliche Vereinbarung bgzl Fälligkeit:  Bsp wann Auto liefern) - Grenzen der Parteivereinbarung gem. §271a: Fälligkeiten über mehr ...
  • Zahlung > Bar, Überweisung, Schecks... durch Einzahlung oder Überweisung: Erfüllungswirkung - wenn vertraglich vereinbart (oft konklundent durch Angabe der Kontodaten) - wenn Betrag zur freien Verfügung gutgeschrieben wird Schecks u Kreditkarte ...
  • Fremdwährungsschulden - geregelt in §244 - Geldschuld, die nicht in EUR aber im Inland zu bezahlen: kann wenn keine abweichende Vereinbarung in EUR gezahlt werden
  • Geldherausgabeschuld - keine echte Geldschuld - Bsp: Kellner nicht auf Zahlung einer Geldsumme sondern auf Herausgabe empfangenen Geldes verpflichtet --> Unmöglichkeit gem. §275I erdenklich -> wenn Kellner beraubt wird ...
  • Gattungsschuld <=> Stückschuld: Anfang an bestimmter Gegenstand geschuldet - hier: nach Art und Menge beschrieben --> gattungsmässig bestimmt §243I - Bestimmung der Gattung: Parteien - marktbezogene Gattungsschuld ...
  • Gattungsschuld > Vorrat untergegangen - Teil des Vorrats untergegangen u Rest reicht nicht zur Befriedigung aller Gläubiger - Interressen gleich schutzwürdig. muss anteilig aus verbliebenen Vorrat gem 242 befriedigen - wenn Unmöglichkeit ...
  • Konkretisierung - relevant für Übertragung von Sachen aus Gattungsschuld §243 - Kriterium: mittlerer Art u Güte ( relativ zum eigenen Vorrat) - wenn Schulder bessere Stücke leistet: Pech gehabt kein Rückforderungsrecht ...
  • Konkretisierung > Folgen beim Schuldner - Schuldner auch an Konkretisierung gebunden? - Schuldner trifft Gläubiger nicht an/ dirigiert Ware auf dem Transport ab u liefert an Anderen: - darf Gläubiger Ersatzware ablehnen/ Schadenersatz statt ...
  • Wahlschuld <=> elektive Konkurrenz: Zsmtreffen mehrerer Ansprüche sodass Ausübung eines Rechts die übrigen erlöschen lässt (Bsp: Wahlmöglichkeiten gem §249) - kraft Vereinbarung rel. häufig: Fahrkarten mit ...
  • Ersetzungsbefugnis - von Anfang an nur eine Leistung geschuldet <=> Wahlschuld - Leistung an Erfüllung statt iSv §364I - SV bis zur Ersetzung durch zunächst geschuldete Leistung bestimmt --> wenn die unmöglich wird: ...
  • Aufwendungsersatz - Ursachen: Gläubigerverzug (§304)/ Ausführung von Auftrag ohne Auftrag (§§670ff) - §256I: Ersatzpflichtiger schuldet auch Pflichten vor Schuldnerverzug §288 / verklagt §291   Ausnahme: Ersatzberechtigem ...
  • Wegnahmerecht - §258I: Wegnahmeberechtigte muss Sachen auf seine Kosten in vorigen Stand setzen  - §258II: Ausnahme: Sache bereits in Besitz des Herausgabegläubigers gekommen               --> Recht nötigenfalls ...
  • Rechenschafts- u Auskunftspflichten - §§259-261 - Problem: Gläubiger kan nur wenig prüfen ob Angaben vollständig/richtig sind - bei Zweifel: Angaben durch Versicherung an Eides statt bestätigen
  • Nachträgliche Leistungsbestimmung §§315-319: geschuldete unbestimmt. Leistung durch Vetragspartei oder Dritten bestimmt --> Kondition: Partei o Dritten Gestaltungsrecht eingeräumt, offenen Punkt einseitig zu regeln 1) Gesetz. Leistungsbest.: ...
  • Billiges Ermessen Belieben Billiges Ermessen:-nicht bloss einzige richtige Entscheidung --> Ermessensspielraum                               -durch Billigkeit beschränkt  §315III                     ...
  • Bestimmrecht von Dritten > Schiedsrichter, Schiedsgutachter, ... Schiedsrichter: durch Schiedsvertrag. Schiedsgutachter: in ZPO geregelt Leistungsbestimmung durch Dritten: gem §§317-319 Dritter gestaltend statt nur erkennend
  • Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (LB) - nach billigem Ermessen §317I - Unverbindlichkeit:nur wenn "offenbar" unbillig - Ratio: Dritte: im Ggs. zur Partei kein eigenes Interesse am Inhalt -> Missbrauch nicht zu fürcht - Anfechtung: §318II ...
  • Teilleistung - §266: Verneint Berechtigung des Schuldners zur Teilleistung --> Schutz des Gläubigers vor Belästigung --> Zurückweisung: nicht Annahmeverzug - Arten: - quantitative Teilleistung: zu wenig -> Mankolieferung ...
  • Leistung in Person vom Schuldner > Erfüllungsgehilfen ... - persönliche Leistungspflicht bei gewissen Typenverträgen - erkennbare Wertlegung auf Leistung gerade durch den Schuldner - Erfüllungsgehilfen zur Unterstützung: - Gestattet bei Vorbereitung u Nebenleistung ...
  • Drittleistung - Dritter: nicht durch Schuldner zur Erfüllung einschaltbar, sonst: Erfüllungsgehilfe - Tilgungsbestimmung: -> erkennbar für ihn leisten wollen.                                   weil: ...
  • Ablösungsrecht - §268: Verbesserung der Rechtsstellung v Dritten, wenn: Interesse an Befriedigung des Gläub. - 2 Fallgruppen: 1) Gefahr, ein Recht zu verlieren bei Zwangsvollstreckung des Gläubigers         ...
  • Allgemeines Zurückbehaltungsrecht 273-274!!!! ZBR ... - Wechselseitige Forderung: Leistungen müssen einander geschuldet sein - Konnexität: (bei Aufrechnung nicht)  weit verstanden: laufende Geschäftsverbindung genügt                     Sonderregelung: ...
  • Rechtliche Hindernisse gg Zurückbehaltung - Vertragliche Vereinbarungen u gesetzliche Ausnahmen:    - Erweiterung (Bsp: keine Konnexität nötig)    - Ausschluss/Beschränkung: -Aussnahmen AGB in §309 Nr2b                       ...
  • Rechtsfolgen von ZBR - Verurteilung zur Erfüllung Zug um Zug - (Insolvenzverfahren...)
  • Unsicherheitseinrede §321 - wenn Vorleistung gesetzl./vertragl. abweichend zur Vorleistung verpflichtet ist: - Milderung von Bindung an solche Zusage durch §321 - wenn: nach Vertragsabschluss erkennbar: Anspruch auf GGleistung ...
  • Befreiende Leistung an Nichtgläubiger Empfangsermächtigung ... Emfangsermächtigung: §362 - unbedenklich für Schuldner - kann an Gläubiger oder Ermächtigten leisten <-> Vertrag zugunsten Dritter: Pflicht zu Dritten zu leisten Rechtsschein: §370 - Legitimation ...
  • Nichtbefreiende Leistung an Gläubiger Empfangszuständigkeit ... - wenn gestzl. Bestimmung: keine Verfügung über Forderung möglich durch Schuldner - keine empfangszuständigkeit
  • Bewirken einer geschuldeten Leistung - Leistungserfolg:  Leistungshandlungen: ungenügend - Leistung unter Vorbehalt der Rückforderung: Möglichkeit Leistung zurückzufordern, wenn nachgewiesen, dass Forderung nicht bestand - Bewirken: ...
  • Anrechnungsbestimmungen Tilgung Tilgungsbestimmung=TB ... - TB durch Schulder: §366I                                 Bestimmung ausdrücklich oder konkludent, oder nachträglich - Vertragliche T vereinbarung: rg. bindende Tvereinbarung     ...
  • Beweislast: - grds Schuldner - Ordnungsgemässe Leistung: Beweis durch Schuldner gem. §363 - ausser: Gläubiger hat Leistung als Erfüllung angenommen (nicht bei verpackten Sachen - §363: nur BEWEISLAST -> Mangel ...
  • Leistung sicherheitshalber - ursprüngliche Forderung unberührt - wenn keine Erfüllung: Recht auf Verwertung des Ggenstandes für geschuldetes Geld -Mittel: Verpfändung Sicherheitsübertragung
  • Zweckvereinbarung §364II Auslegungsregel neue Verbindlichkeit. im Zweifel keine Leistung an Erfüllung statt
  • Leistung erfüllungshalber Leistung an Erfüllungs ... L erfüllhb: kein Erlöschung urspr. Leistung Gläubiger: erst versuchen, Befriedigung aus erfüllungshalber hinterlassenen GGstand zu erlangen Verpflichtung zur Sorgfalt bei Aufbewarung u Verwertung ...