Politik (Fach) / Grundrechte (Lektion)

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Art. 1 - 19

Diese Lektion wurde von Soulja erstellt.

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  • Welche Ansprüche verkörpert die Würde des Menschen? Willens- und Entscheidungsfreiheit Geistes- und Gewissensfreiheit Handlungsfreiheit Selbstbestimmung räumliche Privatsphäre soziale Gerechtigkeit Individualität Personenwertgleichheit
  • Was versteht man unter der Menschenwürde? Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden;dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand - denselben Wert haben, da sie sich alle durch ein dem Menschen einzig gegebenes schützenswertes Merkmal auszeichnen, die Würde.
  • Was versteht man unter Menschenrechte? Unter dem begriff Menschenrecht versteht man die Vorstellung, dass JEDER MENSCH VON GEBURT AN RECHTE HAT. Sie sind unveräußerlich(unverzichtbar), unteilbar und gelten weltweit. Gelten auch ohne, dass der Staat sie gewährt. Ungeschriebenes Recht  
  • Was versteht man unter Grundrechte? Inhaltlisch Menschenrechten oft identisch Unterschied: sind vom Staat selbst annerkant und somit staatlich garantiert Durch die Annerkennung: sind sie einklagbar und druchsetzbar im Grundgesetz festgeschrieben
  • Unterteilung der Grundrechte nach der Frage: für wen gelten sie? >Menschenrechte - woran erkennbar? Gelten für alle Menschen!   Jeder, Jedermann, alle Menschen, Niemand, ohne Einschränkung
  • Unterscheidung der Grundrechte nach der Frage: für wen gelten sie? > Bürgerrechte - woran erkennbar? Gelten für Deutsche!   Alle Deutsche Jeder Deutsche Kein Deutscher
  • Die Unterteilung der Grundrechte Freiheitsrecht Art. 2(1) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit           -> Religionsfreiheit          -> Meinungsfreiheit Gleichheitsrecht Art. 3(1) Gleichheit vor Gesetz-> Gleichberechtigung von Männern & Frauen-> Jeder Deutsche gleichen zugang zum öffentlichen Amt Abwehrrecht     (Unverletzlichkeitsrechte, Schutzrechte) Soziale Grundrechte Recht auf soziale Leistung des Staates Art. 1,6,14(3), 20
  • Grundrechtsgleiche Rechte sind im Grundgesetz weiter verstreut, Grund: wurden nachträglich zugefügt oder passen besser zu den jeweiligen Artikeln Garantie gilt auch für die an anderer Stelle genannten Rechte. Bsp.: 33 Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern, 103 Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht 104 Schutz vor willkürlicher Verhaftung    
  • Einschränkung von Grundrechten Gemeinschaftsvorbehalt: Art. 2(1) Jeder hat das Recht...,soweit er nicht die Rechte anderer verletzt oder gg die verfassungsmäßige Ordnung, Sittengesetz verstößt Grundrechtsimmante Schranken: im Grundrecht selbst; Beschränkung Informationsfreiheit: "allg. zugängliche Quellen" Lehrfreiheit: "Treue zur Verfassung gesteckten Rahmen" Versammlungsfreiheit. "friedlich und ohne Waffen" Gesetzesvorbehalt: Allg.: in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden                                 Spez. Zum Gesetz muss noch ein weiterer Grund   hinzukommen; ...wenn die Eltern versagen Verwirkung: nur in 18 genannte Grundrechte unter Voraussetzung Missbrauchs zum Kampf gg FDGO verwirkt werden
  • Schutz der Grundrechte vor: Gesetzgeber: 1(3) Grundrechtsbindung bei neuen Gesetzen 19(1) Allgemeinheitsgrundsatz 19(2) Wesengehaltsgarantie 79(2) Qualifizierte Mehrheit 79(3) Ewigkeitsgarantie Exekutive: 1(3) Grundrechtsbindung bei neuen Gesetzen 19(4) Rechtswegegarantie 93(1)4a: BVG entscheidet über Verfassungsbeschwerden durch öG § 90 BVerfGG Feinden der Demokratie: 18 Verwirkung von Grundrechten