Jus (Fach) / Rechtstheoretische Grundlagen (Lektion)
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- Welche Arten von Rechtsnormen gibt es? Zwangsnorm: - gebieten/verbieten best. Verhalten (Gebotsteil) - ordnen eine Sanktion/Rechtsfolge für den Fall der Nichtbefolgung an (Sanktionsteil) - wird auch als materielles Recht/Verhaltensrecht bezeichnet - "Lex imperfecta" - haben nur Gebotsteil (Sanktionsteil fehlt) --> "Das Betreten der Wiese ist verboten" Zwangsnormvollzugsnorm: - wer befugt ist, Zwangsnormen zu vollziehen (Organisationsrecht) - wie dabei vorzugehen ist (Verfahrensrecht) - wird auch als formelles Recht/Verfahrensrecht im weiteren Sinn bezeichnet Erzeugungsnorm: - wer befugt ist, Normen zu setzen (Organisationsrecht) - wie bei der Normerzeugung vorzugehen ist (Verfahrensrecht) - ob eine Norm Erzeugungsnorm ist, muss also immer in Bezug auf die erzeugte Norm beurteilt werden
- In Graz soll vom Bürgermeister eine Verordnung zu Geschwindigkeitsbe- schränkungen gem StVO erlassen werden. Als die Dokumente zur Unterzeichnung bereit sind, unterschreibt allerdings nicht der Bürgermeister, sondern ein Mitarbeiter, obwohl dies in den Erzeugungsnormen nicht vorgesehen ist. Liegt hier eine gültige Verordnung vor? Wie bezeichnet man es, wenn auf derartige Fehler in den Erzeugungsnormen eingegangen wird? - zur Erlassung von Normen bedarf es Erzeugungsnormen (hier: StVO)- Privatpersonen haben idR keine Ermächtigung zur NormsetzungàRegelung also aus abstrakter Sicht nichtig - es gibt Regelungen, die anordnen oder aus denen ableitbar ist, dass fehlerhaft erzeugte Normen nicht nichtig sindzB Art 139 Abs 1 B-VG (Gesetzwidrigkeit von Verordnungen) - „Fehlerkalkül“- Bis zur Aufhebung der (uU fehlerhaften) Regelungen haben sie Geltung und müssen befolgt werden. --> dient der Rechtssicherheit !! - Voraussetzungen: - Willensakt eines (zuständigen) Staatsorgans- ortsübliche Veröffentlichung (Kundmachung, Zustellung) --> kein Fehlerkalkül angeordnet, auch sonst kein Willensakt
