Verkehrsrecht (Fach) / Definitionen III (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 12 Karteikarten
/
Diese Lektion wurde von justusbumm erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Sonderfahrstreifen sind die Teile der Fahrabhn, die besonderen Verkehrsarten vorbehalten sind.
- Fahrstreifenwechsel ist das deutliche Verlegen der Fahrlinie nach rechts oder links oder das Überfahren der Fahrstreifenmarkierung.
- Fahrzeugbeherrschung ist gegeben, wenn Fahrbewegungen ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
- Triftiger Grund liegt vor, wenn er objektiv das langsame Fahren rechtfertigt.
- Zwingender Grund liegt vor, wenn eine plötzliche ernste Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte bzw. eine gefährliche Verkehrssituation abgewendet werden soll.
- Überholen Überholen ist das Vorbeigelangen eines Fahrzeugführers von hinten nach vorn an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Verkehrsfläche in derselben Richtung bewegt oder wartet.
- Warten ist das durch eine Verkehrslage oder durch eine Anordnung bedingte Anhalten.
- Unklare Verkehrslage liegt vor, wenn auf der gesamten Überholstrecke mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht gerechnet werden kann,
- Deutlich ist das Richtungszeichen, wenn es durch andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden kann.
- Rechtzeitig ist das Richtungszeichen, wenn der Verkehr sein Verhalten anpassen kann.
- Vorbeifahren ist das linkseitige Vorbeigelangen an einem Hindernis (auch haltendes Fahrzeug) auf der Fahrbahn bei Gegenverkehr.
- Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.