Strafrecht (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)
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- Rechtliche Behandlung des aberratio ictus ? Versuchslösung: beachtlicher Irrtum, somit nur Versuch bzgl. dem Zielobjekt und Fahrlässigkeit bzgl. dem tatsächlich getroffenen Objekt. Dagegen sprechen allgemeine Abgrenzungen zwischen Vorsatz ...
- Anforderungen an das subjektive Rechtfertigungselement? ... RF-Zwecktheorie (BGH): Handeln muss mit RF Absicht erfolgt sein. Kenntnistheorie (H.L.): Kenntnis vom Vorliegen der objektiven Voraussetzungen genügen.
- Irrtümer bei der Einwilligung? H.M.: nur rechtsbezogene Irrtümer werden beachtet, dh. Motivirrtümer sind unbeachtlich. a.A.: Irrtum nur beachtlich, wenn sie dem Täter/Dritten zurechenbar sind. BGH: Jeder Irrtum ist beachtlich. ...
- Absichtsprovokation bei der Notwehr? h.M.: Keine Notwehr. a.A.: Zulässig aber nur unter engen Grenzen in abgestufter Verteidigung. actio illicita in causa: Vorlegung des Handlungszeitpunkts auf die Provokation, so dass der Verteidigungswille ...
- Fahrlässige Provokation bei der Notwehr? E.A.: Einschränkung nur bei rechtswidrigem Vorverhalten? BGH: Jedes sozialethisch vorwerfbare Vorverhalten.
- Behandlung des Alternativvorsatzes? Große Konkurrenzlösung: Entscheidung über § 52. Tatbestandslösung: Bestrafung nur wegen vollendeter Tat. Gleichartigkeitstheorie: Es kommt darauf an, ob es sich um die gleiche Art von Rechtsgut ...
- Erlaubnisirrtum? Irrtum über Bestehen oder rechtliche Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes. Behandlung wie § 17 StGB als so genannter indirekter Verbotsirrtum.
- Behandlung der objektiven Zurechnung bei Risikoverringerung? ... E.A.: Keine objektive Zurechnung, da keine Handlung missbilligt werden kann, die eine andere Handlung nur abschwächt. A.A.: Es findet eine Zurechnung statt. Es findet aber eine Rechtferigung durch ...
- Wie wird die einvernehmliche Fremdgefährdung im Rahmen ... H.M.: Objektive Zurechnung ist gegeben, aber möglicherweise findet ein Einverständnis statt. A.A.: Objektive Zurechnung ist nicht gegeben, weil Schutzzweck der Norm nicht betroffen ist.
- Objektive Zurechnung von Retterfällen? E.A.: Keine Zurechnung, weil sonst Täter auch Rettungskräfte abhalten müsste. Dies ist aber fast unmöglich, da bei professionellen Rettern eine freiwillige Hilfe im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ...
- Als was wird ein Alkohol- oder Drogenrausch eingeordnet? ... H.M.: Krankhafte seelische Störung. A.A.: tiefgreifende Bewusstseinsstörung.
- Deckt § 33 auch den extensiven Notwehrexzess? E.A.: Nur nachzeitigen extensiven Notwehrexzess. Restriktive Theorie: nur intensiver Notwehrexzess. A.A.: Auch extensiver Notwehrexzess.
- Kann § 33 beim Putativnotwehrexzess angewendet werden? ... H.M.: Es liegt ein Irrtum gem. § 17 StGB vor. Es muss also diskutiert werden, ob er vermeidbar war. A.A.: § 33 analog bei schuldlosem Irrtum. A.A.: Immer § 33 analog, weil das persönliche Unrecht ...
- Wie lauten die Theorien zur Abgrenzung von Teilnehmern ... Tatherrschaftslehre: "in den Händen halten" des objektiven Geschehens. Der Teilnehmer ist lediglich Randfigur. Subjektive Theorie: Täterwillen (sog. animus auctoris) und Teilnehmerwillen (sog. animus ...
- Abgrenzung von Teilnehmern und Täterschaft beim Unterlassen? ... Tätertheorie: Nichtverhinderung einer Begehungstat führt für Garant zu einer Täterschaft. Teilnehmertheorie: Nichtverhinderung einer Begehungstat führt für Garant zur Teilnehmerschaft. Differenzierende ...
- Wie wird der Fall behandelt, wenn das Opfer während ... H.L.: Beachtlicher Irrtum, § 16 StGB. BGH: Error in persona nur dann beachtlich, wenn eine ganze andere Tat begangen wurde, als geplant.
- Anstiftung bei einem agent provocateur? Theorie der irreparablen Rechtsgutverletzung: Täter will es nicht zu einer irreparablen Rechtsgutverletzung kommen lassen. Es fehlt also am Vorsatz zur Begehung der Haupttat. Theorie der materiellen ...
- Anstiftung ohne kommunikative Beeinflussung? Kollusionstheorie: Anstifter muss unmittelbar auf Willen des Täters einwirken. Verursachungstheorie: Ein Verursachen der Tat reicht aus. Kein kommunikativer Akt nötig. A.A.: Kommunikative Beeinflussung ...
- Auswirkung des error in personas des Haupttäters ... Error-in-persona-Lösung: stets unbeachtlich. Aberratio-ictus-Lösung: stets beachtlich. H.M.: Differenzierung, wenn Individualisierung überlassen wurde, dann error in persona. Wenn Individualisierung ...
- Kausalitätsanforderung der Beihilfe für die Haupttat? ... Förderungstheorie: nicht Ursache, sondern Förderung. Risikoerhöhungstheorie: Keine Kausalität, sondern alleinige Risikoerhöhung. Kausalitätstheorie: Beihilfe muss kausal für den Erfolg der ...
- Streitstand und Behandlung der alic? Ausnahmemodell: Ausnahme von § 20 und somit teleologische Reduktion des schuldunfähigen Zustands. Dagegen spricht, dass hierbei eine unzulässige Analogie vorliegt, da der Täter schlechter gestellt ...
- Reicht das bloße Zusammenwirken in der Vorbereitungshandlung ... Subjektive Theorie: Da es auf den Willen ankommt, reicht dies aus. Tatherrschaftslehre: Minus in der Ausführung kann durch einen großen Beitrag in der Vorbereitung ausgeglichen werden. Strenge Tatherrschaftslehre: ...
- Was ist der relevante Zeitpunkt zur Bestimmung, wann ... Tatplantheorie: Tatbeginn ist maßgeblich. H.M.: Lehre vom Rücktrittshorizont, dh. maßgeblich ist Erfolgsaussicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung.
- Ist das Merkmal des "Aufgebens" iRd Rücktritts erfüllt, ... H.M: Ausreichend, denn Aufgabe der konkreten Tat wird als einheitlicher Lebensvorgang eingeordnet. Dafür spricht, dass einer der Gründe für die Möglichkeit des Rücktritts ein Schutz des Opfers ...
- Grober Unverstand deitliche und offenkundige Abweichung vom durchschnittlichen Erfahrungswissen eines Normalbürgers.
- Wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor? Einzelaktstheorie: Jeder fehlgeschlagene Einzelakt führt zum fehlgeschlagenen Versuch. Gesamtbetrachtungslehre: Es kommt auf die letzte Handlung vor Ort an.
- Misslungener Rücktritt? Die Rücktrittsbemühungen des Täters können Vollendung der Tat nicht mehr verhindern.
- untauglicher Versuch Weiteres Handeln vom Täter führt überhaupt nicht zur Vollendung der Tat.
- Ist Rücktritt trotz Vollendung möglich? H.M.: Bei VOllendung ist Tat unabhängig vom Verhinderungsversuch als vollendete Tat zurechenbar. A.A.: Differenzierung zwischen Versuchs- und VOllendungsvorsatz führt zur Versuchsstrafbarkeit.
- Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Delikt? E.A.: Anwendung setzt Vollendung des Grunddelikts voraus. A.A.: Versuch möglich. H.M: Versuch nur möglich, wenn schwere Folge an Gefährlichkeit der tatbestandlichen Handlung anknüpft.
- Täter hat Unkenntnis über Erfolgsgeeignetheit der ... H.M.: Irrtum beachtlich. Kein Rücktritt weil Erfolg eingetreten und Delikt beendet ist. A.A.: Irrtum beachtlich, wenn Täter vor Erfolgseintritt aufgibt. Vorsatz entfällt.
- Wie ist der umgekehrte Dolus Generalis zu behandeln? ... E.A.: Bestrafung wegen vollendetem Tötungsdelikts. Dafür spricht, dass es sich um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf handelt. Darüber hinaus ist die vorzeitige Erfolgsherbeiführung ...
- Zurechnung des Todeseintritts, wenn das Opfer sich ... E. A.: Verantwortlichkeit eigenen Verhaltens nach den §§ 16, 19, 20, 35. Also nur, wenn das Opfer nicht Vollverantwortlich selbst handelt, findet eine mittelbare Täterschaft statt. A.A.: Anwendung ...
- Gemeinsamer Tatplan bei der Mittäterschaft Nach herrschender Meinung das gegenseitige, auf gemeinsamen Wollen beruhende Einverständnis, eine bestimmte Tat als gleichberechtigte Partner durch gemeinsames, arbeitsteiliges Handeln zu begehen.