BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)
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- Was versteht man unter den Begriff betriebswirtschaftliche Prüfung? Prozess zur Gewinnung eines vertrauenswürdigen Urteils über gegebene wirtschaftliche Sachverhalte durch Vergleich eines vom Prüfer nicht selbst herbeigeführten Istobjekt mit einem zu ermittelnden Sollobjektes und anschließender Urteilsbildung und Urteilsmitteilung an diejenigen, die aufgrund der Prüfung Entscheidungen fällen.
- Welche Probleme ergeben sich im Rahmen der Wirtschaftsprüfung? Die Lage des Unternehmens ist unbeobachtbar Sie wird erst sichtbar durch Methoden der Rechnungslegung Je nach Rechungslegungsnorm sieht die Lage anders aus
- Was versteht man unter der Prinzipal-Agenten Theorie? Eigner (Prinzipal) beauftragt einen risikoscheuen Manager (Agent) zur Durchführung eines Geschäftsprozesses. Agent kann entweder eine hohe oder niedrige Arbeitsleistung erbringen, die vom Prinzipal nicht beobachtet werden kann. Informationsassymetrie zwischen Prinzipal und Agent. Prinzipal kann zu lasten des Agenten eigene Interessen verfolgen Produktive und bilanzpolitische Anreize sind miteinander verbunden. Notwendigkeit bei Kontrollmechanismen bei auftretenden Anreizproblemen
- Welch nationale Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer gibt es und welche Aufgaben haben sie? Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Zwangsmitgliedschaft sämtlicher Berufsangehöriger Aufgaben: Ausübung der Berufsaufsicht, Interessensvertretung der Gesamtheit der Mitglieder, Mitwirkung bei berufsqualifizierendne Examina, Ausarbeitung von Richtlinien für die Berufsausübung Institut der österreichischen Wirtschaftsprüfer: Fachorganisation auf freiwilliger Mitgliedschaft von Wirtschaftsprüfern Aufgaben: Förderung der Interessen der österreichischen Wirtschaftsprüfer sowie die Ausrichtung der Mitglieder in der beruflichen Haltung
- Welche Aufgaben im Detail hat die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater? Funktion als Behörde: Abhaltung von Prüfungen um eine Berufsbefugnis zu erteilen, Evidenz und Erfassung aller berufsrechtlich relevanten Daten der Mitglieder, verschiedene Berufsrechtliche Verwaltungsverfahren, öffentliche Bestellung von Personen und die Anerkennung von Gesellschaften als Wirtschaftstreuhändler Funktion als Interessensvertretung: Begutachtung von Gesetzen, Förderung der beruflichen Weiterbildung, fachliche Information der Mitglieder besonders über steuerrechtliche Neuerrungen Fachsenate: Unternehmensrecht und Revision, Betriebswirtschaft und Organisation, Steuerrecht und Datenverarbeitung, Arbeits- und Sozialrecht. Ausarbeitung von Fachgutachten und Einzelfragen
- Welche Arbeitsgruppen des Instituts für österreichische Wirtschaftsprüfer gibt es? Qualitätssicherung Audit Policy Arbeishilfe zur sonstigen Prüfung Serviceorganisation
- Welche internationale Berufsorganisationen gibt es und was sind ihre Aufgaben? International Federation of Accountants: Harmonisierung der berufsständischen Regeln in den verschiedenen Staaten, Herausgabe der internationalen Prüfungsstandards, Kontaktpflege zu regionalen Organisationen, Durchführung internationaler Kongresse Federation des Experts Comptables Europeens: Europäische berufsständische Organisation, Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa, Vertretung des europäischen Berufstand auf internaitonaler Ebene, Förderung der Zusammenarbeit des Standes und Fachorganisationen in Europa
- Was ist charakteristisch für den Beruf des Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus Wertschöpfung basiert auf Wissen, Sachverstand und Erfahrung der Mitarbeiter Auftragserteilung setzt antizipatives Vertrauen voraus Erfolgskritische Ressourcen: Fachwissen, Beziehungskompetenz und Reputation Erwerbsbetrieb, Vertrauensbetrieb, Wissensbetrieb
- Welche Gesetze regeln den Beruf des Wirtschaftsprüfer? Wirtschaftstreuhandberufsgesetz Wirtschaftstreunhandberuf- Ausübungsrichtlinien
- Wie erlangt man den Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers? Wirtschaftsprüfer Befugnis kann ohne die Ablegung der Fachprüfung Steuerberatung erfolgen, Erwerb beider Befugnisse weiterhin möglich, aber nicht zwingend Zulassung zum Prüfungsverfahren mit entsprechender Vorbildung (Abschluss eines Facheinschlägigen Hochschulstudiums) und Praxiszeit und Persönlicher Eignung. Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Danach kommt es zu einem Bestellungsverfahren.
- Wann endet die berufliche Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers? Wenn man auf die Befugnis verzichtet oder die öffentliche Bestellung wiederruft, mit den Tod des Befugnisinhabers oder mit Auflösung der Gesellschaft
- Wie hat sich die Prüfungspflicht entwickelt? 1879 in England für Banken Erweiterung auf Nichtbanken 1900/1907 1931 in Deutschland 1938 Übernahme des deutschen HGBs und damit der Prüfpflicht in Österreich
- Welche Unternehmen sind prüfungspflichtig? Kapitalgesellschaften: Kleine Kapitalgesellschaften mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat, mittlere Kapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften, verdeckte Kapitalgesellschaften die diese Größenordnung erfüllen. Privatstiftungen Genossenschaften Konzerne Kreditinstitute Sparkassen Versicherungsunternehmen Gemeinnützige Bauvereinigungen Kapitalanlegegesellschaften Glückspielgesellschaften Parteien Rundfunkanstalten Rabattsparvereine Universitäten GmbHs zur Führung eines Wirtschaftsbetriebes einer Hochschülerschaft
- Welche Kapitalgesellschaften müssen keine Wirtschaftsprüfung durchführen? Kleine GmbHs ohne Aufsichtsrat: Bilanzsumme unter 5 Millionen Umsatzerlöse unter 10 Millionen Jahresdurchschnitt der Arbeitnehmer unter 50
- Welche Rechtsfolgen bei unterlassener Unternehmensrechtlicher Pflichtprüfungen? Einzelabschluss: Der Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung erfolgt hat und wird als nichtig erklärt. In weiterer Folge wird Zwangsgeld verlangt. Des weiteren ist keine direkte Ausschüttung möglich. Konzernabschluss: Es wird Zwangsgeld eingehoben. Keine direkten Ausschüttungsfolgen, aber Kapitalmarktsanktionen
- Welche Arten von Fehlern gibt es, die einen Jahresabschluss nichtig machen? Inhaltsfehler: Mängel welche die Richtigkeit der Abschlussposten betreffen Verfahrensfehler: ergeben sich im Zuge der Feststellung und der Prüfung des Jahresabschluss Zusammenwirkung von Vorstand und Aufsichtsrat, Unzuständigkeit des Aufsichtsrates Prüfungsmängel (Unterlassene Abschlussprüfung, fehlerhafte Prüferbestellung)
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- Was ist der Gegenstand und Umfang der Prüfung Der Jahresabschluss, Konzernabschluss und der Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. In der Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung miteinzubeziehen: Finanzbuchhaltung, EDV-System Die Prüfung des Jahreabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet worden sind. Der Abschlussprüfer trägt die volle Verantwortung für den Bestätigungsvermerk Die im Konzernabschluss zusammengefasste Jahresabschlüsse sind auch darauf zu prüfen ob sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen Wenn in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen vonanderen Abschlussprüfern geprüft werden, hat derKonzernabschlussprüfer deren Tätigkeit in geeigneter Weise zuüberwachen, soweit dies für die Prüfung desKonzernabschlusses maßgeblich ist. Lagebericht und Konzernlagebericht sind darauf zu prüfen ob der Lagebericht mit den Jahresabschluss und der Konzernbericht mit dem Konzernabschluss übereinstimmen. Gegenstand der Abschlussprüfung ist auch ob der Coporate Governancebericht richtig aufgestellt wurde Wenn die Europäische Kommission internationale Prüfungsstandards übernommen hat sind Abschlussprüfungen unter Berücksichtigung dieser Grundsätze durchzuführen. Prüfung des internen Kontrollsystems Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Darstellung der Angaben über die Vorraussichtliche Entwicklung des Unternehemns und wesentliche Risiken und Ungewissheiten
- Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss? Jahresabschluss: Bilanz, GuV, Anhang Konzernabschluss: Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Segmentberichtserstattung Lageberichte verkörpern rechtliche und funktional eigenständige Rechnungslegungsinstrumente, neben Konzernabschluss und Jahresabschluss, die in jedem Fall auch aufzustellen sind.
- Welche Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers gibt es? Unparteilichkeit Verschwiegenheit Unabhängigkeit Gewissenhaft Eigenverantwortlichkeit Berufswürdiges Verhalten
- Erläutern sie den Begriff Netzwerk und welche Auswirkungen es auf die Befangenheit eines Wirtschaftsprüfers hat... Ein Netzwerk liegt vor wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen (Gewinn und Kostenteilung, gemeinsames Eigentum, gemeinsame Marke, gemeinsame Nutzung fachlicher Ressourcen...) zusammenwirken oder im Außenverhältnis gemeinsam auftreten. (Die Verfolgung von gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen ohne Zusammenwirkung mit der Berufsausübung fällt nicht in die Netzwerkdefinition) Mitglied des Netzwerkes kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaft sein. Kooperation bedeutet, dass das Zusammenwirken für eine gewisse Dauer erfolgen muss. Eine einmaliges oder gelegentliches Zusammenwirken genügt für die Annahme eines Netzwerkes keinesfalls. Ein Abschussprüfer ist befangen wenn bei einem Mitglied aus seinem Netzwerk Gründe geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art vorliegen nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht oder gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtrates oder Arbeitnehmer der zu prüfenden Gesellschaft oder mindestens 20 von 100 Anteilen an der zu prüfenden Gesellschaft besitzt oder das Mitglied aus seinem Netzwerk eine Person beschäftigt die nicht Abschlussprüfer wegen der oben genannten Gründe sein darf oder bei der Entwicklung und Installation eines Rechnungslegungsinformationssystem mitgewirkt hat. Bei Vorliegen von Befangenheit darf der Prüfer die Prüfung durchführen wenn Sicherheitsmaßnahmen feststellen, dass das befangene Netzwerkmitglied keinen Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung nehmen. Der Prüfer muss darlegen, dass aufgrund von Schutzmechanismen kein Einfluss auf das Prüfungsergebnis genommen werden kann. Einrichtung angemessener Schutzmaßnahmen vor allem dort notwendig wo eine Verbindung von Gesellschaften für einen Prüfungsmandanten Leistungen erbringt, die nicht Prüfungsleistungen sind. Es Prüfer ist ausgeschlossen wenn er bei der Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung des zu prüfenden Unternehmens mitgewirkt hat, in der internen Revision mitgearbeitet hat, Managementaufgaben übernommen hat, Bewertungsleistung durchgeführt hat, versicherungsmathematische Dienstleistungen oder Rechts und Steuerberatungsleistungen durchgeführt hat, die über das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen hinausgehen. In diesem Fall wird ein objektiver, verständiger Dritter immer zum Entschluss kommen, dass der Abschlussprüfer bei der Beurteilung der Leistung seines Netzwerkangehörigen nicht unabhängig ist. Bei diesen Beratungsleistungen wirkt sich das Ergebnis unmittelbar im Jahresabschluss nieder.
- Welche Sanktionen gibt es bei Missachtung der Ausschlussgründe? grob fahrlässige Unkenntnis oder Kentniss: Honorarentfall und Wegfall der Haftungsbeschränkung leicht fahrlässiger Unkenntnis: Honorarentfall Ausschlussgründe umfassen sowohl die Ausschlussgründe des §§271, 271a und 271b UGB als auch jene in anderen Bundesgesetzlichen Bestimmungen (BWG, WTBG) Befangenheit meint hingegen nur jene nach UGB Haftung bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Vergehen: Kleine Gesellschaft: 2 Millionen Große Gesellschaft: 4 Millionen Sehr große Gesellschaften: 8 Millionen Sehr sehr großen Gesellschaften: 12 Millionen Keine Höchstgrenze bei grober Fahrlässigkeit Verjährung: 5 Jahre Haftung gegenüber 3ten
- Erläutern sie den Begriff der Unparteilichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung Der Abschlussprüfer hat bei seinen Tätigkeiten und Entscheidungen einzelner Gruppen auszublenden. Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung verpflichtet. Prüfungsaufträge, die zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichten, dürfen nur nach gewissenhafter Erhebung des Zutreffens ausgeführt werden.
- Was versteht man unter Verschwiegenhaftigkeit in der Wirtschaftsprüfung? Die Verschwiegenheit erfolgt gegenüber jedermann Zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Auftrages hinaus Im Straf, Zivil- und Steuerprozess: Auskunftsverweigerung (sofern vom Mandanten nicht anders gestattet) Der Wirtschaftsprüfer ist zur Verschwiegenheit über alles was ihm in Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut wurde (Unterlagen Dritter)
- Erläutern Sie das Thema Gewissenhaftigkeit in der Wirtschaftsprüfung... Selbstprüfung ob Fähigkeiten und notwendige Erfahrung für den Auftrag bestehen und zeitliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen bestehen. Fortbildungsverpflichtung des Wirtschaftsprüfers (30 Stunden pro Jahr, bzw. 120 Stunden in 3 Jahren) Beachtung der Fachgutachten der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhändler und auch die Verlautbarungen internationaler Berufsorganisationen
- Erläutern Sie das Thema Eigenverantwortlichkeit in der Wirtschaftsprüfung Handeln in eigener Verantwortung bestimmt, das Urteil selbst gebildet, die Entscheidung selbst trifft. Ein Angestelltenverhältniss ist mit der Eigenverantwortung grundsätzlich vereinbar. Gemeinschaftsprüfung, Verwendung der Arbeit eines externen Prüfers, Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen.
- Was versteht man unter berufswürdiges Verhalten? Summe verschiedener allgemeiner Berufspflichten Beachtung der in den Ausübungsrichtlinien festgelegten Pflichten Verpflichtung Beruf gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und verschweigen auszuüben. Weiteres: Fortbildungsverpflichtung, Fachgutachten beachten, Verbot von Erfolgshonoraren, Verhalten gegenüber Behörden. Der Wirtschaftsprüfer muss den Auftraggeber über Gesetzesverstoße unterrichten Vermeidung pflichtwierigen Verhaltens Ausbildung des Berufsnachwuchses und der Mitarbeiter Berufswürdiges Verhalten gegenüber Berufskollegen Mandantenschutzklauseln Aufstellung eines Transparenzberichtes Sachlichkeitsgebot einhalten: Keine Unwahrheiten verbreiten, nicht beleidigen
- Was versteht man unter Transparenzbericht? Jeder Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaft muss sich alle 3 Jahre einer externen Qualitätsüberprüfung unterziehen und muss folgendes auf der Webseite veröffentlichen: Rechtsform, Zugehörigkeit zu einem Netzwerk, Leitungsstruktur, Beschreibung des Qualitätssicherungssystems und Unabhängigkeitssicherungssystem und Fortbildungsverpflichtungssystem, Liste der geprüften Unternehmen, Angabe wie sich die Vergütung der Partner bemisst, Beschreibung der Rotationsgrundsätze, Finanzinformationen
- Kann der Abschlussprüfer das Mandant auch niederlegen? Der Abschlussprüfer kann den Auftrag nur aus wichtigen Grund kündigen. Als wichtige Grund gelten nicht Meinungsverschiedenheiten. Kündigung bedarf Schriftform und ist zu begründen. Die zu prüfende Gesellschaft kann den Vertrag nicht kündigen. Der Abschlussprüfer muss über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung berichten.
- Was wird nicht geprüft? Keine Prüfung der Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des geprüften Unternehmens. Daher keine Aussage auf die Qualität der Unternehmensführung Keine (gezielte) Prüfung von dolosen Handlungen (Bilanzmanipulation, Untreue, Unterschlagung) Keine Gewährleistung auf Bezug der Lebensfähigkeit des Unternehmens Wenn keine gesetzliche Regelung für die Abschlussprüfung besteht, so kann diese auch freiwillig erfolgen (Regelungne im Gesellschaftsvertrag, Anordnung des Mutterunternehmens, Anordnung der Kreditgeber, Zukünftiger Verkauf des Unternehmens)
- Wie geht der Prüfer mit Ereignissen, die sich am bzw. nach dem Bilanzstichtag ereignet haben? Prüfer muss die Effekte von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag auf und den Bestätigungsbericht beachten. Man unterscheidet zwischen Ereignissen, die bereits am Bilanzstichtag (wertaufhellend) bzw. nach den Bilanzstichtag (wertbegründend) vorlagen. Ereignisse, die bis zum Datum des Bestätigungsvermerks eingetreten sind: Prüfer muss Prüfungsnachweise erbringen, dass alle Ereignisse ermittelt wurden, die bis zum Datum des Bestätigungsvermerk eingetreten sind und eine Änderung des Abschlusses erforderlich machen. Nach Datierung des Bestätigungsvermerks: Keine Verpflichtung weitere Prüfungshandlungen vorzunehmen. Werden ihm jedoch Ereignisse bekannt, die den Jahresabschluss verändern könnten, so muss er beurteilen ob der Abschluss geändert werden muss. Wenn der Prüfer der Meinung ist, dass der Abschluss geändert werden muss, und das Unternhemen den Abschluss nicht ändert, so hat der Prüfer ein eingeschränktes oder negatives Prüfungsurteil abzugeben. Weiterhin Informationspflicht des Managements gegenüber des Prüfers ob Ereignisse eingetreten sind, die sich auf den Jahresabschluss auswirken. Nach Veröffentilichung des Jahresabschluss: Sollte der Prüfer nach der Veröffentlichung des Jahresabschluss von einer Tatsache erfahren, die ihn dazu bewegt hätte ein anderes Prüfungsurteil zu geben, so muss er sich mit der Unternehmensleitung beraten und beurteilen ob der Abschluss geändert werden muss.
- Wie hat der Abschlussprüfer mit Urteilen von Dritten umzugehen? Gewinnt immer mehr an Bedeutung aufgrund der zunehmenden Komplexität der Rechnungslegung. Zuarbeiten ändern nichts an der vollen Verantwortung des Abschlussprüfers für das abzugebende Urteil. Arbeit von Sachbearbeiter: Berufliche Kompetenz und Objektivität prüfen, kritische Würdigung der Ergebnisse für eigene Prüfung, Urteil muss selber gebildet werden. Arbeit von anderen Prüfern: Verständnisse über Teilbereiche erlangen, Gesamtverantwortung, koordinierte Vorgehensweise Arbeit von der internen Revision: kein Ersatz für eigene Prüfungshandlungen, Möglichkeit die Prüfungshandlungen einzuschränken Gemeinschaftsprüfungen: Prüfungen bei denen mehrere Wirtschaftsprüfer zum Abschlussprüfer der Gesellschaft beautragt werden. Prüfungsgebiete werden unter den Gemeinschaftsprüfern aufgeteilt, aber jeder Prüfer muss selber sein Urteil bilden Jeder Prüfer ist für das Ergebnis der Prüfung selbst verantwortlich
- Was gehört alles zur Berichterstattung? Bestätigungsvermerk für externe Adressaten: externen Adressaten gerichtet Einleitung: Welcher Jahresabschluss war Gegenstand der Prüfung Nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen wurde der Abschluss aufgestellt Beschreibung der Art und des Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung Angabe der Prüfungsgrundsätze Prüfungsurteil Prüfungsbericht: Im Bericht ist festzustellen, ob Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht oder Konzernbericht den gesetzlichen Vorlagen entsprechen. Erklärung ob der nichtfinanzielle Bericht oder Coperate Governance Bericht, der konsolidierte Coperate Governance Bericht Sowie ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Zusätzlicher Bericht: an interne Adressaten (Prüfungsausschuss, wenn nicht vorhanden dann Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss der Muttergesellschaft) Umfassender Bericht über Durchführung der Prüfung und gewonnnene Erkenntnisse Management letter: Keine gesetzliche Vorgabe, dient dazu Schwachstellen im Unternehmen die nicht Gegenstand der Prüfung waren(IKS Probleme, Bewertungsprobleme), Angaben der Verbesserungsmöglichkeiten(Empfehlung, Beobachtung...) Grundsätzliche ordnungsgemäße Berichterstattung bei Jahresabschlüssen nach 273 und 274 UGB
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- Beschreiben sie die Adressaten der verschiedenen Berichtsinstrumente und bei welche verschiedene Arten von Gesellschaften sie angewendet werden müssen. Bestätigungsvermerk: Öffentlichkeit Prüfungsbericht: gesetzliche Vertreter, Ausschuss zusätzlichen Bericht: Prüfungsauschuss Bei Public Interest Entities und bei fünffach großen Gesellschaften: sind alle drei Berichtsinstrumente anzuwenden Bei anderen Gesellschaften nur Bestätigungsvermerk und zusätzlicher Bericht
- Beschreiben sie das Prüfungsurteil im UGB Sobald die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, so kommt es auch noch zu keinem Urteil. Ist die Prüfung abgeschlossen so gibt es entweder einen Bestätigungsvermerk mit Einwendungen mit entweder einen negativen oder eingeschränkten Urteil. Oder es gibt keine Einwendungen mit gegebenenfalls Ergänzungen zur Kernfassung. Ein uneingeschränktes Urteil wird erlangt wenn der Prüfer ausreichend Prüfungs erlangt, auf Basis deren er davon ausgehen kann, dass der Jahresabschluss insgesamt gesehen frei von Fehldarstellungen ist. Nichtabgabe eines Urteils wird erteilt wenn der Prüfer nicht in der Lage ist ein Prüfungsurteil zu geben. Ein negatives Urteil wird erteilt wenn der Prüfer genug Prüfungsnachweise erlangt hat, dass Fehldarstellungen darliegen die wesentlich für den Jahresabschluss sind. Ein eingeschränktes Urteil wird erteilt wenn der Prüfer in der Lage ist ausreichend oder nicht ausreichend Prüfungsnachweise zu erlangen, wenn Fehldarstellungen vorliegen, die aber nicht wesentlich für den Jahresabschluss sind. Der Abschlussprüfer hat schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
- Redepflicht beim Wirtschaftsprüfer? Unverzügliche Berichtspflicht: Tatsachen, die den Bestand des Unternehemens oder Konzerns gefährden können. Schwerwiegende Verstöße gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung von gesetzlichen Vertretern oder Arbeitnehmern. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses. Vorliegen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs. Berichterstattung muss schriftlich erfolgen, mündlich reicht nicht aus. Auch wenn die Organe über die Tatsachen informiert sind, so ist denoch die Redepflicht schriftlich auszuüben. Redepflicht wird gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsrat ausgeübt. Existiert kein Aufsichtsrat, dann Verständigung der Gesellschafter, dass von der Redepflicht Gebrauch gemacht wurde.
- Wie muss der Bestätigungsvermerk bei Public Interest Entities aussehen? Muss zwinged zusätzliche Elemente aufweisen: Angabe wer den Prüfer bestellt hat, Angabe des Bestelldatums und der gesamten Ununterbrochenen Mandatsdauer. Es müssen auch die bedeutsamsten beurteilten Risiken falscher Darstellung beschrieben werden. Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf diese Risiken. Gegebenfalls wichtige Feststellungen, die sich in Bezug auf diese Risiken ergeben. Darlegung inwieweit die Abschlussprüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten geeignet war. Bestätigung welche Prüfungsleistungen von Prüfer über den Abschlussbericht hinaus für das Unternehmen erbracht wurden. Erklärung wonach keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht wurden und der Prüfer bei der Durchführung der Prüfung seine Unabhängigkeit bewahrt hat. Bestätigung womit das Prüfungsurteil mit den Bericht an den Prüfungsausschuss im Einklang steht.
- Was versteht man unter Key Audit Matters? Eigener Abschnitt im Prüfungsvermerk Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erhebliche Aufmerksamkeit des Jahresabschluss erforderten. Kein Ersatz für Versagungen, Einschränkungen oder Zusätze zum Prüfungsurteil. Auszuwählen aus Inhalten, die an Überwachungsorgane berichtet wurden. Areas of higher assesed risks of material missstatement, or significant risks Für jedes KAM muss geklärt werden: Welches Fehlerrisiko stellt der Sachverhalt dar? Welche Prüfungshandlung wurden in Bezug auf das vorliegende Risiko unternommen? Welche Feststellungen wurden im Hinblick auf das KAM gemacht. Wird kein Sachverhalt als KAM identifiziert, so ist das offenzulegen. Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen keine KAM berichtet werden. Auch bei negativen Prüfungsurteil sind KAM anzugeben.
- Welche Rolle spielt das Going Concern Prinzip im Rahmen der Wirtschaftsprüfung? Im Bestätigungsvermerk gibt es einen eigenen Going Concern Abschnitt (keine Garantie für Unternehmensfortführung): Erklärung des Going Concern Prinzips Angabe das die gesetzlichen Vertreter den Bewertungsgrundsatz des Going Concern angewendet haben. Angabe, dass keine wesentliche Unsicherheit aufgedeckt wurde, die erhebliche Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwirft.
- Was lässt sich zur Dokumentation sagen? Für jeden Abschluss ist eine Auftragsdokumentatin anzulegen. Nachweis zu den Grundlagen der Schlussfolgerungen des Prüfungsurteils Aufzeichnung über die durchgeführten Prüfungshandlungen und erlangten Prüfungsnachweise Dokumentation der Prüfungshandlung, Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnis Ermöglichung der Durchführung von Nachprüfungen Externe Qualitätsicherungsprüfungen Zeitgerechte Erstellung (höchstens 60 Tage) Der Abschlussprüfer muss die Papiere so erstellen, dass sich ein erfahrener Prüfer in einer angemessenen Zeit ein Verständnis erlangen kann: Art erlangte Prüfungsnachweise, Ergebnisse der Prüfungshandlung, Bedeutsame Sachverhalte Alle wichtigen Angelegenheiten sind zu dokumentieren, die Nachweise zur Stützung des Prüfungsurteils und zur Einhaltung der ISA liefern
- Was versteht man unter Qualität? Vermögen einer Gesamtheit inhärenter Merkmale eines Systems, eines Produktes oder Prozesses zur Erfüllung von Forderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien. Abschlussprüfer sind verpflichtet Regelungen festzulegen, die eine hohe Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfung gewährleisten. Erwartete Qualität: Eignung des Abschlussprüfers zur Aufdeckung von Fehlern bzw. Rechtsverstößen in der Rechnungslegung unabhänig etwaiger Einflussnahmen durch den geprüften. Urteilsfähigkeit des Abschlussprüfers Prozess einer sachgerechten Urteilsbildung Urteilsfreiheit des Abschlussprüfers
- Was ist die Abschlussprüferaufsichtsbehörde? Aufnahme der Tätigkeit am 1. 10. 2016 in Folge des Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes 2016 An keine Weisungen gebunden Rechtsakte: Abschlussprüfungsrichtlinie, Abschlussprüfungsverordnung. Organe: Aufsichtsrat: besteht aus 4 Mitgliedern. Bundesminister für Finanzen (3 Mitglieder) und Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (1 Mitglied) Funktionsperiode für 5 Jahre Überwacht die Geschäftsführer der ABAP Vorstand: Nichtberufsausübend zur Wahrung der Unabhängigkeit 1 Mitglied muss Wirtschaftsprüfer sein aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Rechtswissenschaften Funktionsperiode 5 Jahre Ziel ist die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems zur: Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in Abschlussprüfungen Erhöhung der Glaubwürdikeite offen gelegter Finanzinformationen Erhöhung des Schutzes von Aktionären und Investoren Laufende Verbesserung der Prüfungsqualität Einführung von obligatorischen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie eine obligatorische Qualitätsprüfugn für alle Wirtschaftsprüfer Qualitätssicherungsprüfungen, Inspektionen, Untersuchungen, Beaufsichtigung der Fortbildungsverpflichtung
- Was versteht man unter Qualitätsprüfungskommission? Als Beirat der APAB zur Durchführung der Qualitätssicherungsprüfungen Abgabe von Empfehlungen. Entgültige Entscheidungen liegt bei Behörde selbst. Funktionsperiode von 4 Jahren. Zur Konsultation bei Bestellung von Qualitätsprüfern, Versagung der Bescheinigung, Bestellung von Sonderprüfern… Sieben Mitglieder und sieben Ersatzmitglieder auf Vorschlag der KSW, der Vereinigung Öst. Revisionsverbände sowie SPV vom Aufsichtsrat bestellt
- Was versteht man unter Inspektionen? Abschlussprüfer, die Prüfungen bei Gesellschaften von öffentlichen Interesse durchführen, habe sich einer Inspektion durch Abschlussprüferaufsichtsbehörde zu unterziehen. Inspektoren sind Dienstnehmer der APAB Abschlussprüfer, die PIES prüfen müssen sich auch der Qualitätssicherungsprüfung unterziehen. Ergebniss in einem Inspektionsbericht festzuhalten. Große Kapitalgesellschaften: Alle 3 Jahre Kleine und Mittelgroße Kapitalgesellschaften: 6 Jahren
- Was sind Public interest Entities? Börsennotierte Unternehmen Versicherungen Kreditinstitute Auswahl des Abschlussprüfers: Empfehlung des Prüfungsausschus Vorschlag des Aufsichtrates Beschlussfassung in der Hauptversammlung Vertragsabschluss durch Aufsichtrat Keine Leistungen die Befangenheits oder Ausschlussgründe nach UGB darstellen. Falls andere Leistung als Prüfungsleistung erbracht werden, so müssen diese durch den Prüfungsausschuss vorab genehmigt werden. Nicht Prüfungsleistungen dürfen Betrag in Höhe von 70% des Durchschnithonorars der letzten 3 Jahre nicht übersteigen. Prüfungsausschuss ist verpflichtend für PIES einzurichten: Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Überwachung der Abschlussprüfung. Prüfung und Überwachung der Unabhänigkeit des Abschlussprüfers. Höchstlaufzeit 10 Jahre Falls Joint Audit dann maximal 24 Jahre Cooling Off Periode 4 Jahre Vorauswahl des Abschlussprüfers unter Bedachtnahme auf dieAngemessenheit des Honorars und Abgabe einer Empfehlung anden Aufsichtsrat Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfungan den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfungzur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat,sowie die diesbezügliche Rolle des Prüfungsausschusses Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses und – Lageberichtes,des Gewinnverteilungsvorschlags, des (konsolidierten) CGBerichts sowie Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse anden Aufsichtsrat
- Was versteht man unter Vorlagepflicht bzw. unter Auskunftspflicht? Die gesetzlichen Vertreter haben den Abschlussprüfer den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Der Jahresabschlussprüfer kann von den gesetzlichen Vertretern alle Aufklärungen und Nachweise fordern. Er hat diese Rechte auch schon vor der Aufstellung des Jahresabschlusses. Soweit der Jahresabschlussprüfer dies für notwendig erachtet, so hat er diese Rechte auch gegenüber Tochter und Mutterunternehmen.
- Wie läuft eine Abschlussprüfung ab? Auschreibung zur Angebotslegung -> Angebotslegung -> Auswahl des Prüfers -> Auftragserteilung -> Vorprüfung -> Hauptprüfung -> Schriftliche Berichterstattung (Vorstand/Geschäftsführer/Aufsichtsrat)
- Beschreiben Sie beispielhaft eine Ablaufplanung bis zur Offenlegung eines Jahresabschlusses und des Lageberichts. Mai: Aufstellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr Juli: Prüfung und Beurteilung des Jahresabschluss und des Lageberichts, Erklärung des Aufsichtrates und des Vorstandes über den Jahresabschluss. August: Einberufung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses September: Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beim zuständigen Firmenbuch Danach Prüfungsauftrag für das Folgejahr
- Was sagt das Börsegesetz bezüglich der Aufstellung von Jahresfinanzberichten? Ein Emittent hat seinen Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu veröffentlichen und dafür sorge zu tragen, dass er 5 Jahre öffentlich zugänglich bleibt. Der Jahresfinanzbericht umfasst: den geprüften Jahresabschluss, den Lagebericht und eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter wo diese erklären, dass der Jahresabschluss ihres Wissens eine möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage liefert. Ist der Emittent verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen, so hat der geprüfte Bericht den Einzelabschluss als auch den Konzernabschluss zu umfassen.
- Was versteht man unter analytischen Prüfungshandlungen? Beurteilung von Finanzinformationen durch die Analyse plausibler Beziehungen zwischen finanziellen und Nicht finanziellen Daten. 3 Arten von Analysen: Trendanalysen: Vergleich einer bestimmten Position im Zeitverlauf Kennzahlenanalysen: Entwicklung von Verhältnisszahlen (Umschlagshäufigkeit der Forderungen und der Vorräte, Verhältnis zwischen Umsatzerlösen einer Produktlinie und deren Stückzahlen, Plausibilitätsanalysen: Explizite Einschätzung eines Wertes und seiner Veränderung, finanzielle oder nicht finanzielle Daten Vergleich absoluter Zahlen: Vergleich wesentlicher Finanzdaten des Berichtjahres mit Vorjahren, Planungs- und Prognoserechnungen Regressionsanalysen: Statistische Daten Strukturanalysen: stellen Bilanzpositionen in % dar nd Erlöse in % dar.
- Welche Kennzahlen zur Ermittlung des Reorganisationsbedarfs gibt es und wie werden diese ermittelt? Eigenmittelquote: Eigenkapital/(Gesamtkapital-Vorräte) Fiktive Schuldentilgungsdauer: Schulden/Mittelüberschuss Schulden = Rückstellungen+Verbindlichkeiten-sonstige Wertpapiere und Anleihen- Kassenbestand und Schecks-Anzahlungne auf Vorräte Mittelüberschuss = Jahresüberschuss+Abschreibungen+Verluste aus Abgang AV- Zuschreibungen AV- Gewinne aus Abgang von Anlagevermögen+/-Veränderungen langfristige Rst.
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