Rechnungswesen (Fach) / HGB (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 20 Karteikarten
§ der Handelsbilanz
Diese Lektion wurde von MelNie erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Buchführungspflicht - jeder Kaufmann § 238 HGB
- Inventar § 240 HGB
- Befreiung von der Pflicht zur Buchführung § 241a HGB - Umsatzerlös 600.000 € und 60.000 € Jahresüberschuss
- Pflicht zur Aufstellung § 242 (1) HGB
- Aufstellungsgrundsatz § 243 (1) HGB
- Vollständigkeit , Verrechnungsverbot § 246 (1) HGB
- Inhalt der Bilanz § 247 HGB
- Gegenstände des AV § 247 (2) HGB - die dauernd bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb zu dienen
- Bilanzierungverbote und -Wahlrechte - § 248 (1) HGB nicht als Aktivposten aufgenommen werden dürfen
- Selbst geschaffene Vermögenswerte § 248 (2) HGB
- VG des AV sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen § 246 (1) Satz 2 1 HS HGB
- wirtschaftlicher Eigentümer am VG § 246 (1) Satz 2 2 HS HGB
- Inhalt der Bilanz § 247 (1) HGB
- Bilanzierungsverbote § 248 (1) HGB
- Bilanzierungswahlrecht § 248 (2) HGB
- RSt ungewissen Verb. § 249 (1) 1 HS HGB
-
- RSt drohende Verlusteaus schwebenden Geschäften § 249 (1) Satz 1 1 HS HGB
- RSt unterlassene Instandhaltung § 249 (1) Satz 2 Nr. 1 HGB
- RSt unterlassene Abraumbeseitigung § 249 (1) Satz 2 Nr. 1 HGB
- RSt mit Erfüllunsgbetrag § 253 (1) Satz 2 HGB
