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Diebstahl, Körperverletzung, Raub, Erpressung

Diese Lektion wurde von hannemac erstellt.

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  • körperliche Misshandlung Körperliche Misshandlung: unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine üble unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit ...
  • Def. Waffen Sind alle gebrauchsfertigen Werkzeuge, die geeignet und nach Art ihrer Anfertigung bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung körperlich zu verletzen.
  • Ein anderes gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der unter berücksichtigung seiner besonderen Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung konkret geeignet ist, erhebliche Verletzungen beim tatopfer hervorzurufen.
  • Bruch fremden Gewahrsams liegt vor, wenn bestehender fremder Gewahrsam ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers durch den Täter aufgehoben wird.
  • Begründung neuen Gewahrsams wird begründet, wenn der Täter die tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine weiteren Hindernisse mehr entgegen stehen.
  • Aneignungsabsicht ist die absicht des Täters, sich selbst oder einen Dritten wenigstens vorübergehend an die Stelle des Eigentümers zu setzen, um die Sache beliebig wirtschaftlich zu nutzen.
  • Enteignungsabsicht ist die Absicht des Täters, den Eigentümer auf Dauer von der Sache auszuschließe.
  • Die Rechtswidrigkeit der Zueignung liegt vor, wenn die Zueignung der der materiellen Eigentumsordnung widerspricht und der Täter deshalb kein Recht auf die Zueignung hatte.
  • Drohung mit gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn der Täter nicht unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität in Aussicht stellt.
  • Gegenwärtig im sinnde des §249 StGB Raub ist die gefahr für Leib oder Leben, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchst wahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen ...
  • Drohung iSd § 249 StGB Raub ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
  • Gesundheitsschädigung   Gesundheitsschädigung: Als Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines nicht unerheblichen krankhaften Zustandes.
  • Gewahrsam ist die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache
  • tatsächliche Sachherrschaft begründet sich in der jederzeitigen unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache durch jmd.
  • Herrschaftswillen Gewahrsamsinhaber muss wissen, dass er dir Verfügungsgewalt über die sache hat und muss den Willen haben davon Gebrauch zu machen.