MWMA01 (Fach) / Lektion 1 (Lektion)
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Global Branding
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- Wie werden "Marken" nach dem Markengesetz definiert? Marken (engl. „Brand“) sind nach dem Markengesetz „alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder Ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen […] die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. (§ 3 Abs. 1 MarkenG)
- Was regelt das Markengesetz? Das Markengesetz regelt die rechtliche Schutzwürdigkeit von Marken.
- Warum ist die Definition der Marke durch das Markengesetz nicht vollständig? - die Wirkung bei den Konsumenten wird nicht ausreichend berücksichtigt - neben formalen und funktionalen Aspekten eines Produktes sind auch dienicht-sichtbaren Vorstellungen,Gefühleund Erfahrungenentscheidend.
- Definition von Marken im engeren Sinne. Marken werden als starke Vorstellungsbilder in den Köpfen von Endverbrauchern oder Entscheidern in Unternehmen oder sonstigen Anspruchsgruppen definiert.
- Entstehen (Vorstellungs-) Bilder über Nacht? - nein sie entstehen nicht über Nacht - sie müssen in einem langfristigen Prozess entwickelt und gepflegt werden - nur dann können sie eine Identifikations- und Differenzierungsfunktion übernehmen - Bilder prägen das Verhalten bei der Auswahl einer Marke
