Politikwissenschaft (Fach) / Steuerungs- und Governancetheorie Folie 10 (Lektion)

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"Soft Law": Zur Rolle von Normen in der internationalen POlitik

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  • Global Governance und Normbildung a) „Eingehegte Anarchie“ (Institutionalismus)· „Anarchie“ = Zustand „jenseits“ des Staates 1) v o r der Herausbildung von Staaten 2) in den internationalen Beziehungen (IB)==> fehlende Zentralinstanz<=> Gegenteil von RechtszustandRechtsz. = Zustand „diesseits“ des Staates · unterschiedliche Weise der Konfliktlösung 1) in der Anarchie: durch das Recht des Stärkeren2) im Rechtstaat: durch Gesetze und Normen · „eingehegte Anarchie“: trotz fehlender Zentralinstanz in den IB==> Ausbreitung eines Netzes von Normen
  • b) Was sind Normen? - Definition von Normen im weiten Sinne = kollektive Verhaltenserwartungen - Ausdifferenzierung von (1) rechtlichen Normen --> hoheitliche, sanktionsbewehrte Form der Normbildung und Normdurchsetzung Exkurs: rechtliche Normen können wiederum unterschiedliche Rechtsqualität (Verbindlichkeit) aufweisen --> geringere Rechtsqualität des Völkerrechts im Vergleich zum nationalen Recht (2) sozialen Normen --> freiwillige Selbstbindungen an Standard des Verhaltens
  • Wirksamkeit „sozialer“ Normen? (d.h.: nicht-hoheitlicher, nicht-sanktionsbewehrter Normen) · soziale Normen i.S. von freiwilligen Selbstbindungen der Akteure (Staaten) spielen in den IB eine wichtige Rolle · 2 Erklärungsansätze in der Schule des Institutionalismus: (1) rationales Kalkül=> Senkung der Transaktionskosten durch Reduzierung von Unsicherheit in Kooperationen (Regimetheorie) (2) Internalisierung => Verinnerlichung von gemeinsamen Werten des Zusammenlebens(sog. „Englische Schule“)
  • Ausdifferenzierung von (Rechts-)Akteuren a) Staaten als => Rechtsakteure (1) Völkerrecht: · überstaatliche Rechtsordnung · regelt Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten (idR Staaten) auf der Basis von Gleichrangigkeit („Souveränitätsprinzip“) · vgl. zentral: Charta der Vereinten Nationen (UN) · Internationaler Gerichtshof (IGH) der UN in Den Haag=> keine obligatorische Gerichtsbarkeit (2) WTO (Welthandelsorganisation) · Internationale Organisation mit obligatorischemStreitschlichtungsverfahren für die Mitgliedsstaaten
  • PPP (= Public-Privat Partnerships) als Akteure der Ausbildung von => sozialen Normen · 1999: Gründung von „Global Compact“ durch Kofi Annan · Idee der Partnerschaft zwischen UNO und Wirtschaftswelt · Ziel: Schaffung eines universalistischen Regelwerks, mittels dessen die Unternehmen Selbst-Bindungen eingehen (freiwillig zu befolgende soziale und ökologische Standards) · (1) Kritiker: - „Imagepflege“ für Multis- Fragwürdigkeit „universalistischer“ Normen (2) Befürworter: - „Logik normativer Verstrickung“ (transzendierende Dynamik) - steigender Einfluss von zivilgesellschaftlichen Akteuren (NGOs)
  • Ausdifferenzierung von Rechtsquellen (Rechtspluralismus) => Beispielsweise: Rechtspluralismus auf dem Gebiet der Weltwirtschaftspolitik a) Pluralismus öffentlicher Rechtsordnungen (nationales Recht): 2-3 Staaten-Blöcke in der (OECD-)Welt => territorial (1) kontinentaleuropäisches Recht (=> Staatsrecht) (2) angelsächsisches Recht (=> Richterrecht) (3) islamisches Recht (=> religiös basiertes Recht) d.h.: ==> Patchwork an Rechtssystemen in den Staaten: ... führt im Zuge der Globalisierung zu Konflikten
  • private Rechtsordnungen (transnationales Recht) => sektorial · private R. regeln bestimmte Sektoren (<=> öffentliche R: regeln Territorien) · prominentes Beispiel: „Lex Mercatoria“ (LM) = privates Rechtsregime im Bereich der Weltwirtschaftspolitik · Definition von Recht:(1) funktional:==> Funktion der Stabilisierung von Verhaltenserwartungen dann: LM = effiziente Ergänzung zu öffentlichen Rechtsordnungen (Teubner) (2) normativ:==> immer auch Bezug zur Legitimitätsfragen (Rechtmäßigkeit) von Herrschaftsordnungen dann: LM = unzureichend demokratisch legitimiert
  • Steuerungsmodelle in den IB a) Vier analytische Modelle (4-Felder-Schema)                                      Zentralinstanz                                  keine Zentralinstanz bindende Normen               Weltstaat                                     Global Governance keine bindenen                 Welthegemonie                             Anarchie der Staatenwelt           Normen   
  • Global Governance und Normenbildung – Fazit: · Steuerungsmodell: ==> „Weltregieren ohne (Welt-)Staat“ · multilaterale Weltordnung · angesichts der Ausdifferenzierung von 1) Normen(a) soziale Normen (b) Rechts-Normen (mit unterschiedlicher Rechtsqualität) 2) Rechtssubjekten(a) Staaten                                   (b) private Akteure(Völkerrecht, nationales R.)                 (+ Mischformen in Form von PPP) 3) Rechtsquellen(a) unterschiedliche öffentl. Rechtsordnungen(b) private Rechtsordnungen==> Herausbildung eines „Weltordnungsflickenteppichs“