Geschichte (Fach) / VL 6 (Lektion)

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Diese Lektion wurde von camilleoly erstellt.

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  • Wer war der 1. Salier? Der erste Salier: Konrad der Ältere aus dem Wormsgau, zum König gewählt 1024 Sept., † 1039 Juni. Konrad – UrUrenkel Kaiser Ottos I. – ist... nicht der nächste männliche Verwandte des verstorbenen Kaisers Heinrich II.... nicht Oberhaupt der Salierfamilie ... und hat zum Zeitpunkt der Wahl kein Amt inne.Ihn empfehlen seine Abkunft und bes. sein ‚moderner‘ intensiver Landesausbau Konrad II. (Konrad der Ältere; * um 990; † 4. Juni 1039 in Utrecht) war römisch-deutscher Kaiser von 1027 bis 1039, ab 1024 König des Ostfrankenreichs (regnum francorum orientalium), ab 1026 König von Italienund ab 1033 König von Burgund. Konrad folgte auf seinen kinderlosen Vorgänger, den Ottonen Heinrich II., und wurde der Gründer des neuen Königshauses der Salier. In der Kirchenpolitik, der Italienpolitik und bei der Interpretation des Kaisergedankens knüpfte er nahtlos an die Leistungen seines Vorgängers an. Die Stellung des Reiches baute Konrad weiter aus. Dabei stützte er sich wie Heinrich auf die Reichskirche. Wie dieser vermied er es auch, in die Verhältnisse in Rom einzugreifen. Seine Herrschaft markiert einen Höhepunkt der mittelalterlichen Kaiserherrschaft und eine relative Ruhephase des Reiches. Den von Heinrich eingeleiteten Erwerb des Königreichs Burgund führte er zum Abschluss. Mit der erfolgreichen Eingliederung Burgunds in den Reichsverband entstand der Gedanke der „Trias“ der Reiche (tria regna), also der Zusammenfassung des ostfränkisch-deutschen, des italischen und des burgundischen Königreichs unter der Regierung des deutschen Königs und römischen Kaisers. Konrads Regierungszeit wurde von einem Prozess der „Transpersonalisierung“ des Gemeinwesens begleitet, der zu einer gedanklichen Trennung zwischen König und Reich führte. Unter seiner Herrschaft begann der Aufstieg Speyers als Stätte der Memoria und Herrschergrablege
  • Was ist neu bei den Saliern politisch gesehen? Neues Familienbewusstsein: Betonung der agnatischen Linie* löst älteres ‚Sippendenken‘ ab früher: ‚Große‘ (maiores natu) erkennbar an ererbtem reichem Besitz – Herrschaftsfunktionen – berühmten Ahnen von Mutter- und Vaterseitenun: agnatische Abstammung wird entscheidend für Position unter den Ersten der Gesellschaft →  Weitergabe der Herrschaft vom Vater auf nur einen (i. d. R. den ältesten) Sohn→  neue Beständigkeit: Hauptbesitz beim jeweiligen Hauptvertreter der Familie, darauf Stammburg und Hauskloster -  Herkunftsbezeichnungen von der Stammburg als Vorläufer der späteren Familiennamen-  Entstehung von Familiengrablegen (z.B. Gräberfeld in der Krypta des Speyrer Domes für die Salier)* agnatische = väterliche, cognatische = väterliche und mütterliche Abstammungslinie
  • Die adelige Herrschaft festigt sich enorm und konzentriert sich Tendenz zur Konzentration adeliger Herrschaft -  Hausklöster mit Familiengrablegen-  Höhenburgen als neue Wohnsitze des Adels Funktionen- militär. Befestigung - Herrschaftssicherung -  Repräsentation adeliger Lebensführung-  Stammburg als Bezugspunkt der Personenbenennung („Herr von ...“)
  • Landesausbau und Bauboom dieser Zeit : Landesausbau = Bestreben nach Herrschaftskonzentration durch Kauf, Tausch, Erheiratung, Lehns- nahme aneinandergrenzender Gebiete- Erwerb möglichst aller Herrschaftsrechte in diesem Gebiet, d.h. der Gerichtsrechte, Markt-,Münz-, Zollrechte, Straßenbau- und Geleitsrechte, Befestigungsrechte, Klostervogteien usw.→ neben Personenverbänden werden auch Territorien relevant für den Herrschaftsaufbau Bauboom der Zeit: es entstehen -  romanische Kathedralen (Um- und Neubauten)-  (Stadt)klöster,-  erste städtische Steinhäuser- Bischofspfalzen- steinerne Brücken, - Burgen
  • Neues aus Rom: Der Streit zwischen regnum und sacerdotium und der Aufstieg des Papsttums zur Weltgeltung ●  Die Synode von Sutri 1046 als Ausgangspunkt der Kirchenreform-  Papstamt als Zankapfel römischer Adelsfamilien. Diese lancieren zwischen 1003 und 1046 zehn mehr oder weniger geeignete Päpste. -  Befremdliche Feststellung König Heinrichs III. auf seiner Reise zur Kaiserkrönung nach Rom 1046: Es leben in Rom drei Päpste – ein amtierender und zwei zurückgetretene → Problem 1: Krönung durch ungültig Amtierenden entwertet das Kaisertum → Problem 2: Leitung durch Unwürdige erniedrigt die Kirche -  Die von dem defensor ecclesiae Heinrich III. einberufene Synode von Sutri und Rom setzt im De- zember 1046 alle drei Päpste ab.
  • Was passiert nach der Synode von Sutri? 4 Reformpäpste, die danach zur Macht kommen  verhilft Kaiser Heinrich III. als patricius Romanorum nacheinander vier deutschen ‚Reformpäpsten‘ zum Amt1. Clemens II. (1046-1047), Bischof von Bamberg 2. Damasus II. (1048), zuvor Bf. von Brixen3. LeoIX.(1049-1054),zuvorBf.vonToul 4.VictorII.(1055-1057),zuvorBf.vonEichstätt Folgen: -  Papstamt der V erfügung römischer Familien entrissen-  Der Papst ist ein Reichsbischof und Mitglied der Reichskirche → enge Kooperation mit dem Kaiser-  Die vier deutschen Päpste – und danach ihre italienischen Nachfolger – propagieren die Ideen der ‚Kirchenreform‘ in Rom und fördern ihre Umsetzung in ganz Europa
  • Kirchenreform nach der Synode von Sutri : libertas ecclesiae = Freiheit der Kirche von weltlichen Einflüssen und Abhängigkeiten. Daher: -  Klosterreform: Rückkehr der Mönche zum einfachen, gottzentrierten Leben-  Kampf gegen den Nikolaitismus (d.h. die Priesterehe)-  Kampf gegen die Simonie (d.h. den Ämterkauf und die Verleihung geistlicher Ämter durch Laien)-  Durchsetzung des Lehr- und Jurisdiktionsprimates des Bischofs von Rom. (wird vor allem durch die deutschen Päpste durchgeführt)
  • Investiturstreit in 2 Phasen: -  Phase 1 des Investiturstreites 1076/77-1084: Streit zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. um die Position von Papst und König in Kirche und Welt -  Phase 2 des Investiturstreites [1078]/ca. 1106-1122: Der Streit um die Einsetzung der Reichsbi- schöfe und seine Beilegung unter Heinrich V. im Wormser Konkordat 1122
  • Papst Gregors VII. Auffassung von Papsttum und Kirche -  Gregor VII. (1073-1085) beansprucht für den ‚Bischof von Rom’ alias Papst den Primat = die höchste Autorität in Sachen des Glaubens, der Moral und der kirchlichen Verwaltung.-  Basis dieser Überzeugung: Er sieht sich als direkten Nachfolger des Apostels Petrus und als dessen Stellvertreter auf Erden. Biblische Grundlage für dessen Position (Matthäus 16,18f.): „Du bist Petrus (der Fels), und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen. (...)Alles, was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein.“ Knappe Äußerungen Gregors zur Rolle der römischen Kirche und ihres Bischofs im ‚Dictatus papae’von 1075 [Vgl. den Gesamttext im Reader S. 52] -  Die römische Kirche wurde vom Herrn allein gegründet (1).-  Sie ist niemals in Irrtum verfallen ... (22).-  Wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen Kirche befindet, gilt nicht als katholisch (26).-  Der römische Bischof wird mit Recht 'allgemein' genannt (2).-  Kein Rechtssatz und kein Buch gilt ohne seine Autorisation für kanonisch (17) = Lehrprimat-  Sein Urteilsspruch darf von niemandem widerrufen werden; er selbst aber kann die Urteile aller widerrufen (18) = Jurisdiktionsprimat-  Der Papst darf von niemandem gerichtet werden (19). Äußerungen des ‚Dictatus papae’ zu weltlichen Befugnissen des Papstes -  Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann (8).-  Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen (12).-  Dass er Untergebene vom Treueid gegenüber Sündern lösen kann (27).
  • ● Grundsatzstreit zwischen Papst Gregor VII. und König Heinrich IV. - Auslöser: eigenmächtige Bischofseinsetzungen Heinrichs IV. in Italien, insbes. im Mailand; Kontakt mit exkommunizierten Beratern → im Dez. 1075 Mahnbrief Papst Gregors an Heinrich IV. [vgl. den Text im Reader S. 53f.]Argument: Der König schulde als Mitglied der Kirche dem geistlichen Nachfolger des Apostels Petrus Gehorsam, denn er gehöre zu den ‚Schafen des Herrn‘, die dieser als ‚geistlicher Hirte‘ weiden muss → Grundsatzstreit -  Papst Gregor VII. (1073-1085) – Amtsnachfolger des Apostels Petrus – beansprucht die höchste Autorität in allen Glaubensangelegenheiten, fordert Gehorsam aller Christen, auch des Königs↔König Heinrich IV., vicarius Christi, sieht sich als eigenständige gottgewollte Instanz zur Wahrung von irdischer Ordnung, Recht und Frieden-  1076 Jan.: Die deutschen Bischöfe – über das Hineinregieren ihres römischen Kollegen in ihre Bis- tümer ohnehin verärgert – bestreiten die Gültigkeit der Wahl Gregors und kündigen ihm den Gehor- sam auf [vgl. den Text im Reader S. 55f.]König Heinrich fordert Papst Gregor VII. zur Selbstdeposition auf [vgl. den Text im Reader S. 56f.]-  1076 Feb.: Gregor VII. exkommuniziert Heinrich IV. und löst alle Gläubigen von den Treueiden ihm gegenüber → Abrücken der Fürstenmehrheit von Heinrich IV.Ultimatum der Fürsten: Binnen Jahresfrist muss Heinrich wieder Kirchenmitglied sein, sonst Wahl eines anderen Königs-  1077 Januar: Heinrichs IV. ‚Gang nach Canossa’. Er erklärt sich vor Papst Gregor VII. kirchen- rechtkonform als reuiger und bußfertiger Sünder und wird wieder in die Kirche aufgenommen
  • Gang nach Canossa ● Der ‚Gang nach Canossa’ 1077 -  bis 1077 Feb. muss Heinrichs Exkommunikation gelöst sein → 1077 Januar: Gang nach Canossa und Wiederaufnahme des bußfertigen Heinrich IV. in die Kirche-  [1077 März dennoch Wahl eines Gegenkönigs durch Heinrichs deutsche Gegner: Rudolf von Rheinfelden]-  Wertungen des ‘Gangs nach Canossa’ -  HERMANN HEIMPEL 1945: "Für die Krone war Canossa einer jener Siege, an denen man stirbt.“-  WERNER GOEZ 2000:„Die Fastensynode des Jahres 1076 mit der erstmaligen Absetzung und Exkommunikation eines ge- salbten und gekrönten christlichen Königs durch den Papst bildete einen der größten Wendepunkte des Mittelalters.Canossa war [nur] die Konsequenz daraus ... eine Schwächung, nicht aber das Ende des königlichen Gottesgnadentums.“
  • ● Langfristige Folgen des Schlagabtausches in der ersten Phase des Investiturstreites -  Etappensieg des Papsttums im Streit um die Hierarchisierung der beiden Gewalten-  Durchsetzung der Jurisdiktionshoheit des Papstes innerhalb der Kirche und fallweise auch ‚in der Welt’-  Gegenkönigswahlen 1077 und 1081: nicht Verwandtschaft, sondern ‚Eignung‘ (idoneitas) als Kriterium für einen Herrscher
  • Privilegium minus Als Privilegium minus bezeichnet die Forschung, in Abgrenzung zum späteren Privilegium Maius, einer Fälschung aus der Kanzlei Rudolfs IV. aus dem Jahre 1358/59, ein feierliches Diplom, das am 17. September 1156 von Kaiser Friedrich I. für den Herzog von Bayern Heinrich Jasomirgott aus dem Hause Babenberg ausgestellt wurde. Sie beinhaltet die Erhebung der Marcha Austria von einer Markgrafschaft zum erblichen Herzogtum der Babenberger. Neben der Erblichkeit der Herzogswürde war auch eine weibliche Erbfolge vorgesehen: Bei Kinderlosigkeit sollte der Herzog entscheiden können, wen er zum Nachfolger bestimmte (libertas affectandi). Die Pflicht, auf Reichstagen zu erscheinen, wurde auf solche beschränkt, die in Bayern stattfanden. Heeresfolge musste nur noch bei Kriegsschauplätzen in der Nachbarschaft geleistet werden.