Staatsorganisationsrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

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  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse -wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik -in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise -auseinander entwickelt haben oder -sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet
  • Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse -betrifft unmittelbar institutionelle Voraussetzungen des Bundesstaats und -erst mittelbar die Lebensverhältnisse der Bürger
  • Wahrung der Rechtseinheit -bedroht, wenn „Gesetzesvielfalt auf Länderebene“ vorliegt-die „eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, -die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann
  • Wahrung der Wirtschaftseinheit“ liegt dann im gesamtstaatlichen Interesse -wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik -durch bundeseinheitliche Rechtssetzung geht-wenn Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder -erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen
  • Erforderlichkeit wenn ohne sie die einschlägige Zielvorgabe nicht oder nicht hinlänglich erreicht werden kann
  • Zuständigkeit Kraft Sachzusammenhang -zugewiesene Sachgebiet verständigerweise nicht geregelt werden kann, -ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich Materie mit geregelt wird
  • Annexkompetenz -Ausdehnung einer Bundeskompetenz auf an sich kompetenzfremde Stadien der Vorbereitung -und Durchführung durch die Regelung bestimmter Fragenkomplexe,-die generell in den Bereich der Landeskompetenzen fallen
  • Bundeszuständigkeit kraft Natur der Sache -Materien die aufgrund ihrer Natur zwingend nur vom Bund geregelt werden können (z.B. Sitz der Bundesregierung, Nationalfeiertage, Beschäftigungsverhältnisse der Bundesangestellten)
  • Zahl der Parlamentarier im Bundestag ca. 630
  • Mitglieder Bundesrat 69
  • Möglichkeitstheorie Gefährdung/Verletzung darf nicht von vornherein ausgeschlossen sein