Steuerrecht (Fach) / IFRS (Lektion)

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IFRS

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  • Impairmenttest jährliches Testen von Anlagevermögen im Einzelabschluss (besonders Firmenwerte und Beteiligungen) --> Feststellung möglicher Wertminderungen im Anlagevermögen  Nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten): Durchführung von Impairment-Tests  - wenn Indikatoren (triggering events) für eine Wertminderung vorliegen        zB.: signifikante nachteilige technologische, wirtschaftliche, rechtliche, marktbezogene Veränderungen          idR mindestens ein Mal jährlich für Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbest. ND  Ermittlung d. erzielbaren Betrags dieser Vermögenswerte = der Höhere aus - beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten („Nettoveräußerungswert“) - Nutzungswert (Value in Use, subjektiver Wert bei fortgesetzter Nutzung) Bewertung bei Impairment-Test - auf Ebene des einzelnen Vermögensgegenstandes (Einzelbewertung)  - kein Generieren von eigenständigen Cashflows d. einzelnen Vermögenswert           --> Feststellung d. erzielbaren Betrags auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (in der Folge kurz: CGU)  CGU: Zahlungsmittelgenerierende Einheiten - kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die                - Mittelzuflüsse erzeugen,                      welche weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind Bewertung CGU auf Basis - Discounted Cashflow-Verfahren - marktbasierten (objektivierten) gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC). Äquivalenzprinzip bei der Ermittlung des Buchwertes und des erzielbaren Betrages des Vermögenswerts bzw. der CGU = Einbezug nur jener Vermögenswerte, deren Zahlungsströme sich im erzielbaren Betrag finden Wertminderung wenn:  Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU > korrespondierende erzielbare Betrag Zuordung Wertminderungsaufwand: - zunächst Firmenwert - weiterer Folge anteilige Zuordnung den anderen Vermögenswerten der CGU auf Basis der Buchwerte  Liegt die Wertminderung in Folgeperioden teilweise oder gänzlich nicht mehr vor, so ist – mit Ausnahme des Firmenwerts – auf den höheren Wert, höchstens jedoch auf die (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten zuzuschreiben. Bewertung nach UGBvoraussichtlich dauernder Wertminderung v. Gegenstände des Anlagevermögens --> außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bzw. beizulegenden Zeitwert --> Zuschreibung bei Wegfall der Wertminderungsgründe in Folgejahren bis max. fortgeschriebenen Anschaffungs-/Herstellungskosten (analog IFRS)          Ausnahme:Firmenwert Ein Impairment-Test nach IFRS Vorbild wird aufgrund der Vermischung von derivativen mit zwischenzeitig neu entstandenen originären Firmenwerten nicht für zulässig erachtet. Durch die planmäßige Abschreibung von Firmenwerten ist das Impairment-Risiko nach UGB jedoch deutlich geringer.
  • Firmenwert Differenz Anschaffungkosten & Substanzwert d. Unternehmens =Darstellung zukünftiger Gewinne    Abschreibung d. Firmenwerts lt. UGB: erworbener Firmenwert verwandelt sich langsam in selbsterstellten Firmenwert (neues Know-How, Reparaturen an Maschinen,...) Abschreibung d. Firmenwert lt. IFRS: nur außerplanmäßig --> börsenotierte Unternehmen müssen Abschluss nach IFRS aufstellen
  • Zusammensetzung Jahresabschluss - Bilanz - Gesamtergebnisrechnung (GuV + other comprehensive income) - Anhang - Veränderung d. EK - Kapitalflussrechnung
  • Vermögenswere (Assets) lt. IFRS Vermögenswert - vom Unternehmen beherrscht - Erwartung: wirtschaftlicher Nutzen f. das Unternehmen in Zukunft - Ergebnis vergangener Geschäftsvofälle / Ereignisse Ansatzkriterien:  - Wahrscheinlichkeit, dass zukünftiger Nutzen fließt - verlässliche Messbarkeit d. Werts
  • Schulden (liabilities) lt. IFRS Verpflichtung - deren Tilgung zu einem Abfluss von Ressourcen führt - Ergebnis vergangener Geschäftsvorfälle & Ereignisse Ansatzkriterien:  - Wahrscheinlichkeit, dass Abfluss eintritt - verlässliche Ermittlung d. Abflusses
  • Erträge (income) lt. IFRS - Zunahme d. wirtschaftl. Nutzens in der Berichtsperiode      - Zuflüsse      - Erhöhung Vermögenswerte      - Abnahme Schulden Ansatzkriterien - verlässliche Ermittlung d. zukünftigen wirtschaftl. Nutzens - gleichzeitige Erfassung d. Erträge mit der Erfassung d. Zunahme d. Vermögenswerte/Abnahme d. Schulden