Europäische Union (Fach) / Europäische Union (Lektion)

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  • Historische Entwicklung Historische Entwicklung • supranationale Organisationen ⤃ Beschlüsse sind nicht nur                               zwischenstaatlich, sondern auch innerhalb der Mitgliedsstaaten bindend • kein eigener Staat ⤃ kein Gewaltmonopol und keine eigene Verfassung • 28 Mitgliedstaaten  • wichtige Eckpunkte der EU ⤃        1.) gemeinsamer europäischer Binnenmark  2.) nach außen abgestimmte Handelspolitik  3.) gemeinsame Währung
  • Motive des europäischen Einigungsprozesses Motive des europäischen Einigungsprozesses • wichtigstes Motiv: Sicherheit, Frieden, Schutz der Menschenrechte • Hintergrund: Hoffnung, dass ein geeintes Europa besser darin ist schreckliche Vorkommnisse zu vermeiden
  • Die Entstehung und Erweiterung der Eu Die Entstehung und Erweiterung der EU • 1951: Gründung Montanunion (EGKS) ⤃ alle Mitglieder zollfrei Zugriff  zu Kohle und Stahl ⤃ 2002 lief der Vertrag aus: Institutionen entwickelten sich dennoch weiter und bildeten den Kern der späteren EU • 1957: Unterzeichnung RÖMISCHE VERTRÄGE (B, DE, FR, IT, LUX, NL) ⤃ Gründung Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgesellschaft (EAG / Euroatom) • 1967: Zusammenfassung EGKS, EWG, EAG ⤃ EG Fusionsvertrag • 1992/93: Entwicklung der europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union  ⤃ Vertrag von Maastricht:     ⋙Vertiefung der pol. Zusammenarbeit: gem.   Außen- und Sicherheitspolitik     ⋙Wirtschaft- und Währungsunion: Euro als          gemeinsames Zahlungsmittel ab 1999 ⋙Zusammenarbeit: Justiz und Inneres • Vertiefung der Zusammenarbeit: Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) • Organisationsstatut der EU: seit 2009 Vertrag von Lissabon
  • Kopenhagener Kriterien Kopenhagener Kriterien • allgemeine Voraussetzungen, die Beitrittskandidat erfüllen muss • politisches Kriterium: stabile Demokratie mit stabilen Institutionen • wirtschaftliches Kriterium: Funktionierende Marktwirtschaft • Acquis-Kriterium: Akzeptanz der Rechte und Pflichten aus den Rechtsgrundlagen der EU • EU-gemeinschaftliches Kriterium: Anerkennung des Binnenmarkts und Beitritt zur EWWU
  • Zuständigkeit der EU Regelung Grundsätze zum Einsatz der eu Zuständigkeiten der EU • Regelung: wird nur in Bereichen tätig, in denen ihr vertraglich Rechte   übertragen wurden (in allen anderen weiterhin Mitgliedsstaaten) • Grundsätze zum Einsatz der EU: ⋙begrenzte Einzelermächtigung: EU nur im     Rahmen tätig werden, in dem ihr Mitgliedstaaten     Zuständigkeiten übertragen haben • Subsidiaritätsprinzip: in Bereichen in denen EU nicht ausschließlich zuständig ist, greift sie nur ein, wenn das Problem auf Ebene der Mitgliedsstaaten nicht oder weniger gut bewältigt werden kann • Verhältnismäßigkeitsprinzip: EU darf nur soweit tätig werden, wie es für die Erreichung der Ziele nötig ist
  • Europäisches Parlament Europäisches Parlament • supranationale institution  • Wahl: alle 5 Jahre direkt von Bürgern der Mitgliedsstaaten   • Zusammensetzung: jeder Mitgliedsstaat min 6 und max. 96 Sitze (Anzahl vertraglich festgelegt) seit 2014 Gesamtzahl von 751 Mitgliedern • wichtigste Aufgaben: ⋙ Gesetzgebungsfunktion (mit Rat der Eu): ordentliches       Gesetzgebungsverfahren, Parlament hat kein       Initiativrecht ⋙ Budgetierungsfunktion (mit dem Rat der EU): Aufstellung       des Haushaltsplans   ⋙ Wahlfunktion: Wahl des vom ER,       vorgeschlagenen Präsidenten der EK,       Bestätigung der Kandidaten für die Kommission,       Parlament kann die Kommission als Ganzes ablehnen       oder durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen ⋙ Kontrollfunktion: der Rat der EU, die Kommission und               EZB müssen Parlament Bericht erstatten, Parlament kann      auch Anfragen an Organe richten,      Untersuchungsausschüsse einsetzen oder Klage beim      EuGH einreichen 
  • Europäischer rat Europäischer Rat  • Intergouvernementale Institution  • Zusammensetzung: 28 Staats- und Regierungschefs der Eu- Mitgliedsstaaten, Präsident des ER (kein Stimmrecht), Kommissionspräsident (kein Stimmrecht) • Treffen: 4 mal im Jahr in Brüssel (EU-Gipfel) • wichtige Aufgaben: ⋙  Entscheidung über allgemeine Ausrichtung der EU-       Politik (erlässt aber keine Rechtsvorschriften) ⋙ Nominierung des Kommissionspräsidenten,        Ernennung des hohen Vertreters der EU
  • Europäische Kommission Europäische Kommission  • supranationale Institution, da Kommissare die Interessen der EU (und nicht ihrer Herkunftsländer) vertreten  • Zusammensetzung: jedes EU-Mitgliedsland stellt Kommissar, der für bestimmtes Ressort zuständig ist • wichtige Aufgaben: ⋙ hauptsächlich Aufgaben der Exekutive: Umsetzung der       Beschlüsse vom EP und MR ⋙ Hüterin der Verträge: Prüfung ob europarechtliche       Verpflichtungen eingehalten werden       im Bereich der Legislative: alleiniges Initiativrecht für        Gesetzesvorhaben, Vorschlagrecht für den Haushalt  ⋙ Vertretung der EU im Ausland
  • Rat der europäischen union (Ministerrat) Rat der Europäischen Union (Ministerrat)  • intergouvernementale Institution  • Zusammensetzung: Fachminister der 28 EU-Staaten, genaue Zusammensetzung ändert sich je nach verhandeltem Politikbereich, Vorsitz wechselt alle halbe Jahre (festgelegte Reihenfolge)  • Abstimmungsverfahren: variiert je nach Verhandlungssache, normal ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit (min. 55% der Mitgliedsstaaten und min. 65% der EU Bevölkerung)  • wichtige Aufgaben: ⋙ Legislative: Beteiligung am Gesetzgebungsprozess ⋙ Verabschiedung des EU-Haushalts (mit EP) ⋙ Unterzeichnung internationaler Übereinkünfte (mit dem        EU-Parlament
  • Kritik am politischen System der eu Kritik am politischen System der EU: • Demokratiedefizit: große Entscheidungskompetenz von MR und EK die aber nicht direkt gewählt wurden ⤃ wenig Einfluss des Parlaments, welches legitimiert ist • aber: Kommission und Rat sind indirekt legitimiert, d.h. Mitglieder des MR gehören der Regierung an die vom Volk gewählt wurde
  • EU Normen EU- Normen: • Bedeutung von Norminierungen in der EU: über 90% der Normungsvorhaben die Deutschland betreffen stammen von der EU • häufige Kritik: ,,Überregulierung“ (z.B. Verbot Ölkännchen in Gastronomie) ⤃ deshalb regelmäßige Überprüfung der Zweckmäßigkeit
  • Aufgaben von Normen Aufgaben von Normen: • Vereinfachung von Handels- und Produktionsprozessen im EU- Binnenmarkt  • bessere Vergleichbarkeit und Bewertungsmöglichkeit von Produkten • Sicherung des europäischen Wettbewerbs, da gleiche Normen in allen Ländern • Schutz Gesundheit, Sicherheit, Umwelt • Erleichterung der Gewähleistungsabwicklung
  • Richtlinen und Verordnungen Richtlinien und Verordnungen  • Zwei Arten der Überführung von Normen in konkretes Recht ⋙ Richtlinien: Rechtsakte der Union die in einzelnen      Staaten Freiheiten der Umsetzung lassen ⋙ Verordnung: müssen nicht durch nationale Rechtsakte      durchgesetzt werden, direkt wirksam • Erlass von Richtlinien und Verordnungen: ordentliches Gesetzgebungsverfahren • Vorgabe: gesetzliche Neuregelungen müssen mit dem Wesensgehalt des Grundgesetzes vereinbar sein (bei Zweifel Bundesverfassungsgericht) • Wer hat jetzt das Wort: Nationalstaaten oder EU? ⤃ Mitgliedstaaten weiterhin Handlungsfreiraum, Grundgesetz regelt innerdeutsches Verfahren zur Übertragung der Hoheitsrechte an die EU als auch Beteiligung des Bundesrates und des Bundestages an Rechtsetzungsakten innerhalb der EU
  • ordentliches Gesetzgebungsverfahren Ordentliches Gesetzgebungsverfahren 1.) Anliegen wird an EU herangetragen (z.B. von nat. Regierungen, dem EP, Medien, Bürgerinitiativen usw.) 2.) EK macht Vorschlag und leitet den an EP und MR weiter 3.) EP berät in 1. Lesung und leitet Standpunkt an MR weiter 4.) wenn MR in 1. Lesung zustimmt ist Gesetz erlassen, ansonsten 2. Lesung mit Änderungswünschen des MR 5.) in 2. Lesung berät wieder Parlament, kann Änderungswünsche entweder annehmen (Gesetz wird erlassen), Gesetz mit absoluter Mehrheit scheitern lassen oder wieder Änderungsvorschläge machen, die MR annehmen könnte 6.) falls immer noch keine Einigung kann als letzte Möglichkeit ein Vermittlungsausschuss aus MR und EP einberufen werden  (6 Wochen Beratungszeit) 
  • vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes • Freier Warenverkehr ⋙ Wegfall von Grenzkontrollen ⋙ Abschaffung von Ein- und Ausfuhrzöllen (Zollunion) ⋙ Verbot von staatlichen Eingriffen in den Warenverkehr  • Freier Personenverkehr  ⋙ Wegfall von Grenzkontrollen  ⋙ Freizügigkeit für Unionsbürger ⤃ gilt seit dem      Schengener Abkommen     ⤃ Achtung: auch Nicht-EU-Staaten sind Mitglieder im      Schengen Abkommen und einige EU-Staaten wenden      nicht alle Regelungen an (GB, IR) ⋙ Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit:      freier Zugang zu einer Beschäftigung oder einer      selbstständigen Tätigkeit in allen EU-Ländern      für jeden EU-Bürger sowie gleiche Arbeitsbedingungen      innerhalb eines Mitgliedstaates   • Dienstleistungsfreiheit ⋙ Möglichkeit jedes Unternehmers mit einer Niederlassung      im Ausland seine Dienstleistungen auch in einem      anderen EU-Land zu erbringen  • Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ⋙ Schaffung eines einheitlichen europäischen        Kapitalverkehrs ⋙ Grenzüberschreitende Investitionen und Kredite,       Auslandsdirektinvestitionen
  • Das Schengener Abkommen Das Schengener Abkommen • primäres Ziel: Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten • 1. Abkommen (Schengener Übereinkommen, 1985) ⋙ Unterzeichner: DE, FR, B, LUX, NL ⋙ Inhalt: schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen im      Personenverkehr • fünf Jahre später: Beschluss konkreter Maßnahmen im Schengener Durchführungsübereinkommen (Vorraussetzungen für den freien Personenverkehr) ⋙ Inkrafttreten: 1995 ⋙ z.B. Angleichung der Visa- und Asylpolitik  ⋙ z.B. gemeinsame Bekämpfung von Drogenkriminalität  ⋙ z.B. stärkere Kontrollen an den Außengrenzen • Erweiterung: seit 1985 Anschluss vieler weiterer Länder; 2018: 26 Vollanwenderstaaten ⤃ Länder nicht identisch mit EU-Ländern • 1999: das Abkommen wurde durch den Vertrag von Amsterdam in die Hände der Eu gegeben (vorher: rein völkerrechtliche Ebene) • neue EU-Mitglieder: Beitritt zur EU verpflichtet zu Beitritt in Schengenraum • Reform: 2014, in besonderen Notfallsituationen zeitweise Grenzkontrollen möglich
  • Eurozone Eurozone • Eurozone: Länder die an der 3. Stufe der EWWU teilnehmen (europäische Wirtschaft- und Währungsunion) • Vertrag von Maastricht (1992/93): bestimmte Vorraussetzungen (Konvergenzkriterien), um an der Währungsunion teilnehmen zu können ⋙ Preisstabilität: durchschnittliche Inflationsrate des letzten      Jahres darf nicht um mehr als 1,5% über der      Inflationsrate des preisstabilsten Landes sein ⋙ Stabilität der öffentlichen Finanzen: Gesamtverschuldung               kleiner als 60% des BIP und jährliche Neuverschuldung      max. 3% des BIP ⋙ Wechselkursstabilität: Einhaltung der Bandbreite im EWS      2 seit mind. 2 Jahren ohne Intervention ⋙ Stabilität der langfristigen Zinssätze: Zinssätze für      langfristige Staatsleihen unter 2% über den Zinssätzen            der drei preisstabilsten EU-Länder
  • Stabilitäts und Wachstumspakt Stabilität- und Wachstumspakt • zentrale Maßnahme, um das Wachstum und die Stabilität in Eurozone zu schützen • Ursprung: Verordnung aus dem Jahre 1997 • zentrale Vorschriften: ⋙ Begrenzung der Haushaltsdefizite (3% des jeweiligen      Landes) und Verschuldungsgrade (60% des BIP des      jeweiligen Landes) ⤃ identisch mit Konvergenzkriterien ⋙ Vorlage jährlich aktualisierter Stablilitätsprogramme   ⋙ Vorgehen bei Verletzung der Defizitgrenze: zunächst      Vorlage eines Plans zur Behebung der Verfehlung; bei      Verletzung des Plans folgen Sanktionen ⤃ insgesamt      kam es häufig zu Verletzungen, die dann aber doch nicht      sanktioniert wurden  • Finanzkrise ab 2007: viele Verstöße in Euroländern
  • Europäisches Sixpack Europäisches Sixpack  • Optimierung des Stabilitäts - und Wachstumspakts  • zentrale Inhalte:  ⋙ Abbau des öffentlichen Defizits: verpflichtender Abbau  ⋙ frühzeitige Sanktionen ⋙ vermehrte Kontrolle der Mitgliedsstaaten durch die      Kommission     Frühwarnsystem für makroökonomische      Ungleichgewichte: Schwellenwerte bestimmter      Indikatoren
  • Europäischer Stabilitätsmechanismus Europäischer Stabilitätsmechanismus • Inkrafttreten: 27.09.2012 • Ablösung der Europäischen Finanzstablilisierungsfazilitäten (EFSF) ⋙ EFSF: Maßnahme des temporären Euro-Schutzschirms      von 2010-2013: Kredite für in Not geratene Euroländer      (max. 440 Milliarden) • zentraler Unterschied zu EFSF: dauerhafter (nicht temporär) eingerichtete internationale Organisation • Zielsetzung:  ⋙ Verhinderung Zahlungsunfähigkeit ⋙ Schutz der Stabilität im Euro-Währungsgebiet • Maßnahmen: Kredite für überschuldete Länder allerdings müssen diese Sanierung ihres Staatshaushaltes vorlegen und umsetzen • Finanzierung: Finanzierungsanteil eines Landes ergibt sich aus Anteilen am Kapital der Europäischen Zentralbank
  • Europäisches Fiskalpakt Europäischer Fiskalpakt • Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts • Grundlage: Vertrag über Stabilität, Koordinierung, und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion  • Teilnehmer: alle EU-Länder außer GB, die Tschechische Republik und        Kroatien • Zielsetzung: stabile Wirtschaftslage in der EU • Maßnahmen und Kriterien: ⋙ Euro-Gipfeltreffen: zweimal im Jahr ⋙ Pflicht von Schuldenbremse in den Verfassungen sonst      Geldstrafe ⋙Grenze jährliche Neuverschuldung nur noch bei 0,5% des BIP ⋙ Sparverpflichtungen bis zur Erreichung der Schuldenbremse ⋙Vorlage von Berichten an EK und ER um zu zeigen wie Defizit     behoben werden soll
  • Sanktionsmöglichkeiten bei verstoßen des Fiskalpakts • Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen: bei jährlicher Neuverschuldung über 3% können die Konsequenzen nur noch erlassen werden, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit gegen die Sanktionieren ausspricht
  • qualifizierte Mehrheit, umgekehrte qualifizierte Mehrheit qualifizierte Mehrheit: der Vorschlag gewinnt, der mehr als einen zuvor festgelegten Anteil der Grundmenge auf sich vereint umgekehrte qualifizierte Mehrheit: etwas gilt als angenommen, es sei denn, es wird beschlossen (mit qualifizierter Mehrheit) es sei innerhalb einer Frist abzulehnen 
  • Herausforderungen der EU Herausforderungen der EU • ermitteln von gemeinschaftlichen EU-Interessen und nationalstaatlichen Interessen ⤃ das Beste für die EU ist nicht immer im Interesse von allen Staaten • Beispiele für zentrale Herausforderungen: Schuldenmanagement, Migration, EU-Austritte
  • Migration innerhalb der eu Migration innerhalb der EU • Arbeitnehmerfreizügigkeit: freie Wahl von Wohn-/Arbeitsort in der EU für jeden EU-Bürger • Probleme:  ⋙ Gefahr von Abwanderung der Intelligenz: Auswanderung      von Hochqualifizierten (geringe Lohnstandards oder     wirtschaftliche Schwierigkeiten)   ⋙ Furcht vor zu großer Belastung der Sozialkassen in       wirtschaftlich starken Ländern durch gering qualifizierte      Zuwanderer ⋙ Maßnahme: Einschränkungen der      Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Migration aus Drittstaaten problem Ansatzpunkte zur Bewältigung der steigenden Migrationszahlen und zur Verhinderung illegaler Migration Migration aus Drittstaaten • Problem aus EU-Sicht: illegale Einwanderung: ⋙ illegale Arbeitsmigration ⋙ Flucht • vier Ansatzpunkte zur Bewältigung der steigenden Migrationszahlen und zur Verhinderung illegaler Migration: 1.) Bekämpfung der Fluchtursachen: Unterstützung in betroffenen      Ländern (Bildungsmaßnahmen, Ausbau des       Gesundheitswesens etc.) 2.) Steuerung der legalen Einwanderung: souveräner Umgang mit      Zuwanderung 3.) Verhinderung irregulärer Einwanderung: Schutz der      Außengrenzen ⤃ Unterstützung der Grenzschutzmaßnahmen      durch FRONTEX 4.) Vereinheitlichung der Asylgesetzgebung, z.B. durch Dublin-     Verordnung: Pflicht zur Antragstellung eines Asylsuchenden in      dem EU-Land, das er zuerst betreten hat
  • europäische Integrationsmodelle Europäische Integrationsmodelle • EU soll zukunftsfähig und stark für kommende Herausforderungen werden  • verschiedene Modelle zur Entwicklung der EU ⋙ EU der zwei (oder mehrfachen) Geschwindigkeiten: z.B.      Schritt-für-Schritt-Einführung des Euro • EU als Bundesstaat: weitreichende Abgabe von Kompetenzen der Einzelstaaten; Europäisches Recht vor Recht der Einzelstaaten • EU als Staatenbund: intensive Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Staaten aber geringe Kompetenz für EU-Organe • EU als Zusammenschluss relativ autonomer Regionen: basiert auf dem  Subsidiaritätsprinzip ⤃ möglichst viele Kompetenzen auf unteren Ebenen (regional, kommunal) • EU als variable Geometrie: engere Zusammenschlüsse unterschiedlicher EU-Staaten in verschiedenen Politikbereichen  ⤃ unterschiedlich integrierte Staaten je nach Sachgebiet