Zivilrecht (Fach) / Sachenrecht (Lektion)

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Sachenrechtsfälle

Diese Lektion wurde von MarcoPolo178 erstellt.

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  • herrenlos Eine Sache ist herrenlos, wenn bisher noch kein Eigentum an der Sache bestanden hat oder vorhandenes Eigentum durch Dereliktion gem. § 959 aufgegeben worden ist.
  • Dereliktion Unter einer Dereliktion versteht man die Aufgabe des Eigentums, welches die Aufgabe des Besitzes und die Absicht, das Eigentum aufzugeben erordert. Voraussetzung dafür ist, dass der bisherige Eigntümer ...
  • Verlorene Sachen Verloren sind Sachen, die nach dem Besitzrecht besitzlos aber nicht herrenlos sind.
  • Vermischung Bei einer untrennbaren VErmischung verlieren die Sachen ihre körperliche Abgrenzbarkeit
  • Untrennbare Vermengung Bei einer untrennbaren Vermengung behalten sie die Abgrenzbarkeit, lassen sich aber mangels natürlicher Unterscheidbarkeit oder Kennzeichnung nicht mehr dem bisherigen Eigentümer zuordnen.
  • Bösgläubig Bösgläubig ist, wer den Mangel seines Besitzrechts bei Besitzerwerb kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt.
  • Verbotene Eigenmacht Verbotene Eigenmach begeht, wer dem unmittelbaren Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, ohne dass das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet
  • Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb. Ein betriebsbezogener Eingriff ist ein Eingriff, der sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus richtet, der die Grundlage des Betriebs bedroht oder die Tätigkeit des Unternehmers in Frage stellt ...
  • Sittenwidrigkeit ist eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und recht Denkenden ...