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rechtliche Grundlagen, Rahmen der Aufklärung, Vorraussetzung, Ausnahmen,....

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  • rechtliche Grundlagen - Aufklärung ist gesetzlich geregelte Pflicht des Arztes - jeder ärztlich indizierte Heileingriff ist eine Verletzung der körperlichen Integrität des Patienten - Einwilligung des Patienten vor jedem ...
  • Rahmen der Aufklärung - Patient muss über Eingriff, Alternative, Komplikationen aufgeklärt sein -> Einwilligung ist rechtswirksam
  • Vorraussetzung - Patient muss einwilligungsfähig sein - einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung, Tragweite der ärztlichen Maßnahme erfassen kann
  • Ausnahme - psychisch, kranke Patienten - demente Patienten - komatöse/ bewusstlose Patienten - minderjährige Patienten
  • Patientenverfügung - Patiente legt in einem einwilligungsfähigen Zustand fest, wie im Falle einer unheilbaren Erkrankung mit fehlender Einwilligungsfähigkeit von ärztlicher Seite mit ihm umgegangen werden soll - betrifft ...
  • laut BGH - Aufklärung bei Terminvergabe - Wirksamkeit der Einwilligung abhängig von gegebenen Umständen - ambulante Eingriffe am Tag aufklären - große Eingriffe mind. 1 Tag vorher
  • Aufklärungspflichtiger - operierender Arzt - delegierbar an anderen Arzt -> nie an Pflegepersonal
  • Aufklärungsadressat - entscheidungsfähiger Patient - Betreuer oder Eltern
  • Art und weise der Aufklärung - persönliches Gespräch - Fachausdrücke vermeiden - Zeitpunkt und Inhalt dokumentieren - Verzicht ebenfalls dokumentieren - ohne Zeitdruck - evtl. Angehörige/ Dolmetscher dazu holen
  • Inhalt der Aufklärung - Befunde und Diagnosen - Verlauf Krankheiten - Therapie und verbundene Maßnahmen - Gründe für den Eingriff - Notwendigkeit/ Dringlichkeit - Art, Umfang, Technik des Eingriffes - Behandlungsalternativen ...
  • Umfang der Aufklärung - richtet sich nach Dringlichkeit des Eingriffes - je dringlicher desto entbehrlicher - bei Notfällen nur das Notwendigste - je elektiver desto ausführlicher - kosmetische OP > strenge Maßstäbe