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Architektur (Fach) / Baudurchführung (Lektion)

Önormen

Diese Lektion wurde von Beritan erstellt.

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  • Genereller Ablaufplan Zeitpunkt Entwurfsphase, Planung: Festlegung des Planungsablauf, Überarbeitung des Grobterminplans, Festlegung von Detailterminen, Termine für LV-Erstellung, Ausführung: Fixierung von Ausführungsprozessen, liefert Termine zur Ausschreibung, dient der Ermittlung der Vertragstermine, Vergabetermine für Leistungen
  • Ausführungsterminplan Zeitpunkt Ausführungsphase, Detailterminplan der Planung: Steuerung und Detailabläufe der Planung, soll Vorgaben für Planlieferung, Detailterminplan der Ausführung: Terminvorgaben für einzelne Arbeitsvorgänge, Ablaufkoordinierung der Bauprozesse, Ablaufsteuerung und Koordinierung, Laufende Soll-Ist Vergleiche
  • Terminfeststellung Zeitpunkt Projektabschluss, Schlussrechnungsphase, Detailterminplan der Planung: Soll-Ist Vergleich der Prozessabläufe, Generierung eigener Zeitbedarfswerte, Detailterminplan der Ausführung: Soll-Ist Vergleich der Bauabläufe, Generierung von Aufwandswerten
  • AG Arten Privater Auftraggeber(AG): Private Auftraggeber sind in ihrer Gebarung Grundsätzlich frei öffentliche AG: Gebietskörperschaften und von ihnen beherrschte Organisationen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen Sektoren AG: Unternehmen privater als auch öffentlicher Natur, welche Tätigkeiten im Sektorenbereich ausüben wie -Energieversorgung, Verkehrsleistungen, Förderung von Rohstoffen, Betrieb von Häfen und Flughäfen
  • Bewerber?Bieter?vergebene Stelle Bewerber: Unternehmer oder Gemeinschaft von Unternehmern, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligten wollen Bieter: Unternehmer oder Gemeinschaft von Unternehmern, der ein Angebot eingereicht hat vergebene Stelle: jene Organisationseinheit oder jener Bevollmächtigter des AG, der das Vergabeverfahren für den AG durchführt
  • BVerG 2006: Bauaufträge, Lieferaufträge, Dienstleitungsaufträge, Baukonzessionsverträge, Dienstleistungskonzessionsverträge, Vergabe von Bauaufträgen an Dritte durch Baukonzessionäre
  • Ausnahmen vom Gültigkeitsbereich des BVerG Geheimhaltung oder besondere Sicherheitsmaßnahmen auf Grund landes- oder bundesgesetzlicher Sicherheitsinteressen oder dem Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen der Republik Österreich, militärische Beschaffung, NATO-Aufträge, Inhouse-Vergaben, Freistellung für die Suche nach Erdöl und Gas
  • Im Unterschwellenbereich: nicht offenes Verfahren ohne vorheriger BekanntmachungVerhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungRahmenvereinbarung Direktvergabe
  • Im Oberschwellenbereich: offenes Verfahren nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung elektronische Auktion Rahmenvereinbarung wettbewerblicher Dialog
  • Bestandteile einer Ausschreibung; Deckblatt, Projekt- bzw. Leistungsbeschreibung, allgemeine und besondere rechtlichen Vertragsbestimmungen, allgemeine und besondere technischen Vertragsbestimmungen, Bietererklärungen, Subunternehmererklärung, Leistungsverzeichnis, Schlussblatt mit Zusammenfassung,Zahlungskonditionen und rechtsgültiger Zeichnung
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  • In welchem Gesetz werden die wesentlichen Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber geregelt?  BverG2006 (Bundesvergabegesetz)
  • Welche Fristen stehen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe (nach BVerG 2006)? Angebotsfrist & Zuschlagsfrist
  • Was ist eigentlich für die Planung und Berechnung der Projektkosten nötig? Projektplaner
  • Was sollte im Weg-Zeit Diagramm beim Terminplan nicht vorkommen?  Vorgangslinien dürfen sich nicht überschneiden
  • An welche formalten Kriterien sind private Bauherren bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses gebunden? Keine, private Bauherren sind vollkommen frei in der Gestaltung eines Leistungsverzeichnisses
  • Zielrichtung des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes (BauKG)?  Einbindung und Erklärung der Bauherrenverantwortung  Arbeitnehmerschutzausnahmen
  • Welcher Zeitraum beschreibt die Ausführungsphase laut BauKG? Zeitraum von der ersten Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten
  • Welche Erklärung gibt ein Bieter mit der Abgabe seines Angebotes ab? Dass er die ausgeschriebene Leistung zum angegebenen Preis erbringen kann Dass er über die Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses Kenntnis hat Dass er die zur Erfüllung der Leistung notwendigen Befugnisse hat Dass er sich bis zum Ende der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet
  • In welcher Projektphase wird der Steuerungsterminplan zur Anwendung?  Über die gesamte Projektdauer
  • Was wird in einem Zahlungstermin fixiert?  Zahlungsflüsse
  • Welche Fristen stehen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe (nach BVerG 2006)? Angebotsfrist & Zuschlagsfrist
  • Planlieferschiene = Terminplan für Planer Projektplaner -> zuständig für Planung und Berechnung der Projektkosten
  • Was beinhaltet eine ausführungsorientierte Kostenstruktur?  Leistungen
  • Was beinhaltet eine planungsorientierte Kostenstruktur Elemente
  • Wann erfolgt die Angebotsfrist? zwischen Angebot und Ausschreibung
  • Bebauungsdichte Das Verhältnis von Bruttogeschoßfläche zu Fläche des Bauplatzes
  • Baumassendichte Das Verhältnis von Baumasse zu Fläche des Bauplatzes
  • Welche sind die Bestandteile der HOPS -> • Projektvorbereitung • Planung • Ausführungsvorbereitung • Ausführung • Projektabschluss
  • HOPS Honorarleitlinie Projektsteuerung
  • HIA Honorarinformation Architektur
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  • Wer ist für die Bestellung des Planungskoordinators verantwortlich und wann muss die Beauftragung erfolgen? -Der Bauherr vor Beginn der Planungsarbeiten
  • Für welche der untenstehenden Aufgaben ist der Phasenterminplan nicht geeignet? Kostenkontrolle – Steuerungselement
  • Wie lang ist ein Anbieter in der Regel an sein Agebot gebunden? Bis zum Ende der Zuschlagsfrist
  • Schwellenwerte Sektorenauftraggeber <100.000 Direktvergabe <200.000 Direktvergabe mit Bekanntmachung <418.000 Alle außer Direktvergabe >418.000 offenes Verfahren, nicht offenes + Wettbewerb, Verhandlungsverf. + Wettbewerb Öffentlicher Aufraggeber <100.000 nicht offen o. bekanntmach. , direktvergabe <104.500 Verhandlungsverfahren <130.000 direktverf. Mit Bekanntmachung <209.000 offenes/ nicht o. , Verhandlungsverf. >209.000 offenes Verf. , nicht offenes