Strafrecht (Fach) / Allgemeiner Teil (Lektion)

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Definitionen

Diese Lektion wurde von Soulja erstellt.

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  • Definition: Straftat Eine Straftat ist eine vom Gesetz genau umrissene Unrechtshandlung,        für die den Täter als Rechtsfolge bestimmte Strafen und ggf. Maßregeln der Besserung und Sicherung angedroht werden.
  • Aufgabe und Ziel des Strafrechts die Sicherung des Rechtsfriedens, die Verhinderung sozialschädlichen Verhaltens und die Gewährleistung der grundgesetzlich garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit.   Die Strafe soll die ...
  • Struktur des Strafrechts >Materielles Strafrecht legt die Merkmale der einzelnen Straftaten fest und beschreibt die Rechtsfolgen, die an die Tatbegehung geknüpft sind.
  • Struktur des Strafrechts >formelles Strafrecht Im formellen sind die Regeln festgelegt, nach denen das Strafverfahren zu betreiben ist. Man bezeichnet das formelle auch als Strafverfahrens oder Strafprozessrecht.
  • Struktur des Strafrechts > Allgemeiner Teil enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen. Dies sind allgemeine Vorschriften, die für die Beurteilung der Straftat, des Straftäters und für die Anwendbarkeit der Rechtsfolgen von Bedeutung ...
  • Struktur des Strafrechts > Besonderer Teil hier werden die einzelnen STraftatbestände beschrieben und die jeweiligen Rechtsfolgen genannt.  
  • Unterschied Verbrechen und Vergehen Vergehen: Mindest-Freiheitsstrafe von UNTER 1 Jahr oder Geldstrafe   Verbrechen: Mindest-Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr
  • Vorraussetzung zur Begehung einer Straftat Die Begehung einer Strfatat setzt eine Handlung voraus.
  • Definition: Handlung ist ein menschliches und willkürliches Verhalten, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist
  • Elemente der Straftat Handlung:    Tatbestandsmäßig (enstpricht einem gesetzlichen Tatbestand) + Rechtswidrig (läuft der Rechtsordnung zuwider) + Schuld (Vorwurf muss gg den Handelnden begründet werden können)   = ...
  • Objketive Tatbestandsmerkmale (äußere, in der Außenwelt erkennbare und feststellbare)   Beschreiben die Besonderheiten des Tatsubjektes, der Begehungsart und des Tatobjektes. DIe Summe dieser TBM wird auch als der äußere Tatbestand ...
  • Subjektive Tatbestandsmerkmale Bezeichnen die seelischen Vorgänge des Täters, d.h. seine innere Einstellung zur Tat und geben Aufschluss über die Beweggründe seines Verhaltens. Beeinhaltet die Vorstellung und den Willen des Handelnden. ...
  • Der unbedingte Vorsatz Mit unbedingtem (direktem) handelt, wer den TB eines Strafgesetzes mit Wissen und Wollen erfüllt. Wissen: Der Täter weiß, dass er mit seinem Tun oder Unterlassen den TB einer Straftat erfüllt.   ...
  • Der bedingte Vorsatz Mit bedingtem (indirektem) Vorsatz handelt, wer die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, also mit ihr einverstanden ist.  
  • Die bewusste Fahrlässigkeit Bewusst fährlässig handelt, wer die Tatbestandverwirklichung für möglich hält, jedoch pflichtwidrig und vorwerfbar im Vertrauen darauf handelt, dass sie nicht eintreten werde.   (Mit Eintritt des ...
  • Die unbewusste Fahrlässigkeit Unbewusst fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, außer Acht lässt und deshalb die Tatbestandsverwirklichung ...
  • Elemente der SCHULD Schuldfähigkeit: Jeder Erwachsene, Heranwachsende, Jugendliche, der es vermag, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Unrechtsbewusstsein: Der Täter muss wissen, dass ...