SAP (Fach) / Definition (Lektion)
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Grundbegriffe
Diese Lektion wurde von stefan63schubert erstellt.
- Mandant Ein Mandant entspricht in der Regel der Abbildung eines Unternehmensin einem SAP-System. Das heißt, in einem SAP-System mit mehrerenMandanten können mehrere Unternehmen abgebildet und parallel tätigsein. Der Mandant hat eine Entsprechung als Schlüsselfeld in den Tabellender zum SAP-System gehörenden Datenbank. Von einem Mandanten auskann nur auf Daten genau dieses Mandanten zugegriffen werden. Somit entsprechen Mandanten betriebswirtschaftlich eigenständigen Entitäten (Einheit).
- Buchungskreis Kleinste organisatorische Einheit des externen Rechnungswesens, für die eine vollständige, in sich abgeschlossene Buchhaltung abgebildet werden kann. Dies beinhaltet die Erfassung aller buchungspflichtigen Ereignisse und die Erstellung aller Nachweise für einen gesetzlichen Einzelabschluß, wie Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen. Das Definieren der Organisationseinheit Buchungskreis ist obligatorisch.
- Kontenplan Verzeichnis aller Sachkonten, die von einem oder mehreren Buchungskreisen gemeinsam verwendet werden. Der Kontenplan enthält zu jedem Sachkonto die Kontonummer, die Kontobezeichnung und Informationen, die die Funktion des Kontos festlegen und das Anlegen des Sachkontos im Buchungskreis steuern.
- Kostenrechnungskreis Controlling Organisatorische Einheit innerhalb eines Unternehmens, für die eine vollständige, in sich geschlossene Kostenrechnung durchgeführt werden kann. Ein Kostenrechnungskreis kann einen oder mehrere, ggf. unterschiedliche Währungen führende Buchungskreise umfassen. Die zugehörigen Buchungskreise müssen alle denselben operationalen Kontenplan nutzen. Alle innerbetrieblichen Verrechnungen beziehen sich nur auf Objekte desselben Kostenrechnungskreises.
- Geschäftsbereich Organisatorische Einheit des externen Rechnungswesens, die einem abgegrenzten Tätigkeitsbereich oder Verantwortungsbereich im Unternehmen entspricht, dem in der Finanzbuchhaltung erfasste Wertebewegungen zugerechnet werden können. Geschäftsbereiche stellen Bilanzierungseinheiten dar, die ihre eigenen Abschlüsse für interne Zwecke erstellen.Das Definieren der Organisationseinheit Geschäftsbereich ist optional. Verwendung:Der Geschäftsbereich dient in erster Linie der über Buchungskreise hinausgehenden unternehmensexternen Segmentberichterstattung bezüglich signifikanter Tätigkeitsfelder des Unternehmens (z. B. Produktlinien, Niederlassungen). Um Ihre Geschäftsbereiche zu definieren, wählen Sie im Customizing der Unternehmensstruktur Definition - Finanzwesen - Geschäftsbereich definieren. Wenn Sie Geschäftsbereiche definiert haben, werden die Verkehrszahlen der Sachkonten für interne Auswertungszwecke getrennt geführt. Auf dieser Grundlage können Sie eine interne Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Geschäftsbereichen erstellen.
- Gesellschaft Kleinste organisatorische Einheit, für die nach der jeweiligen Handelsgesetzgebung ein Einzelabschluß zu erstellen ist. Eine Gesellschaft kann einen oder mehrere Buchungskreise umfassen. Das Definieren der Organisationseinheit Gesellschaft ist optional. VerwendungDer Abschluß einer Gesellschaft dient als Grundlage für einen Konzernabschluß.Alle Buchungskreise einer Gesellschaft müssen mit demselben Kontenplan und Geschäftsjahr arbeiten. Die Hauswährung der einzelnen Buchungskreise kann unterschiedlich sein.Um eine Gesellschaft zu definieren, wählen Sie im Customizing der Unternehmensstruktur Definition ® Finanzwesen ® Gesellschaft definieren.Ihre Gesellschaft/en müssen Sie Ihren Buchungskreisen zuordnen. Wählen Sie hierzu im Customizing der Unternehmensstruktur Zuordnung - Finanzwesen - Buchungskreis - Gesellschaft zuordnen.
- Profit Center Firmenbereich oder Abteilung, die bestimmte Geschäftsfunktionen ausführt, z.B. bestimmte Produkte herstellt oder spezielle Dienste anbietet. Das Profit Center repräsentiert den Bereich oder die Abteilung und wird verwendet, um die Aufwände und Erlöse aus den Aktivitäten der organisatorischen Einheit zu konsolidieren. Jedes Profitcenter ist der organisatorischen Einheit Kostenrechnungskreis zugeordnet.
- Konsolidierung (Finanzwesen) Konsolidierung (oder Konsolidation) ist im Finanzwesen die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige. Konsolidierung im Hinblick auf die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige kann es bei Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder deren Untergliederungen wie Bundesländer oder Gemeinden geben. Bei haushaltsführenden Körperschaften wird von Haushaltskonsolidierung gesprochen.