t-ES (Fach) / t-ES R (Lektion)
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t-ES R
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- Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten - Gewinnermittlung für Sonderbetriebsvermögen H 4.1 (Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, 1.Tiret, 2.Tiret) EStG Nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Personengesellschaft
- Nicht abziehbare Nebenleistungen H 12.4 EStH
- Nicht abziehbare Personensteuern H 12.4 EStH
- Auswirkung der Erfassung der Einlagen beim Anteilseigner, die über das Nennkapital hinausgehen? z.B. verdeckte Einlage oder Zahlungen, die bilanziell in einer Kapital-RL gebildet werden= Erhöhung der AK der BeteiligungBeteiligung im PV: H17 (5) (verdeckte Einlage) EStHBeteiligung im BV: § 6 (6) Sätze 2, 3 EStG 1) Diese haben bei der ausschüttenden Körperschaft keinen Einfluss auf die KSt2) Damit wird die Verpflichtung KapESt bei Auszahlung einzubehalten beeinflusst
- Auswirkungen der Einlagenrückgewähr, § 27 (1) Satz 3 KStG? H20.2 (Einlagenrückgewähr, 2. Tiret) EStH- beim Gesellschafter: = Gewinnanteil gemäß § 20 (1) Nr. 1 Satz 3 EStG ist eine nicht steuerbare Einnahme = Minderung der AK der Beteiligung- bei der Körperschaft: = Minderung des steuerlichen Einlagekontos durch gesonderte Feststellung zum Schluss des Wj., § 27 (2) S. 1 KStG
- Mitunternehmer - Definition? H15.8 (1) (Allgemeines, MU-Iniative, MU-Risiko) EStH
