Management (Fach) / Kapitel 2: Der Kontext des Managements und seine Gestaltung: Unternehmensverfass (Lektion)
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2 Kapitel: Der Kontext des Managements und seine Gestaltung: Unternehmensverfassung und Unternehmensethik
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- Stakeholder-Ansatz Berücksichtigt im Gegensatz zum Shareholder-Ansatz, dessen Fokus ausschließlich auf den Interessen der Anteilseigner liegt, verschiedene Interessengruppen eines Unternehmens. Besitzer Finanzwelt Aktivistengruppen Konsumenten Vereine, Gewerkschaft Personal Handelsgesellschaft KOnkurrenz Liefernaten
- Stakeholder = Personen oder Gruppen, die die Zielerreichung der Organisation beeinflussen können oder davon beeinflusst werden. (Kapitaleignern, Arbeitnehmer, Abnehmer, Lieferanten, usw.) Jeder der das Ziel des UN beeinflusst oder vom UN beeinflusst wird
- Zentrale Idee Stakeholder-Ansatz = die Voraussetzungen für den Existenzerhalt und die Handlungsfähigkeit einer Organisation ist die Schaffung und Sicherung einer Legitimitätsgrundlage, d.h. die Akzeptanz der Umwelt muss gewonnen werden.
- Was ist die Legitimität? Legitimität ist die generalisierte Einschätzung, dass die Handlungen einer Organisation vertretbar, erwünscht, richtig oder angemessen innerhalb eines sozialen Systems sind.
- Arten von Legitimität Pragmatische Legitimität Durch die Förderung der Eigeninteressen von bestimmten Anspruchsgruppen; Nutzenabwägung für jeweiligen Stakeholder Moralische Legitimität Normative Bewertung der Handlungen einer Organisation (Produkte, Handlungen, Technologien etc. stehen im Einklang mit den gesellschaftlichen Werten und Normen) Kognitive Legitimität Die Handlungen einer Organisation müssen aus Sicht des Beobachters Sinn ergeben; Anschein eines rationalen logischen Verhaltens; Nachvollziehbarkeit
- Dimensionen der Stakeholder (nach Mitchell/Agle/Wood) Macht/Einflusspotenzial - Ein Stakeholder kann die Organisation zu Handlungen zwingen Legitimität - Werden die Handlungen des Stakeholders als erwünscht, angemessen und richtig angesehen Dringlichkeit - Finden die Forderungen eines Stakeholders unmittelbare Aufmerksamkeit
- Auf was ist grundsätzlich die Unternehmensverfassung ausgelegt? Kapitalinteressen
- Welche Verträge findet man in einem Unternehmen? Arbeitsvertrag - Arbeiter/Angestellte Kapitalüberlassungsvertrag - Fremdkapital Kaufvertrag - Kunden, Konsumenten Lieferantenvertrag - Lieferanten
- Das Vertragsmodell der Unternehmung Über Verträge wird alles geregelt Bezugsgruppen (Konsumenten, Geldgeber, Arbeitnehmerinnen, Lieferanten, etc.) werden über Verträge mit dem Kapitaleigner kompensiert Eigentum und Vertrag sind die Grundbausteine Erwerbswirtschaftliches Prinzip
- Vertragsmodell und Preissystem Preis fungiert als Informationssystem Die optimale Koordination der wirtschaftlichen Handlungen erfolgt über den Preis für nachgefragte bzw. angebotene Güter. o Haushalte: Nutzenmaximierung -> Nachfragefunktion o Firmen: Gewinnmaximierung -> Angebotsfunktion Wettbewerb der Produzenten sorgt für ein Ausscheiden von unwirtschaftlichen Unternehmungen (Illiquidität, Insolvenz)
- Totales Konkurrenzgleichgewicht Das Preissystem der Marktwirtschaft baut auf einer Reihe von Voraussetzungen (Annahmen) auf, die zu seiner effektiven Funktionsweise erfüllt sein müssen (in Realität aber meist nicht erfüllt sind) Marktpreise beinhalten alle relevanten Informationen Haushalte und Unternehmungen verhalten sich rational Vertragsabschlüsse passieren freiwillig – Autonomieprinzip Einheit von Risiko, Kontrolle und Gewinn = Einheit von Eigentum und Verfügungsgewalt Unter der Voraussetzung der vollkommenen Konkurrenz ist ein Marktgleichgewicht dann gegeben, wenn o Grenzkosten = Preis (bei minimalen individuellen Durchschnittskosten) o Grenznutzen = Preis (bei maximalem individuellem Gesamtnutzen) Daraus ergibt sich die bestmögliche gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt; Es herrscht Pareto-Optimalität.
- Unterschied zwischen Residualeinkommen und Kontrakteinkommen Residualeinkommen: Gewinn und Verlust Kontrakteinkommen: vertraglich zugesichertes Einkommen
- An welchem Prinzip ist die Unternehmensverfassung ausgerichtet? Einheit von Risiko, Kontrolle und GuV
- Nutzenmaximierung im liberalen Wirtschaftssystem Rentibilität maximieren und für ausreichende Liquidität sorgen Der Kapitalmarkt steuert
- Rolle des Marktes Mechanismus des Interessensausgleiches auf der Basis individueller Präferenzen
- Welche Rechte sichern das Marktgleichgewicht ab? Wettbewerbs- und Kartellrechte um Marktteilnehmer nicht zu mächtig werden zu lassen
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- Dezentrales Wirtschaftsmodell Die Entscheidungsgewalt unterliegt nicht einem Planer sondern Haushalten und Unternehmen Preise regeln wenn sie Knappheitspreise sind
- Funktionen des Preissystems Nachfrage und Angebot verschätzen sich sodass Unternehmen Preise minimieren müssen Somit zwingen Nachfrager die Unternehmer zu niedrigeren Preisen (Neoklassik)
- Sinn der Verträge Nicht Beschränkung sondern Ermöglichung des Preissystems
- Voraussetzungen dass das Preissystem funktioniert/ Funktion des Marktes: 1. Abwesenheit externer Effekte – Dritte (negativ/positiv) beeinflussen (Auswirkungen, Nebeneffekte) 2. Nichtexistenz von Vermachtungsprozessen – Machtlosigkeit von Produzenten und Konsumenten (Illegale Marktabsprachen -> Kartellrecht) 3. Einheit von Risiko, Kontrolle und Gewinn = Einheit von Eigentum und Verfügungsgewalt
- Externe Effekte Konsum und/oder Produktion beeinflussen andere, ohne dass diese Beeinträchtigungen (Kosten) und Besserstellungen (Nutzen) über Marktprozesse verrechnet werden. (z.B. Verkehrs- und Umweltbelastungen) Preis spiegelt somit nicht die tatsächlichen Kosten eines Gutes wider Konsequenz: Beeinträchtigung der Allokationsfunktion des Preissystems; Wohlfahrtsverluste kein realer Preis möglich, da Preisinformation unvollständig
- Vermachtungsprozesse Macht stellt grundsätzlich ein Problem für das Preissystem dar, denn dort, wo Macht zur Ausübung kommt, besteht die Chance, eigene Interessen gegen andere durchzusetzen, ohne sie dafür ökonomisch zu entschädigen. Damit erhält Preissystem Fehlinformationen und seine Allokationsfunktion wird ineffizient. Informationsverzerrung durch Macht Marktmacht (Marktbeherrschung, Monopol) Konzentrationsprozesse Führt zu Handlungsspielraum des Überlegenen Kartellrechtsfrage Konsequenz Begrenzung der Vertragsautonomie
- Wege gegen externe Effekte Entweder Bezugsscheine die gewisse Emission erlauben oder durch den Staat und die Bevölkerung diese vermeiden
- Einheit von Risiko, Kontrolle und Gewinn Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt = Eigner des Gesellschaftskapitals eines Unternehmens hat keine direkte Verfügungsgewalt mehr über die Geschäftspolitik des Unternehmens. Zerfall der Einheit (Risiko, Kontrolle & Gewinn) Häufig in Kapitalgesellschaften Gründe: o Professionalisierung des Managements = Unternehmensführung ist ein Beruf geworden o Inaktivität und Inkompetenz der Aktionäre
- Managerkontrolliert und Eigentümerkontrolliert „managerkontrolliert“: kein einziger Aufsichtsrat aus dem Kreis der Aktionäre (z. B. Deutsche Bank AG) § „eigentümerkontrolliert“: zu 100 % oder wenigstens 75 % einer Privatperson (z. B. Großaktionär) gehört Die Inaktivität und Inkompetenz der Kleinaktionäre o Wenn Grundkapital breit gestreut ist o Mangelndes Interesse der Kleinaktionäre o Zu hohe Kontrollkosten
- Erkläre den Ansatz zur Reaktivierung des Aktionärs: Corporate Governance Staat gibt Orientierungsrahmen vor. Regelen auch für Eigentümer, in denen sich der Aufsichtsrat und der Vorstand bewegen. U.a. Leitliniensystem
- 2. Reformansatz Coroporate social responsibility Erfolgsorientiertes Handeln (max Profit) wird durch verständnisorientiertes Handeln ergänzt. (Unternehmensethik)
- 2 Arten externer Restriktionen 1.) Constraint Approach: Einen Handlungsspielraum setzen: Verbraucherschutz, mweltschutz, Publizitätsgesetz.... 2.) Schutz von Interessen direkter Eingriff in den unternehmerischen Entscheidungsprozess mit dem Ziel, dass Interessen der Arbeitnehmer besser wahrgenommen werden
- Codes of Conduct Handlungsspielräume denen sich die Unternehmen selbst unterwerfen -> Vertraglich bindend
- Externe Restriktionen Schutz des Verbauchers Dem Management werden gewisse Pflichten aufgelegt um Ausbeutungsmöglichkeiten im Austauschprozess zu verhindern Recht der Produzentenhaftung - erhebliche Schadensersatzpflichten Administrative Kontrollsysteme: Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Maschinenschutzgesetz, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Arbeitnehmerschutz: kollektives Arbeitsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitordnung, Streikrecht Publizitätsgesetz, Bilanzrichtliniengesetz Umweltschutz: Bundes-Immissionsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Chemikaliengesetz
- Was ist das Davoser Manifest? Ein Moralkodex für Manager
- Interne Restriktionen durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll eine bessere Interessenswahrnehmung möglich werden
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- Management und Ethik (Unternehmensethik) Verabschiedung eines reinen erfolgsorientierten Handelns in ein verständigungsorientiertes Handeln. o Konzept einer „gesellschaftlich-verantwortlichen Unternehmensführung“ oder „Corporate Social Responsibility (CSR)“. Kunden-, Mitarbeiter-, Geldgeber- und andere berechtigte Interessen zum Ausgleich zu bringen, unter Beachtung der Gewinnerwartungen (Gewinnmaximierung unter Restriktionen). Das erste und prominenteste Beispiel ist das so genannte „Davoser Manifest“. (Der Unternehmensgewinn ist nur noch ein Mittel, um die dienende Funktion der Unternehmung auszuführen, nicht mehr aber ihr Endziel) o Dialogische Ethik – gleichberechtigte Verständigung mit den Betroffenen o „Corporate Citizenship“ hat die Idee einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung mehr Akzeptanz gewonnen. Die dahinterliegende Vorstellung ist, dass eine aggressiv vermarktete soziale Verantwortung (z. B. Kultursponsoring) geeignet ist, das Ansehen des Unternehmens und damit auch das Verkaufsangebot zu steigern und die Gewinne zu erhöhen. Ein Beispiel ist die „Triple Bottom Line“ (presence).
- Diskursive Unternehmensethik Diskursive Unternehmensethik: Gewinn ist generell nicht schlecht. Aber es ist schlecht dafür den Schaden bzw. den Nachteil der Nutzer zu riskieren! Diskursethik: Diskriminierungsverbot, Korruptionsverbot ->Ethikkommission Ist auf Regelung von solchen Handlungssituationen (Nestlé) ausgerichtet, in denen das Gewinnstreben zu einem ethisch problematischen Tun führt oder führen kann. Ethisch (Steinmann/ Löhr): o Verständigungsorientiertes Handeln bei Konflikten mit Bezugsgruppen (z. B. Ethikkommissionen, Verbraucherschutzbeauftragte); o Unterscheidung von Ethik und Moral -> Ethik ist eine Reflexionslehre der Moral; o Dialog zwischen allen Betroffenen, „idealer Dialog“ (Unvoreingenommenheit, Zwangslosigkeit, Aufrichtigkeit) Unternehmerisch (Steinmann/ Löhr) o Handlungsspielraum „Sollen impliziert Können!“ -> d. h. die Bedingungen müssen, unter denen die Unternehmung in dieser Wirtschaftsordnung operiert, tatsächlich einen systematischen (und nicht bloß zufälligen) Handlungsspielraum lassen. Lässt die Marktsituation einen Spielraum für Unternehmensethik? o Unternehmensethik setzt auf Selbstverpflichtung und soziale Kontrolle o Korrigierende Funktion -> Grenzziehung zwischen löblichen großherzigen Aktivitäten (meist bezogen auf Gewinnverwendung) gegen die Regelung von Grundsatzkonflikten im Rahmen der Gewinnentstehung und des Einbezugs von Geschädigten wie Falle des Umweltschutzes o Es geht um die Verpflichtung der gesamten Organisation; um die Ethik institutionellen Handelns über z. B. institutionelle Verankerung (z. B. Leitbilder)
