VSR (Fach) / Fachplanung (Lektion)

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  • Fachplanung Definition Fachplanung ist auf die Entwicklung von bestimmten Sachbereichen deröffentlichen Infrastruktur beschränkt (Sektoralplanung) - umfasst die systematische Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmenin einem Sachbereich der öffentlichen Infrastruktur - hat überörtlichen Charakter. Fachplanungen sind insbesondere Planungen für Verkehr, Energie-, Abfall- unddie Wasserwirtschaft. Sie treffen Regelungen zur Bodennutzung kraft eines Fachgesetzes - besteht aus bundes- und landesrechtlichen Vorschriften
  • Fachplanungsprivileg - Gegenüber anderen Planungen sind Fachplanungen privilegiert - Vorrang der Bundeskompetenz vor der Landeskompetenz (Bundesrecht bricht Landesrecht) - Vorrang der überörtlichen vor der örtlichen Planung. - Wenn eine Fachplanung gerechtfertigt ist, geht sie der Landesplanung und der Bauleitplanung vor. - rechtfertigung bei einem Bedürfnis für das Vorhaben oder einer überortlichen Bedeutung
  • Legitimierung - Festschreibung der Planung im Planfeststellungsverfahren -> im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes geregelt -> Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die jeweilige Planung als Verwaltungsaktrechtskräftig. - Fachplanungen können in Planungsverfahren der Landesraumordnung oder derkommunalen Bauleitplanung integriert werden. - Fachplanungen haben die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse derRaumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen
  • Unterteilung von Fachplanungen Fachplanungen lassen sich unterteilen in eingreifende und schützende Planungen. Bsp eingreifend: Verkehrswege, Trassen, Deponien, Gewässerausbau, Rohstoffabbau Bsp schützend: Immissionsschutz, Natur/Landschaftsschutz, Bodenschutz, Landschiwrtschaft
  • Verfahrensarten der Fachplanung Fachplanungen werden entweder in einem selbständigen Verfahren rechtsverbindlich,oder sie sind in Planungsverfahren der Landesraumordnung oder der kommunalenBauleitplanung integriert und werden in dem jeweiligen Verfahren zur Rechtskraftgebracht.
  • Schützende Fachplanung - Die Rechtsmaterie der schützenden Planungen wird auch als Umweltrechtbezeichnet. (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Recht zum Naturschutz...) - In allen Bereichen sind sowohl bundesrechtliche als auch landesrechtlicheRegelungen vorhanden - Das Umweltrecht ist ein mit dem Städtebaurecht eng verbundener,korrespondierender Rechtsbereich.
  • Immissionsschutzrecht - Dient dem Schutz vor störenden Geräuschen, Luftverunreinigung, Erschütterungen, Licht, Wärme Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen