Kosten- und Leistungsrechnung (Fach) / Begrifflichkeiten (Lektion)
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Begriffe und Formeln der Kosten- & Leistungsrechnung (KLR)
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- Nominalprinzip Das Nominalprinzip besteht darin, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände (Vermögen) und Schulden in der Bilanz zu Nominalwerten erfolgen muss. Die Nominalwerte ergeben sich bei Vermögensgegenständen aus den historischen Anschaffungs oder Herstellungskosten
- Kalkulatorische Abschreibungen (Formel) kalk. Abschreibungen = Wiederbeschaffungswert - Restwert Nutzungsdauer