Wirtschaftsstrafrecht (Fach) / Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 (Lektion)
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§ 298
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- Ausschreibung Verfahren, in dem vom Veranstalter unterschiedliche Angebote von Anbietern eingeholt werden.
- rechtswidrig Rechtswidrig ist die Absprache, wenn sie gegen § 1 GWB verstößt.
- Absprache Verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Anbietern darüber, dass ein oder mehrere bestimmte Angebote abgegeben werden sollen.
