Staatsorganisationsrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
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- Staatsrecht Das Staatsrecht umfasst die Rechtsnormen, die die Grundlagen des Staats, den Aufbau und die Tätigkeit der obersten Staatsorgane sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten des Bürgers gegenüber dem Staat (v.a. in Gestalt der Grundrechte) regeln.