Sozialversicherungen (Fach) / Sozialversicherungssystem (Lektion)

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Lebensrisiken

Diese Lektion wurde von Leni_09 erstellt.

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  • Was ist die Idee einer Privatversicherung? Idee der Risikoaufteilung entspricht im Prinzip dem Gedanken jeder VersicherungSachen werden für den finanziellen Verlust versichert (Haus, Auto, Geschäftsinventar)Selber entscheiden, ob und welchen SchutzJeder Versicherer kann auch entscheiden, welche Personen für welche Risiken im welchem Umfang versichert werden sollen Gehört ins Privatrecht, OR VersicherungsvertragsgesetzWerden durch Verträge bestimmt
  • Welches sind die 9 Lebensrisiken und in welchen Bereichen sind diese versichert? 1. Alter 2. Invalidität 3.Tod =Bereich: DreisäulenprinzipAlters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Berufliche Vorsorge (BV)Ergänzungsleistung (EL) 4. Unfall 5. Krankheit =Bereich: Unfall und KrankheitUnfallversicherung (UVG)Krankenversicherung (KVG)Militärversicherung (MV) 6. Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz 7. Mutterschaft =Bereich: Erwerbsersatzordnung (EO)Erwerbsersatz für DienstleistendeMutterschaftsentschädigung (MSE) 8. Familie =Bereich: Familienzulagen (FamZ) 9. Arbeitslosigkeit, Insolvenz des Arbeitgebers =Bereich: Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Wozu dient die Sozialhilfe? Da nicht alle Lebensrisiken abgefedert werden können, gibt es die Sozialhilfe als AuffangnetzSie ist keine SozialversicherungGreift nur in Notlagen, wenn keine Leistung von einer Sozialversicherung erbracht werdenOder wenn Existenzminimum nicht abgedeckt wirdMassnahmen für Wiedereingliederung und Verhinderung von ArmutSozialhilfe -> KantoneHilfe im Asylbereich oder an Auslandschweizer -> Bund
  • wie ist das Drei-Säulen-Prinzip aufgebaut? Die erste Säule - AHV, IV und Ergänzungsleistung (EL) Versichert sind alle in der Schweiz (ganze Wohnbevölkerung)Obligatorische VersicherungSichert den Existenzbedarf, minimalen Lebensbedarf Im Alter (Renten)Bei Invalidität (Wiedereingliederung und Renten)Im Todesfall (Renten für die Hinterlassenen)Ergänzungsleistung wird gewährt, wenn der Existenzbedarf mit den Renten nicht ausreicht  Die zweite Säule - berufliche Vorsorge (BV) Durch die zweite Säule soll die Existenzsicherung aufgestockt werdenWeiterführung der gewohnten LebenshaltungObligatorisch für Arbeitnehmende ab einer bestimmten LohnhöheFreiwillig für SelbständigerwerbendeNichterwerbstätige können sich nicht versichernErbringt Leistungen :Im Alter (Renten)Bei Invalidität (Renten)Im Todesfall (Renten für die Hinterlassenen)  Die dritte Säule - freiwillige Vorsorge Wer besser abgesichert sein will muss dies aus eigenen Mitteln tun (selber sparen)Die private Vorsorge ist freiwilligZwei BereicheGebundene Vorsorge (3a)Ist den Erwerbstätigen vorbehaltenMittel können grundsätzlich erst im Alter bezogen werden Verzicht auf freie Verfügung über das GeldSteuerlich privilegiert Freie Vorsorge (3b)Unterliegt keinen besonderen VorschriftenFür Erwerbstätige und NichterwerbstätigeSteuerlich nicht privilegiert
  • wozu dient die Krankenversicherung? Kosten (Artzt, Spital, Medikamente)KrankheitMutterschaftUnfall (wenn nicht durch die obligatorische Unfallversicherung versichert)Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedecktFür alle mit Wohnsitz in der Schweiz PflichtAbsenzen können zu Einkommensausfällen führenMuss separat versichert werdenKrankentaggeldversicherung (KVG)Zusatzversicherungen (= VVG /  Versicherungsvertragsgesetz)Auch Krankentaggeldversicherung möglich
  • wozu dient die obligatorische Unfallversicherung? Alle Arbeitnehmende über den Arbeitgeber obligatorisch versichertBei Pensum von min. 8 h pro Woche muss ein Arbeiter obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert seinPensum unter 8 h pro Woche muss beim Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten obligatorisch versichert seinSelbständigerwerbende können sich freiwillig versichernLeistungen:Pflege- und SachleistungenGeldleistungen (Unfalltaggeld)Bei Invalidität: InvaliditätsleistungenUnfallbedingten Todesfall: Leistungen an Hinterlassene (neben AHV und BV)
  • wozu dient die Militärversicherung? Personen die während des Militärdiensts, des Zivildiensts oder des Zivilschutzes erkranken oder einen Unfall erleidenVersicherte zahlen keine BeiträgeWerden vom Bund finanziert
  • Welche Finanzierungsverfahren gibt es und wie werden sie angewendet? Ausgaben-Umlageverfahren für Altersrenten der AHV In der 1. SäuleIn einer Periode erzielten Einnahmen -> fällige Ausgaben in derselben PeriodeUmverteilung zwischen den betroffenen Personengruppen (Zahler + Bezüger)Erwerbstätige = ZahlerLeistungsberechtigte (Rentner) = BezügerBeruht auf einer generationsübergreifende Solidarität (Vertrauen dass es später immer noch funktioniert)Generationenvertrag zwischen Zahler und BezügerWenn die Bevölkerungsstruktur stabil bleibt, funktioniert das gutDemografische EntwicklungImmer weniger junge MenschenImmer grösser werdende Gruppen der Senioren  Kapitaldeckungsverfahren Individuellen SparprozessAngewendet in der 2.+3. SäuleRegelmässige Zahlungen während ErwerbstätigkeitSo wird ein Altersguthaben angehäuftLaufend verzinstUnd bei Pensionierung ausbezahltKapitalbetragRenteIst unter Druck wegenGestiegener LebenserwartungSchwieriges Umfeld auf den Finanzmärkten