Zivilrecht (Fach) / Fall Schlüsselsorgen (Lektion)

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  • Obhutspflicht in Bezug auf Mietsachen Obhutspflicht iast die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an der Mietsache verursachen kann
  • Einfache Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit Def. s. § 278 II - objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab grobe Fahrlässigkeit enthält subjektives Element.
  • Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis als Hilfsperson tätig wird.
  • Verrichtungsgehilfe Verrichtungsgehilfe ist derjenige, der mit Wissen und Wollen für den Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und weisungsgebunden ist. Die Weisungsgebundenheit unterscheidet den Verrichtungsgehilfen ...
  • Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie für einen Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahingehen verstehen ...
  • Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertrene das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, es aber bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkenn und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, ...
  • Objektive Unmöglichkeit liegt dann vor, wenn die leistung überhaupt nicht, von niemandem erbracht werden kann. Die geschuldete Sache also nicht mehr existent ist. Objektive Unmöglichkeit liegt weiter dann vor, wenn der Leistung ...
  • Subjektive Unmöglichkeit bzw. Unvermögen ist dann gegeben, wenn irgendjemand, die Leistung erbringen kann, nur gerade der Schuldner nicht.
  • Erfüllung § 362 Erfüllung ist Bewirkung der Leistung an den empfangszuständigen Gläubiger oder Dritten durch Leistungsverhalten und gegebenfall durch Herbeiführung des Leistungserfolgs
  • Bote ist, wer die von einem anderen abgegeben Willenserklärung dem Empfänger übermittelt
  • Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bestellt worden ist oder nach der Verkersanschauung als bestellt anzusehen ist. 
  • Täuschung ist bewusstes, dh vorsätzliches Erregen oder Aufrechterhaltem eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen um den Getäuschten vorsätzlich zur Abgabge einer bestimmten ...
  • Tatsachenbehauptungen sind Erklärungen über wertbildende Merkmale des Vertragsgegenstandes.
  • Eine Bestätigung erfordert ein Verhalten, das den Willen offenbart, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten.
  • Gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegtes Angbieten entgeltlicher Leistungen am Morkt voraus.