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Rechnungswesen (Fach) / Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze (Lektion)

Gesetzliche Grundsätze für die Bewertung der einzelnen Posten in der Bilanz und für die Bilanzierung im Allgemeinen

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  • Bewertungsgrundsätze --> Bilanzidentität Schlussbilanz Vorjahr = Eröffnungsbilanz neues Jahr
  • Bewertungsgrundsätze --> Fortführung Es wird angenommen, dass der Betrieb weitergeführt wird
  • Bewertungsgrundsätze --> Einzelbewertung Bilanzpositionen werden nicht zusammen gefasst
  • Bewertungsgrundsätze --> Stichtagsprinzip Es gilt der Wert am Bilanzstichtag (meist 31.12.)
  • Bewertungsgrundsätze --> Vorsichtsprinzip Vermögen wird so niedrig wie möglich bewertet (Niederstwertprinzip), Schulden so hoch wie möglich (Höchstwertprinzip)
  • Bewertungsgrundsätze --> Anschaffungskostenprinzip Vermögen darf höchstens zu den Anschaffungskosten bewertet werden
  • Bewertungsgrundsätze --> Wertaufhellung Alles zum Bilanzstichtag bekannte muss berücksichtigt werden
  • Bewertungsgrundsätze --> Abgrenzung Alle Erträge und Aufwendungen müssen dem Jahr zugerechnet werden, in dem sie angefallen sind
  • Bewertungsgrundsätze --> Imparitätsprinzip Nicht realisierte Verluste müssen berücksichtigt werden
  • Bewertungsgrundsätze --> Realisationsprinzip Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht berücksichtigt werden
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  • Bilanzierungsgrundsätze --> Bilanzklarheit klare Bezeichnung der Positionen klare inhaltliche Unterscheidung der Positionen
  • Bilanzierungsgrundsätze --> Bilanzwahrheit vollständig richtige Gliederung Einhaltung der obigen Berwertungsvorschriften
  • Bilanzierungsgrundsätze --> Bilanzverknüpfung siehe Bilanzidentität - Schlussbilanz Vorjahr = Eröffnungsbilanz neues Jahr