Wirtschaftswissenschaften (Fach) / Wirtschaftsrecht (Lektion)

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Modul 36061

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  • A kauft von B ein Mofa für 150,- ¤‚ hat aber nicht genug Geld, es zu bezahlen. B behält das Mofa daher vorerst bei sich. Widerling C verspricht A daraufhin jedoch, den Kaufpreis an B zu zahlen und A das Mofa „zu schenken", wie er sich ausdrückt; hiermit bezweckt er, daß A ihm auch mal „einen Gefallen schuldet". A ist einverstanden, und C begibt sich zur Wohnung des B, um die 150,- ¤ dort in den Briefkasten des B zu werfen. Leider vertut er sich und wirft das Geld in den Briefkasten des Säufers D, der direkt neben dem Briefkasten des B angebracht ist. D versäuft das Geld. Welche Aussage/n ist/sind richtig? A) B hat einen Anspruch gegen A auf Zahlung von 150 EUR B) B hat einen Anspruch gegen C auf Zahlung von 150 EUR C) C hat einen Anspruch gegen B auf Herausgabe des Mofas. D) C hat einen Anspruch gegen B auf Herausgabe des Mofas. E) C hat einen Anspruch gegen B auf Erstattung der 150 EUR A, D
  • Paragraphen Offener Einigungsmangel, fehlende Beurkundung §154
  • Allgemeinse Geschäftsbedingungen in den Vertrag §305
  • § 192 Paragraph? Anfang, Mitte, Ende des Monats Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden. §192 BGB
  • Mit der Eröffnung von Vertragsverhandlungen, sogar bereits mit dem Willensentschluss, Vertragsverhandlungen zu beginnen, entsteht ein vorvertragliches gesetzliches Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 oder 3, das den Beteiligten die Pflicht auferlegt, in ihrem Herrschaftsbereich alles zu unterlassen, was dem potentiellen Vertragsgegner Schaden zufügen könnte. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten (z.B. Schutz-, Obhut-, Unterrichtungs-, Aufklärungs- und Auskunftspflichten) hat der Verletzende gemäß § 280 in Verbindung mit §§ 311 Abs. 2 und 241 Abs. 2 dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. §311
  • Verjährung der Mängelansprüche §438
  • Auf die Vereinbahrung, durch welche de rechte des Käufers wefgen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kkann sich der Verkäufer nicht beruhen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. §444