Rechnungswesen (Fach) / 1. Grundlagen (Lektion)

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Jahresabschluss

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  • 1.a Jahresabschluss Ist die handelsrechtlich vorgeschribene, periodische Rechnungslegung des Unternehmens. § 242 Abs. 2  i.V.m. §§ 238 ff. HGB
  • 1.b Bestandteile des Jahresabschlusses gem. § 242 III: Bilanz Gewinn- u. Verlustrechnung bei Kapitalgesellschaften gem. § 264 i.V.m. § 297 HGB Anhang Lagebericht Kapitalflussrechnung Eigenkapitalspiegel ggf. Segmentberichterstattung
  • 1.c Kapitalgesellschaft Ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen. Arten von Kapitalgesellschaften: die ...
  • 1.d Aufgabe (Zweck) des Jahresabschlusses Informiert die Stakeholder (z.B. Banken, Gesellschafter, Lieferanten), die interessierte Öffentlichkeit (z.B. Behörden) und andere Adressaten über das Unternehmen Umfassend.
  • 1.e Bilanz Ist eine Zeitpunktsrechnung zum Bilanzstichtag
  • 1.f Aufgaben der Bilanz Gegenüberstellung der Vermögens- u. Kapitalstruktur, Information über gegenwärtige u. zukünftige Kapital- u. Ertragslage, IInformation über Interdependenzen (gegenseitige Abhängigkeiten) zwichen ...
  • 1.g Gewinn- u. Verlustrechnung (GuV) Ist streng periodenbezogen und somit eine Zeitraumrechnung.
  • 1.h Aufgaben der GuV Ausweis des Betriebserfolges innerhalb einer Periode, Information über Zusammensetzung des Gewinns o. Verlustes, Information über die Struktur von Kosten u. Erlösen.
  • 1.i Aufgaben des Anhangs gem. § 264 II HGB: Erläuterungen einzelner Positionen von Bilanz u. GuV z.B.: Abschreibungsverzeichnis, die Restlaufzeiten von Krediten, Aufteilungen der Erlöse auf Geschäftsbereiche, Aussagen über ...
  • 1.j Aufgaben des Lageberichts gem. § 264 HGB: Informations- u. Rechenschaftsfunktion: Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Geschäftsverlaufes u. der Lage der Gesellschaft, Prognosebericht über zukünftige ...
  • 1.k Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung; GoB ... Leitfaden für alle Sachverhalte in Buchführung und Jahresabschluss, selbst wenn keine unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften existieren.
  • 1.l Systemgrundsätze (GoB) Einzelbewertung § 252 I Nr. 3 HGB Der Grundsatz der Einzelbewertung besagt, dass alle Vermögensgegen-stände und Schulden unabhängig voneinander zu bewerten sind. Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) ...
  • 1.m Periodisierungsgrundsätze (GoB) Realisationsprinzip § 252 I Nr. 4, 2. HS HGB Es bestimmt, wann eine Leistung oder ein Erzeugnis als „realisiert“ gilt und damit zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs herangezogen werden kann. ...
  • 1.n Grundsätze der Informationsvermittlung (GoB) Bilanzklarheit u. Übersichtlichkeit § 243 II HGB Richtigkeit u. Willkürfreiheit §§ 243 I, 264 II HGB Vollständigkeit §§ 246 I, 284, 285, 289 HGB Bilanzkontinuität § 252 I Nr. 1 u. Nr. 6 HGB ...
  • 1.o Aufbau der Bilanz § 266 HGB regelt den Aufbau der Bilanz. Ziele sind: einheitliche Gliederung Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen Hauptpositionen sind: Aktiva: Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsbegrenzungsposten ...