Rechnungswesen (Fach) / 1. Grundlagen (Lektion)
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Jahresabschluss
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- 1.a Jahresabschluss Ist die handelsrechtlich vorgeschribene, periodische Rechnungslegung des Unternehmens. § 242 Abs. 2 i.V.m. §§ 238 ff. HGB
- 1.b Bestandteile des Jahresabschlusses gem. § 242 III: Bilanz Gewinn- u. Verlustrechnung bei Kapitalgesellschaften gem. § 264 i.V.m. § 297 HGB Anhang Lagebericht Kapitalflussrechnung Eigenkapitalspiegel ggf. Segmentberichterstattung
- 1.c Kapitalgesellschaft Ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen. Arten von Kapitalgesellschaften: die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
- 1.d Aufgabe (Zweck) des Jahresabschlusses Informiert die Stakeholder (z.B. Banken, Gesellschafter, Lieferanten), die interessierte Öffentlichkeit (z.B. Behörden) und andere Adressaten über das Unternehmen Umfassend.
- 1.e Bilanz Ist eine Zeitpunktsrechnung zum Bilanzstichtag
- 1.f Aufgaben der Bilanz Gegenüberstellung der Vermögens- u. Kapitalstruktur, Information über gegenwärtige u. zukünftige Kapital- u. Ertragslage, IInformation über Interdependenzen (gegenseitige Abhängigkeiten) zwichen einzelnen Bilanzpositionen (z.B. Finanzierungsarten, Liquidität, Verschuldunsgrad).
- 1.g Gewinn- u. Verlustrechnung (GuV) Ist streng periodenbezogen und somit eine Zeitraumrechnung.
- 1.h Aufgaben der GuV Ausweis des Betriebserfolges innerhalb einer Periode, Information über Zusammensetzung des Gewinns o. Verlustes, Information über die Struktur von Kosten u. Erlösen.
- 1.i Aufgaben des Anhangs gem. § 264 II HGB: Erläuterungen einzelner Positionen von Bilanz u. GuV z.B.: Abschreibungsverzeichnis, die Restlaufzeiten von Krediten, Aufteilungen der Erlöse auf Geschäftsbereiche, Aussagen über das Geschäftsumfeld z.B.: die Wettbewerbssituation u. Marktentwicklung, Informationen über wichtige zukünftige Vorhaben z.B.: Geschäftsfelderweiterungen u. Auslandsinvestitionen.
- 1.j Aufgaben des Lageberichts gem. § 264 HGB: Informations- u. Rechenschaftsfunktion: Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Geschäftsverlaufes u. der Lage der Gesellschaft, Prognosebericht über zukünftige Chancen u. Risiken, Nachtragsbericht über Besonderheiten nach Ablauf des Geschäftsjahres, Darstellung der Entwicklung der Gesellschaft u. von Forschung und Entwicklung. Ergänzungsfunktion: Analyse u. Kommentierung relevanter Kennzahlen u. Sachverhalte.
- 1.k Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung; GoB Leitfaden für alle Sachverhalte in Buchführung und Jahresabschluss, selbst wenn keine unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften existieren.
- 1.l Systemgrundsätze (GoB) Einzelbewertung § 252 I Nr. 3 HGB Der Grundsatz der Einzelbewertung besagt, dass alle Vermögensgegen-stände und Schulden unabhängig voneinander zu bewerten sind. Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) § 252 I Nr. 2 HGB Pagatorik § 252 I Nr. 5 HGB
- 1.m Periodisierungsgrundsätze (GoB) Realisationsprinzip § 252 I Nr. 4, 2. HS HGB Es bestimmt, wann eine Leistung oder ein Erzeugnis als „realisiert“ gilt und damit zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs herangezogen werden kann. Anschaffungskostenprinzp § 253 I HGB Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögensgegenständen bilden die Wertobergrenze. Grundsatz der Abgrenzung nach der Sache u. nach der Zeit Grundsätze der vorsichtigen Gewinnermitlung im weiteren Sinne
- 1.n Grundsätze der Informationsvermittlung (GoB) Bilanzklarheit u. Übersichtlichkeit § 243 II HGB Richtigkeit u. Willkürfreiheit §§ 243 I, 264 II HGB Vollständigkeit §§ 246 I, 284, 285, 289 HGB Bilanzkontinuität § 252 I Nr. 1 u. Nr. 6 HGB Vergleichbarkeit § 252 I Nr. 6 HGB Verrechnungsverbot § 246 II HGB Darstellungsstetigkeit § 265 I HGB Bewertungsstetigkeit § 252 I Nr. 6 HGB Periodenabgrenzung § 252 I Nr. 5 HHGB Methodenbestimmtheit (nicht kodifiziert) Wirtschaftlichkeit u. Wesentlichkeit (nicht kodifiziert)
- 1.o Aufbau der Bilanz § 266 HGB regelt den Aufbau der Bilanz. Ziele sind: einheitliche Gliederung Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen Hauptpositionen sind: Aktiva: Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsbegrenzungsposten (ARAP) Passiva: Eigenkapital Rückstellungen Schulden Passive Rechnungsbegrenzungsposten (PRAP)