Betriebswirtschaftslehre (Fach) / Steuern (Lektion)
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BSTE01 und BSTE02
Diese Lektion wurde von HubertR erstellt.
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- Definition vertikaler Finanzausgleich Verteilung des Steueraufkomments zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
- Definition horizontaler Finanzausgleich jedem Bundesland sind die finanziellen Mittel garantiert, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht
- Steuerbeispiele für Bund Zölle, KFZ Steuer, Versicherungssteuer
- Steuerbeispiele für Länder Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Biersteuer
- Steuerbeispiele für Gemeinden Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer,
- Rechtstaatliche Anforderungen an Steuergesetzgebung ... - Wahrung der Menschenwürde- Übermaßverbot- Durchsetzungsgebot zur Sicherung der Steuergerechtigkeit
- Definition Steuern Sie sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Sie sind eine monetäre Zwwangsabgabe, die nicht durch Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden können. ...
- Einteilungsarten der Steuern (4 Stk.) - nach Art der Umittelbarkeit - direkte und indirekte Steuern- nach den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen - Personen- und Realsteuern- nach der Regelmäßigkeit ihrer Entstehung - periodisch ...
- direkte Steuern (2 Stk) - Ertragssteuern- Besitzsteuern
- indirekte Steuern (2 Stk) - Verkehrssteuern- Verbrauchssteuern
- Ertragssteuern (4 Stk) - Einkommenssteuer- Körperschaftssteuer- Gewerbesteuer- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Substanzsteuern (1 Stk) Grundsteuer
- allgemeine Verkehrssteuer (1 Stk.) Umsatzsteuer
- besondere Verkehrssteuern (3 Stk) - Grunderwerbssteuer- KFZ-Steuer- Versicherungssteuer
- Ablauf des Besteuerungsverfahrens Ermittlung der Besteuerung-> Festsetzung der Steuer (Erfassung des Steuerpflichtigen, Mitwirkund des Steuerpflichtigen, Abgabe der Steuererklärung, Sachaufklärung und Beweiserhebung -> Erhebung der ...
- Steuerkompetenzen nach dem Grundgesetz - Gesetzgebungskompetenz (Art. 105 GG)- Ertragskompetenz (Art. 106 GG)- Verwaltungskompetenz (Art. 108 GG)
- Besteuerungsgrundsätze (4 Stk.) - Praktikabilität- Gerechtigkeit- Ergiebigkeit- Unmerklichkeit
- Umsatzsteuerprüfschema (5 Schritte) 1. liegt ein Steuerbarer Umsatz vor?2. liegt eine Steuerbefreiung vor?3. Ermittlung der Bemessungsgrundlage4. Ermittlung des Steuersatzes5. Ermittlung des Vorsteuerabzugs
- Berechnungsschema USt Zahllast Umsatzsteuertraglast- Vorsteuer = vorläufige USt-Zahllast- Vorauszahlungen = verbleibende USt-Zahllast
- Berechnung zvE Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb+ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit+ Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit+ Einkünfte aus Kapitalvermögen+ Einkünfte ...
- Einheitsprinzip Bei Personengesellschaften gibt es in steuerlicher Hinsicht keine Trennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Die zu versteuernden Einkünfte werden auf Gesellscahftsebene ermittelt und dann auf ...
- Trennungsprinzip Bei Kapitalgesellschaften gibt es in steuerlicher Hisicht eine strikte Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter. Die zu versteuernden Einkünft werden auf Gesellschaftsebene ermittelt und direkt mittels ...
- Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter ... Einzelunternehmer beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb Darauf ist Einkommenssteuer und darauf wiederum Solidaritätszuschlag zu entrichten Die Gewerbesteuer ist auf Gesellschaftseben zu entrichten
- Thesaurierungsbegünstigung §34 EStG Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften soll an niedrigere Belastung der Personengesellschaften angepasst werden. Nicht entnommene Gewinne werden mit 28,25% versteuert. Die Gewerbesteuer ...
- Drei Verfahren zur Gewinnermittlung - durch Überschussrechnung nach §4 Abs 3 EStG- durch Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs. 1 EStG- durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG
- originäre Buchführungspflicht § 140 AO
- Maßgeblichkeitsprinzip Sorgt für die Verknüpfung der Handelsbilanz mit der Steuerbilanz und bedeutet, dass konkrete handelsrechtliche Ansätze auch für die Steuerbilanz gelten. § 5 Abs. 1 EStG. Geltung der GoB.
- Realisationsprinzip Gewinne erst ausweisen, wenn am Markt realisiert (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
- Imparitätsprinzip antizipierte Verluste sind auszuweisen
- Durchbrechung der Maßgeblichkeit bei AV und UV und ... - sebst erstellte VGG des AV: handelsrechtlich Aktivierungswahlrecht, steuerlich Aktivierungsverbot - Geschäfts- oder Firmenwert: handelsrechtlich 5 Jahre Nutzungsdauer, steuerlich 15 Jahre - Disagio ...
- Durchbrechung der Maßgeblichkeit bei Ansatz von Verbindlichkeiten ... -Rückstellungen wegen Verletzung von fremden Patentrechten, Urheberrechten udgl.: handelsrechtlich Auflösung der Rückstellung erst nach Entfall des Grundes für die Rückstellung, steuerlich Aufgehung ...
- Teilwert Ist ein steuerlicher Begriff. Ist der Betrag, den ein Erwerber eines ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. - TW nahe dem Anschaffungszeitpunkt ...
- Rohgewinnaufschlag Zeitwert und Teilwert ist in der Regel identisch. Bei Waren darf daher im Zuge der steuerlichen Wiederbewertung ein Gewinnaufschlag abgesetzt werden.
- 3 Phasen der Entstehung einer Kapitalgesellschaft 1. Vorgründungsgesellschaft (vor Gesellscahftsvertrag) - steuerlich wie Personengesellschaft2. Vorgesellschaft (nach Gesellschaftsvertrag vor Eintragung ins Handelsregisters) - steuerlich wie Körperschaft3. ...
- Ermittlung des zu versteuernden Gewinns Steuerbilanzergebnis-/+ außerbilanzielle Korrekturen+ verdeckte Gewinnausschüttungen+ nicht abziehbare Zinsaufwendungen- verdeckte Einlagen+ nicht abziehbare Aufwendungen- steuerfreie Einnahmen- ...
- Gewerbesteuer Besonderheit weil Gemeindesteuer. Diese können den Hebesatz (mind. 200%) selbst bestimmen.
- Berechnung der Gewerbesteuer Gewinn aus Gewerbebetrieb+ Hinzurechnungen nach § 8 GesStG- Kürzungen nach § 9 GewStG Vorläufiger Gewerbeertrag- Freibetrag nach § 11 GewStG = endgültiger Gewerbeertrag. Steuermesszahl (3,5) ...
- Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer ... pauschale Ermäßigung der Einkommenssteuer auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 3,5 . Gewerbesteuermessbetrag
- Outbound Fälle inländische Personen mit Einkünften im Ausland
- Inbound Fälle ausländische Personen mit Einkünften im Inland
- Freistellungsmethode Besteuerung im Quellenstaat und Freistellung im Wohnsitzstaat
- Anrechnungsmethode Besteuerung im Quellenstaat und Anrechnung im Wohnsitzstaat
- Pauschalierungsmethode Besteuerung im Quellenstaat und Pauschalierung im Wohnsitzstaat
- Abzugsmethode Besteuerung im Quellenstaat und Abzug der Steuer von der Bemessungsgrundlage im Wohnsitzstaat
- Belegenheitsprinzip Quellenstaat bekommt Steuern auf Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen zur Gänze (Grundstückesvermietung)
- Rechtsbehelfe (2 Stk) - Einspruch § 347 Abs 1 AO - Frist ein Monat nach Bekanntgabe (Post + 3 Tage)- Klage