Verkehrsrecht (Fach) / Zuständigkeiten (Lektion)

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Zuständigkeiten

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  • persönliche Zuständigkeit die pers. Zuständigkeit ergibt sich daraus, dass die hier handelnen Beamten mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind. Sie haben zudem mindestens die Laufbahnprüfung 1 abgeschlossen. Daher handelt es sich bei den PB um ed.Sta.
  • örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus... dem Artkel 30 GG. Demnach ist die Wahrnehmung hoheitlich-polizeilicher Aufgaben LÄNDERSACHE! Gem. §3 HmbVwVerfG ist die örtliche Zuständigkeit für Hamburger PB auf dem gebiet der freien und Hansestadt Hamburg gegeben.