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Führung und Zusammenarbeit (Fach) / Ausbildung (Lektion)
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- Ausbildungsordnung Nach BBiG erfforderliche Grundlage für jeden Ausbildungsberuf, die von einem Bundesministerium als Rechtsverordnung erlassen wird und in der festgelegt wird: Bezeichnung des Ausbildungsberufs Ausbildungsdauer Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Ausbildung sind (Berufsbild) Ausbildungsrahmenplan als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung Prüfungsanforderungen
- Einführungstag Ablaufplan persönlicher Empfang, lockere Begrüßung Betriebsbegehung Information über betriebliche Einrichtung (Kantine, Erste-Hilfe, Pausenräume, Freizeiteinrichtungen, Parkmöglichkeiten bzw. ÖPNV) Vorstellen der Ansprechpartner Vorstellen der Jugendvertretung Erläuterung des Ausbildungsplans Erklären des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) Hinführen zur ersten Ausbildungsstation oder Erläuterung des Ablaufs einer Einführungswoche
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Ausgleich von fehlenden betriebsinternen Voraussetzungen für Ausbildung Verbundausbildung (§10 V BBiG): Zusammenschluß bzw. Kooperation mit anderen Unternehmen Überbetriebliche Ausbildung: Die fehlenden Inhalte werden in einem von der zständigen Stelle anerkannten Lehrgang vermittelt
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Verkürzen der Ausbildungsdauer § 8 BBiG Die Ausbildungszeit kann bei berechtigtem Interesse auch in Form einer Teilausbildung erfolgen. (Möglich bei höherem Bildungsabschluß.) Die Verkürzung muß durch gemeinsamen Antrag von Ausbildendem und Azubi bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Arbeitszeit Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren: max 8 Std. täglich bei 5T/Woche Pausen: bei Arbeitszeit 4,5-6 Std. mindestens 30 Minuten, über 6 Std. 60 Minuten. Einzelne Pausen müssen mindestens 15 Minuten betragen
- Ausbilder-Eignungsverordnung - Fragen bei Durchführung der betrieblichen Ausbildung Welche Berufe kommen für das Unternehmen in Frage? Wie lange dauert die Ausbildung in der Regel? In welcher Berufsschule erfolgt der zu dieser Ausbildung gehörende Unterricht? Welche Anforderungen werden an die betriebliche Ausstattung gestellt? Gibt es spezielle Anforderungen an die fachliche Eignung des Ausbilders?
- Anforderungen an Ausbilder Persönliche Eignung: setzt "Unbescholtenheit" voraus. Keine Eignung z. B. bei früheren wiederholten oder schweren Verstößen gegen das BBiG und bei Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Fachliche Eignung: Nachweis der erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine entsprechende Abschlußprüfung. Pädagogische Eignung: nachgewiesene methodische Kompetenz zum Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung. (§3 Ausbildereignungsverordnung)
- Aufgaben von Ausbildern Schaffen lernfördernder Bedingungen Herstellen einer motivierenden Lernkultur Organisation und Gestaltung der Probezeit Entwicklung betrieblicher Übungsaufgaben Auswahl und Einsatz geeigneter Methoden individuelle Unterstützung bei Lernproblemen Förderung auch der sozialen und persönlichen Entwicklung der Azubis Bewertung von Leistungen
- Ausbildungsbeauftragte (sind nicht Ausbilder!) Fachkräfte, die unter der Verantwortung des Ausbilders in ihrem jeweiligen speziellen Fachbereich Fertigkeiten unnd Kenntnisse an die Azubis vermitteln. Voraussetzung ist die persönliche Eignung, wie beim Ausbilder.
- Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Unternehmen, Ausbilder, Berufsschule, IHKs
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- Individuelle Bildungsmaßnahmen Lehrgespräche, Kooperationen mit anderen Unternehmen zum zeitweisen Austausch, Exkursionen, Schulungen, Vorträge durch externe Spezialisten
- Prüfungsdurchführung Regelungen in den jeweiligen Ausbildungsordnungen. Ausgabe der Anmeldungsformulare durch zuständige Stellen an die Betriebe. Zwischenprüfung zur Hälfte der Ausbildungszeit geht nicht in die Endnote ein, muß aber abgelegt werden. Schriftliche Prüfung zu theoretischen Sachverhalten, mündliche Prüfung häufig als Kombination aus Präsentation (zum selbstgewählten Thema) mit anschließendem Fachgespräch oder praktische Prüfung mit Anfertigung von Arbeitsproben. Bei Nichtbestehen kann 2x wiederholt werden, die Ausbildungszeit verlängert sich bis zur nächsten Prüfung, längstens um 1 Jahr.
- Arbeitssicherheit (nach JArbschG) Verpflichtung von Unternehmen, Gefahren für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu beseitigen oder zu minimieren. Dazu gehören viele in Verordnungen geregelte Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze, z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung.
- Jugendarbeitsschutz Besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ihrem Alter nicht angemessenen und damit potentiell schädlichen Arbeiten und Belastungen.
- Unterweisung: Leittextmethode Anleitung zum selbstständigen Lernen. Zu einer allgemeinen Leitfrage informieren sich die Azubis selbst und planen konkrete Schritte. In Absprache mit dem Ausbilder erfolgt die Entscheidung für einen Lösungsvorschlag. Durchführung und Auswertung finden sowohl in Selbst- als auch Fremdkontrolle statt. Typische Arbeitsschritte: Informieren Planen Entscheiden Ausführen Kontrollieren Bewerten Methode kommt nur in Betracht, wenn der Azubi bereits über Grundkenntnisse verfügt und entsprechend motiviert ist.
- Unterweisung: 4 Stufen Methode Vorbereitung (des Arbeitsplatzes und der Hilfsmittel, des Azubis und des Ausbilders, Nennen von Lernziel und Thema) Vorführung (Ausbilder führt vor und erklärt die einzelnen Lernschritte, Bewertungskriterien werden genannt) Nachvollziehen (durch den Azubi, falls erforderlich wird vom Ausbilder korrigierend eingegriffen) Abschluß/Erfolgskontrolle (Zusammenfassung mit eigenen Worten bzw. nochmalige Durchführung durch den Azubi, eventuelle Fertigkeits- und Kenntnislücken werden dabei geschlossen, Bezug zur Praxis wird hergestellt, Üben veranlaßt sowie Eintrag ins Berichtsheft)
- Unterweisung: weitere, nicht ausbildungsspezifische Methoden Planspiel, Kurzvortrag, Vorführung, Rollenspiel, Brainstorming, Diskussion, Mind-Mapping
- Außer- und überbetriebliche Ausbildung Außerbetriebliche Ausbildung: Überwiegend öffentlich finanzierte Berufsausbildung, geregelt im Sozialgesetzbuch, zum Ausgleich von bestimmten Benachteiligungen Jugendlicher. Kann im Zusammenwirken von speziellen, von der AfA beauftragten Bildungsträgern für den theroretischen, und Ausbildungsbetrieben für den praktischen Teil erfolgen. Eventuell auch Eingliederung entsprechender Einrichtungen ("Lehrwerkstätten") innerhalb dieser Bildungsträger. Überbetriebliche Ausbildung: ergänzt die übliche Aufteilung des dualen Systems zwischen Betrieben und Berufsschulen in der Weise, daß in mehrwöchigen Lehrgängen in Werkstätten, z. B. bei Kammern unnd Innungen Kenntnisse vermittelt werden, die kleinere Betriebe nicht leisten könnten.