AWL (Fach) / Block vier (Lektion)
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- Soll-Kaufmann Eigenschaft des Handelsgewerbe erfülltZwang sich als Kaufmann ins Handeslregister einzutragen §1 HGBDeklaratorisch
- Kannkaufmann Freiwillige Kaufmannseintragung für Kleingewerbebetreiber ins HGB §2 möglichDie Eintragung ist Rechtserzeugend = Konstitutiv
- §5 Kaufmann kraft Eintragung jeder der im Handelsregister eingetragen ist betreibt Handelsgewerbe
- Personenfirma Name mindestens einer Person muss enthalten sein z.B. Gustav Schaal e. K.
- Mischfirma besteht aus Personennamen und Gegenstand der Unternehmungz.B. Roladen-Müller GmbH
- Sachfirma Kann Gegestand der Unternehmung abgeleitet werden z. B. Volkswagenwerke AG
- Phantasiefirma Größere Wahlfreiheit bei Namensgebung, darf nicht Täschend seinwenn Franz Gans Gänseleberpasteten Schweineleber verarbeitet
- Grundsatz der Firmenwahrheit und -Klarheit Firma zur Kennzeichnung des Kaufmann geiegnet seinUnterscheidungskraft besitzenDarf Geschäftspartner nicht irreführen.Firmenzusätze wie eingetragener Kaufmann e.Kfm/ Kffr., OHG, KGenthalten
- Handelsregister öffentliches Verzeichnis der Kaufleute, Führung beim Amtsgericht
- Grundsatz der Öffentlichkeit Jede Änderung bzgl. Firma = Eintragung ins Handelsregister und Veröffentlichung in z.B. örtlicher Tageszeittung Information für Geschäftspartner
- Grundsatz der Firmenausschließlichkeit Unterscheidbarkeit zwischen Unternehmungen am selben ort
- Ab wann ist es ein Handelsgewerbe Gewinnerzielungsabsicht durch Produktion u/o Verkaufweist Kaufmännischen Geschäftsbetrieb auf - Umsatzhöhe > 150000 - 250000 euro - Festangestellte Mitarbeiter - Zahl der niederlassungen
- Vorteile Einzelunternehmung Kein Mindestkapital notwendig sofortiger Start möglichunbürokratischKeine Gewinnteilungbei guter Bonität = Gründerkredit möglich
- Firmierung Einzelunternehmung erfolgt fromlos mit eintragung ins HandelsregisterPersonenfirma Inhalt Vor - und Famileinnamen
- Geschäftführung Einzelunternehmung der Einzelunternehmer entscheidet allein
- Vertreter Einzelunternehmung Kein Vertreter nur Eigentümer
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- Gewinnverteilung Einzelunternehmung Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn, Trägt aber auch die Verluste
- Fimierung der OHG Firmenbezeichnung muss OHG enthaltenEintragung ins Handelsregister
- Geschäftsführung OHG Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet
- Außergewöhnliche Geschäftsführung OHG Zustimmung aller Gesellschafter, besondere Anschaffungen nichtdirekt für z.B. des Geschäftbetriebes notwendig
- Gewöhnliche Geschäftsführung OHG Einkauf für Produktions notwendige Güter einzelner Gesellschafter möglich Beschluss aller nicht notwendig
- Gewinnverteilung OHG 4% von der jeweiligen Kapitaleinlage vom Gewinnabgezogen, der Rest des wird in gleichen Teilen aufgeteilt
- Haftung OHG Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen und Betriebs-vermögen.Verursacht ein Gesellschafter Schulden, kann der Gläubiger an jedenGesellschafter zur Begleichung der Schuld herantreten.
- OHG Vorteil gegenüber Einzelunternehmung breitere KreditbasisRisikoaufteilungKompetenzaufteilungAlle Gesellschafter stecken alle Energien in den Betrieb tragen so zuErfolg des Unternehmnes bei
- Gewinnverteilung KG Jeder Gesellschafter 4 % seiner Kapitaleinlageder restliche Gewinn wird nach Vertrag entsprechend aufgeteiltKomplemnetär höheres Haftungsrisiko also höherer Gewinn
- Geschäftsführung KG Allein beim KomplementärKommanditisten besitzt lediglich ein Kontrollrecht
- Haftung KG Komplementär haftet unbeschränkt mit Privat- und BetriebsvermögenKommanditisten beschränkte Haftung nur mit der Einlage
- Aktienarten Nennwertaktie = bedruckte aktien mit AusgabewertStückaktien = Bezeichnung 1 Stück / Anteile am GrundkapitalNamensaktie = Aktionär namentlich ins aktienbuch der AG eingetragen und somit der AG bekanntInhaberaktien = lauten auf den Namen des Inhabers, keine Eintragung ins AktienbuchVinkulierte Namensaktien = Zustimmung beim Verkauf durch Aktiengesellschaft notwendigStammaktie = Stimmrecht auf Hauptversammlung, Recht auf DividendeVorzugsaktie = Stimmrechtrechtsverzicht für höhere DividendenausschüttungAlte und junge Aktien = junge Aktien bei Kapitalerhöhung, bereits existierende Aktien werden zu Alten
- Organe der AG Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand
- Funktion und Aufgabe Vorstand Leitungsorgan- Geschäftsführung + Vertretung- Ausführung HV-Beschlüsse- Jahresabschluss + Lagebericht- Einberufung ordentliche HV
- Funktion und Aufgabe Aufsichtsrat Überwachungsorgan Arbeitnehmer und Aktionärsvertreter ab 2000 Beschäftigten paritätisch, darunter 1/3 und 2/3- Bestellung, Überwachen, Abberufung Vorstand- Prüfung: Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag Vorstand, Prüfungsbericht der Abschlussprüfer- Einberufung außerordentliche Hauptversammlung
- Der mitbestimmte Aufsichtsrat warum Scheinparitätisch? Trotz gleicher Vetreteranzahl hat Vorsitzender in Patt-situationen doppeltesStimmrecht und weiter befindet sich ein Leitender Angestellter unter denArbeitnehmer der zur Arbeitgeberseite neigt.
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- Gewinn als dividende ausgezahlt Höhe der Dividende als Vorschlag durch Vorstand auf HauptversammlungeingebrachtAktionär hat Recht auf Dividende
- Kurswert der Aktie der Wert zudem die Aktie an der Börse gehandelt wird
- Rechte der Aktionäre Anspruch auf DividendeStimmrecht Auskunftsrecht auf HVBezugsrecht neuer Aktien bei KapitalerhöhungRecht auf Anteil am Liquidationserlös
- Pflichten der Aktionäre Leistung seiner Einlagenur Risikohaftung = Verlust bei Konkurs seiner Anteile
- Vorteile Aktiengesellschaft Haftung der Gesellschafter mit eingebrachtem KapitalHaftung Aktionäre mit EinlagenSchnelle Kapitalbeschaffung durch Austeilung von Aktien
- Gründung Aktiengesellschaft Eine Person möglich mit 50000 Euro Eigenkapital
- Firmierung GmbH Sachfirma oder ein Namen + Zusatz mit beschränkter HaftungEintragung ins Handelregister
- Gründungsvoraussetzung GmbH Eine oder mehrer PersonenAufbringung Stammkapital min. 25000 euroStammeinlagen weiterer Gesellschafter min. 100 EuroGesellschaftervertrag notariell beglaubigt
- Geschäftsführung GmbH Geschäftsführer = angestellt, bezieht festes Gehalt, kann gesellschafter sein muss aber nicht, Gewinn gemäß der Stammeinlagen = 25% Stammeinlagen = 25% Gewinn
- GmbH Aufsichtsrat ab 500 Beschäftigtengeschäftsversammlung = Hauptversammlung
- Funktion und Aufgabe Hauptversammlung Beschlussfassungsorgan Aktionäre- Wahl der Aktionärsvertreter in aufsichtsrat- Entlastung Vorstand + Aufsichtsrat- Entscheidung über Bilanzgewinnverwendung- Wahl der Abschlussprüfer