AWL (Fach) / Block vier (Lektion)

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  • Soll-Kaufmann Eigenschaft des Handelsgewerbe erfülltZwang sich als Kaufmann ins Handeslregister einzutragen §1 HGBDeklaratorisch
  • Kannkaufmann Freiwillige Kaufmannseintragung für Kleingewerbebetreiber ins HGB §2 möglichDie Eintragung ist Rechtserzeugend = Konstitutiv
  • §5 Kaufmann kraft Eintragung jeder der im Handelsregister eingetragen ist betreibt Handelsgewerbe
  • Personenfirma Name mindestens einer Person muss enthalten sein z.B. Gustav Schaal e. K.
  • Mischfirma besteht aus Personennamen und Gegenstand der Unternehmungz.B. Roladen-Müller GmbH
  • Sachfirma Kann Gegestand der Unternehmung abgeleitet werden z. B. Volkswagenwerke AG
  • Phantasiefirma Größere Wahlfreiheit bei Namensgebung, darf nicht Täschend seinwenn Franz Gans Gänseleberpasteten Schweineleber verarbeitet
  • Grundsatz der Firmenwahrheit und -Klarheit Firma zur Kennzeichnung des Kaufmann geiegnet seinUnterscheidungskraft besitzenDarf Geschäftspartner nicht irreführen.Firmenzusätze wie eingetragener Kaufmann e.Kfm/ Kffr., OHG, KGenthalten
  • Handelsregister öffentliches Verzeichnis der Kaufleute, Führung beim Amtsgericht
  • Grundsatz der Öffentlichkeit Jede Änderung bzgl. Firma = Eintragung ins Handelsregister und Veröffentlichung in z.B. örtlicher Tageszeittung Information für Geschäftspartner
  • Grundsatz der Firmenausschließlichkeit Unterscheidbarkeit zwischen Unternehmungen am selben ort
  • Ab wann ist es ein Handelsgewerbe Gewinnerzielungsabsicht durch Produktion u/o Verkaufweist Kaufmännischen Geschäftsbetrieb auf  - Umsatzhöhe > 150000 - 250000 euro - Festangestellte Mitarbeiter - Zahl der niederlassungen
  • Vorteile Einzelunternehmung Kein Mindestkapital notwendig sofortiger Start möglichunbürokratischKeine Gewinnteilungbei guter Bonität = Gründerkredit möglich
  • Firmierung Einzelunternehmung erfolgt fromlos mit eintragung ins HandelsregisterPersonenfirma Inhalt Vor - und Famileinnamen
  • Geschäftführung Einzelunternehmung der Einzelunternehmer entscheidet allein
  • Vertreter Einzelunternehmung Kein Vertreter nur Eigentümer
  • Gewinnverteilung Einzelunternehmung Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn, Trägt aber auch die Verluste
  • Fimierung der OHG Firmenbezeichnung muss OHG enthaltenEintragung ins Handelsregister
  • Geschäftsführung OHG Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet
  • Außergewöhnliche Geschäftsführung OHG Zustimmung aller Gesellschafter, besondere Anschaffungen nichtdirekt für z.B. des Geschäftbetriebes notwendig
  • Gewöhnliche Geschäftsführung OHG Einkauf für Produktions notwendige Güter einzelner Gesellschafter möglich Beschluss aller nicht notwendig
  • Gewinnverteilung OHG 4%  von der jeweiligen Kapitaleinlage vom Gewinnabgezogen, der Rest des wird in gleichen Teilen aufgeteilt
  • Haftung OHG Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen und Betriebs-vermögen.Verursacht ein Gesellschafter Schulden, kann der Gläubiger an jedenGesellschafter zur Begleichung der Schuld herantreten.
  • OHG Vorteil gegenüber Einzelunternehmung breitere KreditbasisRisikoaufteilungKompetenzaufteilungAlle Gesellschafter stecken alle Energien in den Betrieb tragen so zuErfolg des Unternehmnes bei
  • Gewinnverteilung KG Jeder Gesellschafter 4 % seiner Kapitaleinlageder restliche Gewinn wird nach Vertrag entsprechend aufgeteiltKomplemnetär höheres Haftungsrisiko also höherer Gewinn
  • Geschäftsführung KG Allein beim KomplementärKommanditisten besitzt lediglich ein Kontrollrecht
  • Haftung KG Komplementär haftet unbeschränkt mit Privat- und BetriebsvermögenKommanditisten beschränkte Haftung nur mit der Einlage
  • Aktienarten Nennwertaktie = bedruckte aktien mit AusgabewertStückaktien = Bezeichnung 1 Stück / Anteile am GrundkapitalNamensaktie = Aktionär namentlich ins aktienbuch der AG eingetragen                             und somit  der AG bekanntInhaberaktien = lauten auf den Namen des Inhabers,  keine Eintragung                             ins AktienbuchVinkulierte Namensaktien = Zustimmung beim Verkauf durch                                                   Aktiengesellschaft notwendigStammaktie = Stimmrecht auf Hauptversammlung, Recht auf DividendeVorzugsaktie = Stimmrechtrechtsverzicht für höhere                             DividendenausschüttungAlte und junge Aktien = junge Aktien bei Kapitalerhöhung, bereits                                           existierende Aktien werden zu Alten
  • Organe der AG Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand
  • Funktion und Aufgabe Vorstand Leitungsorgan- Geschäftsführung + Vertretung- Ausführung HV-Beschlüsse- Jahresabschluss + Lagebericht- Einberufung ordentliche HV
  • Funktion und Aufgabe Aufsichtsrat Überwachungsorgan Arbeitnehmer und Aktionärsvertreter ab 2000 Beschäftigten paritätisch, darunter 1/3 und 2/3- Bestellung, Überwachen, Abberufung Vorstand- Prüfung: Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag Vorstand,                   Prüfungsbericht der Abschlussprüfer- Einberufung außerordentliche Hauptversammlung
  • Der mitbestimmte Aufsichtsrat warum Scheinparitätisch? Trotz gleicher Vetreteranzahl hat Vorsitzender in Patt-situationen doppeltesStimmrecht und weiter befindet sich ein Leitender Angestellter unter denArbeitnehmer der zur Arbeitgeberseite neigt.
  • Gewinn als dividende ausgezahlt Höhe der Dividende als Vorschlag durch Vorstand auf HauptversammlungeingebrachtAktionär hat Recht auf Dividende
  • Kurswert der Aktie der Wert zudem die Aktie an der Börse gehandelt wird
  • Rechte der Aktionäre Anspruch auf DividendeStimmrecht Auskunftsrecht auf HVBezugsrecht neuer Aktien bei KapitalerhöhungRecht auf Anteil am Liquidationserlös
  • Pflichten der Aktionäre Leistung seiner Einlagenur Risikohaftung = Verlust bei Konkurs seiner Anteile
  • Vorteile Aktiengesellschaft Haftung der Gesellschafter mit eingebrachtem KapitalHaftung Aktionäre mit EinlagenSchnelle Kapitalbeschaffung durch Austeilung von Aktien
  • Gründung Aktiengesellschaft Eine Person möglich mit 50000 Euro Eigenkapital
  • Firmierung GmbH Sachfirma oder ein Namen + Zusatz mit beschränkter HaftungEintragung ins Handelregister
  • Gründungsvoraussetzung GmbH Eine oder mehrer PersonenAufbringung Stammkapital min. 25000 euroStammeinlagen weiterer Gesellschafter min. 100 EuroGesellschaftervertrag notariell beglaubigt
  • Geschäftsführung GmbH Geschäftsführer = angestellt, bezieht festes Gehalt, kann gesellschafter                                  sein muss aber nicht, Gewinn gemäß der Stammeinlagen = 25% Stammeinlagen = 25% Gewinn
  • GmbH Aufsichtsrat ab 500 Beschäftigtengeschäftsversammlung = Hauptversammlung
  • Funktion und Aufgabe Hauptversammlung Beschlussfassungsorgan Aktionäre- Wahl der Aktionärsvertreter in aufsichtsrat- Entlastung Vorstand + Aufsichtsrat- Entscheidung über Bilanzgewinnverwendung- Wahl der Abschlussprüfer