Steuern (Fach) / BilStR (Lektion)

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BilStR

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  • GoB Bilanzidentität §252 (1) Nr.1 HGB Going concern Prinzip §252 (1) Nr.2 HGB Einzelbewertung §252(1) Nr.3 HGB Vorsichtsprinzip §252(1) Nr.4 HGB Grundsatz der Periodenabgrenzung §25281) Nr.5 HGB Bewertungsstetigkeit §252(1) Nr.6 HGB
  • Going concern Prinzip Es ist von Unternehmensfortführung auszugehen
  • Realisationsprinzip Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
  • Imparitätsprinzip Nicht realisierte Verluste müssen berücksichtigt werden
  • Wertaufhellung Vor dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände werden nach dem Bilanzstichtag aber vor Bilanzaufstellung bekannt
  • Wertbegründung Umstand tritt vor Bilanzstichtag ein
  • Bewertungsstetigkeit Beibehalten von Bewertungsmethoden
  • Periodenabgrenzung Aufwendungen und Erträge gehören unabhängig von der Bezahlung in das Jahr in welches sie wirtschaftlich gehören
  • Vermögensgegenstand Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils Einzeln verwertbar
  • Wirtschaftsgut Vorliegen eine wirtschaftlichen Vorteils Einzelbewertbarkeit selbständige Bewertbarkeit H 4.2(1) (Wirtschaftsgut, 1. Tiret) EStH
  • Anschaffungskosten Aufwendungen zum Erwerb und zur Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft soweit sie dem VG/WG einzeln zuzuordnen sind. Dazu zählt alles was in der Absicht des Erwerbs aufgewendet wird (Erwerbsabsicht muss grundsätzlich getroffen sein)
  • Anschaffungskostenprinzip Anschaffungskosten bilden die Bewertungsobergrenze (gilt auch für spätere Bilanzstichtage)
  • AK bei Tausch oder Hingabe an Zahlung statt gemeiner Wert des hingegebenen WG/VG +/- Baraufgabe - USt
  • negative Anschaffungskosten Es gibt keine negativen Anschaffungskosten, es ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden. Dieser ist erst bei Veräusserung des WG/VG aufzulösen
  • Herstellungskosten Einbeziehungspflicht: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sonderkosten der Fertigung angemessener Teil der notwendigen Materialgemeinkosten angemessener Teil der notwendigen Fertigungsgemeinkosten angemessener Teil des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehrs des AV Einbeziehungswahlrecht: allgemeine Verwaltungskosten Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge Framdkapitalzinsen (nur insoweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen) Einbeziehungsverbot: Forschungs- und Vertriebskosten
  • strenges Niederstwertprinzip Bei Umlaufvermögen ist auch bei nicht dauernder Wertminderung handelsrechtlich zwingend auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben
  • gemildertes Niederstwertprinzip in der Handelsbilanz Bei vorübergehender Wertminderung von Anlagevermögen besteht handelsrechtlich ein Verbot der ausserplanmässigen Abschreibung. Bei Finanzanlagen besteht ein Wahlrecht. bei vorraussichtlich dauernder Wertminderung besteht handelsrechtlich die Pflicht zur ausserplanmässigen Abschreibung
  • dauernde Wertminderung bei börsennotierten Aktien Bei Kursverlust >5%
  • Wertminderung bei abnutzbaren WG Wenn TW < RBW bei hälftiger Restnutzungsdauer
  • Ermittlung Verkehrswert unbebauter Grundstücke Verkaufspreise für vergleichbare benachbarte Grundstücke (primär) Bodenrichtwert (Regelfall) Einzelgutachten (Ausnahmefall)
  • echte Schulden Außenverpflichtungen echte sichere Schulden: Verbindlichkeiten echte unsichere Schulden: Rückstellungen
  • unechte Schulden Rückstellungen für Innenverpflichtungen unterlassene Instandhaltung unterlassene Abraumbeseitigung
  • Ansatzvoraussetzung Verbindlichkeit Aussenverpflichtung zum Stichtag dem Grund under Höhe nach gewiss wirtschaftliche Belastung zum Stichtag Der Vertragspartner hat das seinerseits erforderliche erfüllt Die Tatbestände an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft sind erfüllt
  • Ansatzvoraussetzung Rückstellung Aussenverpflichtung Art und / oder Höhe ungewiss wirtschaftliche Verursachung zum Stichtag, Abgeltung von Vergangenem Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme (Mehr Gründe dafür als dagegen) keine Aktivierungsfähigen Aufwendungen in Folgejahren z.B. Steuerrückstellungen (Gewerbe- und Körperschaftsteuer), Rückstellung Abschluss
  • Gleichartige Verpflichtung sowohl in HB als auch in StB Erfahrungswerte aus der Vergangenheit
  • Sachleistungsverpflichtung HB: Vollkosten StB: Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten
  • künftige mit der Verpflichtung verbundene Vorteile HB / STB: Kompensation (soweit kein VG/WG)
  • durch lfd. Betrieb begründete Verpflichtung HB / STB: ratierliche Ansammlung
  • Abzinsung HB. durchschnittlicher Marktzins der letzten 7 Geschäftsjahre (Ausnahme RLZ nicht mehr als 1 Jahr) StB: 5,5% Ausnahme (RLZ kleiner als 12 Monate)
  • künftige Kosten - und Preissteigerungen HB: Berücksichtigung STB: keine Berücksichtigung
  • Voraussetzungen Ansatz RAP Einnahme/Ausgabe vor dem Abschlusstichtag Ertrag/Aufwand nach dem Abschlussstichtag Einnahmen/Ausgaben stellen Ertrag/Aufwand für bestimmbare Zeit nach dem Stichtag dar.