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Einführung in die BWL (Fach) / Einführung (Lektion)
Begriffe und Definitionen
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- Worin unterscheiden sich BWL und VWL? Die BWL betrachtet die mikroskopische Perspektive der Wirtschaftswissenschaft, während die VWL eine eher makroskopische Perspektive betrachtet.
- Was ist ein Betrieb? Eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Produktionsfaktoren kombiniert werden, um Güter und Dienstleistungen herzustellen und abzusetzen.
- Was ist ein Unternehmen? Ein Betrieb oder Gruppe von Betrieben im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem.
- Was ist eine Firma? Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt.
- Was ist ein Konzern? Eine Gruppe rechtlich selbstständiger Unternehmen, die unter einer gemeinsamen Leitung (oft durch ein herrschendes Unternehmen) zusammengefasst sind.
- Welche Produktionsfaktoren gibt es nach Gutenberg? Zum einen Elementarfaktoren (originäre Faktoren) und zum anderen dispositive Faktoren (derivative Faktoren). Elementarfaktoren = Werkstoffe (Repetierfaktoren) also RHB & Betriebsmittel (Potentialfaktoren) also materielle und immaterielle Betriebsmittel. Dispositive Faktoren = Organisation, Planung, Leitung, Überwachung
- Maximumprinzip Bei gegebenen Faktoreinsatz eine größtmögliche Gütermenge erwirtschaften.
- Minimumprinzip Eine gegebene Gütermenge mit möglichst geringem Faktoreinsatz zu erwirtschaften.
- Ökonomisches Prinzip Eine Gütermenge so produzieren, dass das Verhältnis aus erwirtschafteter Gütermenge und benötigtem Faktoreinsatz maximal wird. -> ökonom. Prinzip ist systemunabhängig
- Shareholder Eigentümer des Unternehmens Shareholder-Value-Ansatz: primäres Ziel des Unternehmes ist es eine möglichst große Rendite für die Eigentümer zu erwirtschaften -> in der Praxis entscheidend
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- Stakeholder Alle, die ein Interesse am Unternehmen haben Stakeholder-Ansatz: Ziel des Unternehmens ist es die Nutzensumme aller Stakeholder zu maximieren (Utilitarismus) Stakeholder gegensätzliche Interessen -> "friedlicher" Ausgleich nicht möglich Stakeholder-Interessen werden gesetzlich geregelt z.B. Fremdkapitalgeber -> HGB