Puma3 (Fach) / Öffentliche Verwaltung & Öffentliche Finanzen (Lektion)
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Diese Lektion wurde von SandraDiamantis erstellt.
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- Haushaltskreislauf - Aufstellung - Haushaltsrundschreiben der Verwaltungsführung oder Kämmerei Informationen zu den finanziellen Rahmenbedingungen ("Eckwerte") Aufforderung zur Mittelanmeldung (notwendige Ausgaben und zu erwartende Einnahmen) - Ermittlung der AUsgaben und EInnahmen in den Fachämtern und EInrichtungen Dabei sind die Haushaltsgrundsätze zu beachten - Ermittlung der Ausgaben und Einnahmen in der Bibliothek Medienetat als zentraler Etatposten (bei traditioneller Haushaltsführung) Voraussetzung: Definition der Ziele und nachvollziehbare Etatkalkulation sonstige sachliche Ausgaben Öffentlichkeitsarbeit - Mittelanmeldung der einzelnen Organisationseinheiten werden auf Ebene der Fachämter oder Fachdezernate Kritisch geprüft Fachbezogenen Priorisierung unterzogen Gebündelt an Kämmerei weitergeleitet - Auf Basis der Bedarfsanmedung und der EInnahmeschätzung erstellt Kämmerei einen ersten Rohentwurf - Entwurf muss in der Regel noch überabreitet werden
- Haushaltskreislauf Beratung und Genehmigung - Entwurf wird vom Verwaltungschef (Oberbürgermeister) in den Rat eingebracht Haushaltsrede Soweit vorab keine "Eckwert-Diskussion" geführt wurde, nimmt Rat den Entwurf zur Kenntniss Der Entwurf der Haushaltssatzung ist nach ortsüblicher Bekanntgabe an sieben Tagen öffentlich auszulegen Bürger und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Tages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung - Gemeinderat erörtert und prüft den Entwurf - Über Veränderungsvorschläge / Anträge zum Haushalt wird in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden - Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen - Genehmigung kann - wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wurde - versagt werden oder mit Auflagen erteilt werden - Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen - Damit hat der haushaltsplan Gültigkeit
- Haushaltskreislauf Beratung und Genehmigung Auflagen im Genehmigungsverfahren - Begrenzung oder Untersagung der Krediaufnahme Reduzierung der Investitionen Kürzung bei Freiwilligen Leistungen Erhöhung von Steuern, Gebühren, veräußerungen Verstärktes Abschöpfen von Gewinnen kommunaler Unternehmen Haushaltssperren Globale Minderausgaben - Haushaltssicherungskonzept
- Haushaltskreislauf Ausführung Laufende Ausführung / Bewirtschaftung des Haushalts ist Zuständigkeit der Verwaltung Für das Ausgeben der im HH-Plan vernaschalgten Mittel ist ein Verfahren vorgeschrieben --> "Anordungswesen" Zur Kontrolle des laufenden Haushaltes erfolgt eine laufende "Haushaltsüberwachung"
- Haushaltskreislauf Ausführung Bewirtschaftungsbefugnis - HH-Plan ermächtigt Verwaltung, für die beschlossenen Zwecke die dafür veranschlagten Mittel zu verausgaben - Um klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen, wird jede Haushaltsstelle genau einer Diensstelle zur Bewirtschaftung übertragen - Beweirtschaftungsbefugnis kann delegiert werden - Zentrales Instrument ist die Auszahlungsordnung - Hier stellt die bewirtschaftenden Stelle fest, ob die Ausgabe sachlich und rechnerisch richtig ist
- Haushaltskreislauf Ausführung Inhalt der Auszahlungsanordnung Höhe des zu zahlenden Betrags Grund der Zahlung Empfänger Zu belastende Haushaltsstelle Rechnung oder Beleg beifügen
- Haushaltskreislauf Ausführung Formen der Auszahlungsanordnung Stempel auf der Rechnung Formular SAP-Buchung
- Haushaltskreislauf Ausführung Weiterer Ablauf - Auszahlungsanordnung geht an Kämmerei - Weiterleitung an Stadtkasse --> Zahlung erfolgt
- Haushaltskreislauf Ausführung Annahmeanordnung - Annalog zur Auszahlung erfolgt Verfahrung zur Verbuchung von Einnahmen - Liefert der Kasse die notwendigen Informationen Zahlungsverpflichtung des Bürgers Höhe und Fälligkeit Grundlage der Forderung Einnahmehaushaltsstelle
- Haushaltskreislauf Ausführung Haushaltsüberwachung - Überwachung von EInnahmen und Ausgaben erfolgt mit Hilfe von Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) - Wird pro Haushaltsstelle in regelmäßigen Abständen von der Kämmerei erstellt - Als Kontoauszug enthält sie Informationen über Gesamtvolumen der Haushaltsstelle Bewirtschaftende Stelle GGf. Anteil sn gesperrten Mitteln Bereits verausgabte Mittel Noch verfügbare Mittel Regelungen zur Übertragbarkeit
- Haushaltskreislauf Ausführung Veränderungen des Haushaltsplans in der Vollzugsphase - Haushaltssperren Prozentuale Sperren der Ausgabemitte Sperrung von ausgewählten Haushaltsstellen oder Projekten - Globale Minderausgaben - Nachtragshaushalt Korrektur der ursprünglichen Haushaltssatzung - Haushaltsreste übertragen
- Haushaltskreislauf Rechnungslegung und Kontrolle Ausfürhrung des Haushalts endet mit Ablauf des Haushaltsjahres (31.12.) Jahresabschluss ist die Grundlage für die Rechnungsprüfung Abschluss der haushaltswirtschaft ist der Jahresabschluss Ziel ist es, die tatsächlichen Schulden-, Vermögens-, und Ertrags- und Finanzlage darzustellen Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern Jahresabschluss ist sofort Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten
- Haushaltskreislauf Rechnungslegung und Kontrolle Schlussbericht und Entlastung - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamt Beanstandungen und Empfehlungen des RPA werden OB zur Stellungnahme vorgelegt Außerdem ggf. Aussagen darüber, ob Beanstandungen des Vorjahres behoben - Entlastungen Schlussbericht wird Gemeinderat vorgelegt Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung des OB
- Grundsätze der Haushaltswirtschaft - Haushaltsgrundsätze sind Basisbestimmungen und Ordnungsprinzipien, die Haushaltswirtschaft und Haushaltssystematik prägen - Darüber hinaus prägen sie gesamtes Verwaltungshandeln Allgemeine Haushaltsgrundsätze (GemO) Spezielle Haushaltsgrundsätze (GemHVO)
- Allgemeine Haushaltsgrundsätze (GemO) Stetige Aufgabenerfüllung Konjunkturgerechtes Verhalten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Grundsatz der Öffentlichkeit
- Spezielle Haushaltsgrundsätze (GemHVO) Haushaltsausgleich Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit Jährlichkeit und zeitliche Bindung Vorherigkeit Einheit und Vollständigkeit Fälligkeit Gesamtdeckungsprinzip Bruttoprinzip Einzelveranschlagung und sachliche Bindung
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- Stetige Aufgabenerfüllung - Haushaltswirtschaft ist so zu planen und führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gespeichert ist
- Konjunkturgerechtes Verhalten Haushaltswirtschaft der Kommunen sol den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung tragen Verpflichtung zu konjunkturgerechtem, antizyklischem Verhalten
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - Wirtschaftlichkeit: Verwaltung muss betriebswirtschaftliche Prinzipien beachten - Minimalprinzip: Erzielung eines bestimmten Ergebnisses mit minimalem Mitteleinsatz --> Sparsamkeitsprinzip -Maximalprinzip: Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses mit bestimmtem Mitteleinsatz --> Ergiebigkeitsprinzip - Möglichkeit zur Aufgabenverlagerung durch Privatisierung
- Öffentlichkeit (Publizitätsprinzip) - Publizitätsprinzip ist eine tragende Säule der öffentlichen Haushaltswirtschaft - Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Information des Bürgers - Pflicht zur Offenlegung des Haushalts in allen Phasen
- Haushaltsausgleich Haushalt ist so zu gestalten, dss öffentliche Ausgaben finanziert werden können Grenzen werden durch den Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts gesetzt Der kamerale Haushaltsausgleich ist dann gegeben, wenn die Kommune auf Dauer laufende Zinsen und planmäßige Tilgung aus den laufenden Einnahmen bestreiten kann Der doppische Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Abschreibungen erwirtschaftet wurden.
- Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit - Haushaltsklarheit: bezieht sich auf Form gesetzlich vorgeschriebene Haushaltssystematik: übersichtliche und vergleichbare Gliederung des haushalts zur schnellen Infrmationsgewinnung - Haushaltswahrheit: bezieht sich auf Inhalt Möglichst genaue (ahrheitsgemäße) Ermittlung der veraschlagten Einnahmen und Ausgaben Keine Bildung stiller Reserven
- Einheit und Vollständigkeit - Einheitlicher Haushaltsplan für jede Etatperiode mit allen voraussichtlichen EInnahmen und Ausgaben und allen Verpflichtungsermächtigungen
- Fälligkeit Im Haushaltsplan dürfen nur die zu erwartenden EInnahmen und voraussichtlichen Ausgaben veranschlagt werden, die im jeweiligen Haushaltsjahr kassenwrksam werden
- Gesamtdeckungsprinzip Alle EInnahmen dienen zur Deckung alles Ausgaben, d.h. keine Zweckbindung von Einnahmen