Latein Studienberechtigung (Fach) / Latein - Vokabeln und Phrasen - Jus3 (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 312 Karteikarten

ab Seite 71 bis 105 im Skript

Diese Lektion wurde von schoge73 erstellt.

Lektion lernen

  • lex imperfecta „unvollkommenes Gesetz“eine Nichtbefolgung zieht keine (direkte)Sanktion nach sich    
  • lex iniusta non est lex ein ungerechtes Gesetz ist keinGesetz    
  • lex interpellat pro homine das Gesetz mahnt anstelle desMenschen (des Gläubigers)    
  • lex minus quam perfecta „weniger als vollkommenesGesetz“ein Verstoß hat nicht die Nichtigkeit des betroffenenRechtsaktes zur Folge, sonderneine andere Sanktion (zB Strafe)    
  • lex neminem cogit ad impossibilia das Gesetz zwingt niemanden,Unmögliches (Undurchführbares)zu vollziehen    
  • lex perfecta „vollkommenes Gesetz“ein Verstoß hat die Nichtigkeit der angestrebtenrechtlichen Wirkung zur Folge    
  • lex plus quam perfecta „mehr als vollkommenes Gesetz“Rechtsfolge der Verletzung: Nichtigkeitund Strafe    
  • lex posterior derogat priori das spätere Gesetz setzt dasfrühere außer Kraft    
  • lex prospicit, non respicit das Gesetz blickt vorwärts,nicht rückwärts(Gesetze haben keine rückwirkendeKraft)    
  • lex scripta geschriebenes Gesetz(im Gegensatz zum ungeschriebenenGewohnheitsrecht)    
  • lex specialis Sondergesetz, Spezialgesetz(zB das HGB als Sonderprivatrecht derKaufleute im Gegensatz zum ABGB)    
  • lex specialis derogat generali das besondere Gesetz hebt dasallgemeine auf    
  • lex superior derogat inferiori das übergeordnete Gesetz hebtdas untergeordnete auf    
  • liber (m.) (Pl.: libri) Buch, Schrift    
  • liber (m.), libera (f.), liberum (n.) frei , unbeschränkt, ungebunden    
  • liberatio (f.) Befreiungvon einer Verpflichtung    
  • liberatio ipso iure die Forderung erlischt „durchdas Recht selbst“, unmittelbarkraft Rechtssatzes(zB durch Leistung des Geschuldeten erlischt dieSchuld ipso iure, man hat keine Klage mehr)    
  • liberatio per exceptionem Befreiung „durch eine Einrede“Forderung des Gläubigers wurde zwar nicht erfüllt,der Klage des Gläubigers steht aber eineEinwendung entgegen, durch die der Anspruchim Prozess nicht durchsetzbar ist    
  • liberi (-orum m.) 2 Bedeutungen:(Haus)KinderFreie    
  • libertas (f.) Freiheit, Stand des Freigelassenen    
  • libertus oder libertinus (m.) liberti (libertini) Freigelassenerdie Freigelassenen    
  • libra (f.) Waage    
  • licentia (f.) Erlaubnis, Freiheit, Ungebundenheit    
  • licet es ist erlaubt    
  • licitum (n.) das Erlaubte    
  • limen (n.) Grenze    
  • lis (f.) Rechtsstreit    
  • litis aestimatio Schätzung des Streitgegenstandes    
  • litis contestatio Streitbefestigung, Streitbezeugung,Streiteinsetzung    
  • litis denuntiatio Streitverkündigung    
  • littera (f.) Buchstabe, Brief, Wissenschaft    
  • locatio conductio operarum Dienstvertrag    
  • locatio conductio operis Werkvertrag    
  • locatio conductio rei Mietvertrag, PachtvertragMiete, PachtBestandsvertrag    
  • locus (m.) Ort, Stelle    
  • locus regit actum wörtl: der Ort bestimmt das Geschehen(das Rechtsgeschäft)Bei Rechtsgeschäften wird vermutet, dass die Parteiendas Recht des Abschlussortes zugrunde gelegthaben, sofern nicht besondere Umstände auf einenanderen Parteiwillen hindeuten    
  • longi temporis praescriptio „Einrede der langen Zeit“Verschweigungseinrede    
  • lucida intervalla die „lichten Momente“zeitweilige Zurechnungsfähigkeitvon an sich Geisteskranken    
  • lucrum (n.) Gewinn    
  • lucrum cessans entgangener Gewinn    
  • magister (m.) wörtl.: Meister, Lehrerauch: akademischer Grad    
  • magistratus (m.) römisches StaatsamtInhaber eines solchen Amtes    
  • maior volljähriggrößer, älter    
  • major dividat, minor eligat der Ältere möge teilen, der Jüngeresoll wählen    
  • mala fides Schlechtgläubigkeit, Unredlichkeit    
  • mala fides superveniens non nocet Überholender (nachträglicher)schlechter Glaube schadetnicht(Bedeutung: Erfährt der gutgläubige Erwerber nachder Übergabe, dass sein Vormann nicht Eigentümerwar, hindert das die Einsitzung nicht    
  • malae fidei possessor Besitzer „schlechten Galubens“,bösgläubiger Besitzer: jemand, derweiß, dass ihm die Sache nicht gehört    
  • mancipatio (-onis f.) „Handergreifung“förmliches Rechtsgeschäft aus dem älterenröm. Recht, durch das Rechte (zB Eigentumsrechtean res mancipi) übertragen werden    
  • mancipium (-i n.) Herrschaft/Gewalt über Sachen(die durch mancipatio erworben wurden)    
  • mandatum (n.) Auftragvertragliche Übernahme einerGeschäftsbesorgungBevollmächtigungsvertragheute: Mandat