Strafrecht (Fach) / Vorsatz (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 5 Karteikarten
Strafrecht
Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.
- Definition: Vorsatz Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände
- Tatbestandsmerkmale des Vorsatzes 1. Deskriptive Tatbestandsmerkmale (z.B. beschädigen, zerstören) -> Täter muss den natürlichen Sinngehalt erfassen 2. Normative Tatbestandsmerkmale (z.B. fremd) -> Täter muss rechtlich-sozialen Bedeutungsinhalt des Umstandes zumindest laienhaft erfassen ->Unrechtsbewusstsein ist Teil der Schuld
- Simultanitätsprinzip Vorsatz muss bei Begehung der Tat vorhanden sein kein Vorsatz bei nachträglichem Vorsatz und vorgelagertem Vorsatz
- Die Formen der Vorsätzlichkeit 1. Absicht -> Gewissheitsvorstellung von Erfolgseintritt -> zielgerichteter Erfolgswille 2. Direkter Vorsatz -> Gewissheitsvorstellung von Erfolgseintritt von Nebenfolge (Wissentlichkeit) -> Hinnahme der Nebenfolge 3. Eventualvorsatz -> Für-Möglich-Halten des Erfolgseintritts -> Billigendes In-Kauf-nehmen des Erfolges / Sich-abfinden ->Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit -> Für-Möglich-Halten -> Hoffen/Vertrauen auf Ausbleiben des Erfolges
- Theorien zur Abgrenzung: Eventualvorsatz - bewusste Fahrlässigkeit 1.Vorstellungstheorien (Abgrenzung im Bereich Wissen - keine Willenskomponente) Möglichkeitstheorie (Täter stellt sich Erfolg als möglich vor - handelt trotzdem) Wahrscheinlichkeitstheorie (Täter stellt sich Erfolg als wahrscheinlich vor) Risikotheorien (Täter schafft durch Handlung unerlaubtes Risiko / unabgeschirmte Gefahr) 2.Willenstheorien (Wissenselement = Für möglich Halten) Billigungstheorie (Täter nimmt Erfolg billigend in Kauf) Gleichgültigkeitstheorie (Täter nimmt Erfolg gleichgültig hin) Vermeidungstheorie (Fehlende Manifestation des Vermeidewillens) Ernstnahmetheorie (Täter nimmt Gefahr ernst und findet sich mit ihr ab)