Verfassungsrecht (Fach) / allgemeine Staatslehre (Lektion)

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Staatsdefiniton

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  • Staatsgebiet räumlich abgrenzbarer Teil der Erdoberfläche auf den sich die Staatsgewalt erstreckt und begrenzt - territorialer Bereich über den der Staat dauerhaft herrscht
  • Staatsvolk alle Personen, die durch die Klammer der Staatsbürgerschaft dauerhaft mit dem Staat verbunden sind → Nation, deutsches Staatsvolk (Art. 116GG), Unionsbürgerschaft (Art. 20 AEUV)
  • Staatsgewalt die alleinige, umfassende und prinzipiell unbegrenzte Herrschaftsmacht des Staates innerhalb seines Staatsgebietes über das Staatsvolk → nach außen und innen unabhängig (Souveränität), Gewaltmonopol, Grenzen als Konsequenz