Strafrecht (Fach) / §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ 221 Aussetzung (Lektion)
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Strafrecht
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- Aussetzung § 221 Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft Hilflose Lage Versetzen Im-Stich-Lassen Schwere Gesundheitsschädigung
- Hilflose Lage Zustand, in dem das Opfer nicht in imstande ist, sich vor der drohenden Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung oder des Todes zu schützen
- Versetzen Das Opfer wird unter dem bestimmten Einfluss des Täters in die hilflose Lage gebracht
- Im-Stich-Lassen Die erforderliche Beistandshaltung für ein Opfer, dass sich bereits in einer hilflosen Lage befindet, wird unterlassen ->Bsp. räumliches Verlassen oder Passivität
- Schwere Gesundheitsschädigung in § 226 umschriebenen Folgen