Strafrecht (Fach) / Fahrlässigkeit (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 5 Karteikarten
Strafrecht
Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.
- Fahrlässigkeit Ungewollte Verwirklichung eines Tatbestandes durch die pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersagbarkeit des Erfolgseintritts Objektive Zurechnung des Erfolges Schuld: Persönliche Vorwerfbarkeit
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang besteht, wenn sich im konkreten Erfolg gerade die Pflichtverletzung des Täters verwirklicht hat, d.h. diejenige rechtlich missbilligte Gefahr, die durch die Sorgfaltsverpflichtung des Täters geschaffen wurde
- Sorgfaltswidrigkeit Sorgfaltswidrig verhält sich, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
- Prüfungsaufbau: Fahrlässiges Erfolgsdelikt I.Tatbestandsmässigkeit Erfolgseintritt Kausalität Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts Objektive Zurechnung des Erfolges II.Rechtswidrigkeit III.Schuld Schuldfähigkeit Spezielle Schuldmerkmale Persönliche Vorwerfbarkeit
- Maßstab der Sorgfalt -> Ansichten 1.Maß der Sorgfalt bei Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen 2.Individueller Täter -> Sorgfaltsplficht nach besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen 3.Individuelle Fähigkeiten -> Überdurchschnittliche Fähigkeiten verpflichten zu größerer Umsicht