Strafrecht (Fach) / Fahrlässigkeit (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 5 Karteikarten

Strafrecht

Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.

Lektion lernen

  • Fahrlässigkeit Ungewollte Verwirklichung eines Tatbestandes durch die pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersagbarkeit des Erfolgseintritts Objektive Zurechnung des Erfolges Schuld: Persönliche Vorwerfbarkeit
  • Pflichtwidrigkeitszusammenhang besteht, wenn sich im konkreten Erfolg gerade die Pflichtverletzung des Täters verwirklicht hat, d.h. diejenige rechtlich missbilligte Gefahr, die durch die Sorgfaltsverpflichtung des Täters geschaffen wurde
  • Sorgfaltswidrigkeit Sorgfaltswidrig verhält sich, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
  • Prüfungsaufbau: Fahrlässiges Erfolgsdelikt I.Tatbestandsmässigkeit Erfolgseintritt Kausalität Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts Objektive Zurechnung des Erfolges II.Rechtswidrigkeit III.Schuld Schuldfähigkeit Spezielle Schuldmerkmale Persönliche Vorwerfbarkeit
  • Maßstab der Sorgfalt -> Ansichten 1.Maß der Sorgfalt bei Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen 2.Individueller Täter -> Sorgfaltsplficht nach besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen 3.Individuelle Fähigkeiten -> Überdurchschnittliche Fähigkeiten verpflichten zu größerer Umsicht