Strafrecht (Fach) / Irrtümer (Lektion)

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Strafrecht

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  • Tatumstandsirrtum, §16 1.Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt 2.Wer bei der ...
  • Der Verbotsirrtum, § 17 Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe ...
  • Erlaubnistatbestandsirrtum Der Täter nimmt irrig tatsächliche Umstande an, die, wären sie tatsächlich gegeben die Tat rechtfertigen würden ->irrt über die sachlichen Voraussetzungen eines rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrundes ...
  • Erlaubnisirrtum Der Täter verkennt die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes oder glaubt an das Bestehen eines nicht anerkannten Rechtfertigungsgrundes 1.Bestandsirrtum 2.Grenzirrtum ->Rechtsfolge: Verbotsirrtum ...
  • Irrtum über das Eingreifen von Entschuldigungsgründen ... 1.Der Täter hält irrig die sachlichen Voraussetzungen eines Entschuldigungsgrundes für gegeben 2.Der Täter irrt sich über die Existenz oder die rechtlichen Grenzen eines Entschuldigungsgrundes
  • Error in objecto vel persona Täter irrt über die Identität des anvisierten und tatsächlich auch getroffenen Objekts ->Verwechslung / Irrtum über Handlungsobjekt ->Vorsatz entfällt, bei tatbestandlicher Unglleichwertigkeit der ...
  • Die aberratio ictus Täter trifft mit seiner Handlung nicht das anvisierte Opfer, sondern ein anderes ->Täter verfehlt sein Ziel -> Fehlgehen der Tat -> Abirrung
  • Fallkonstellation aberratio ictus 1.Unproblematische Fallkonstellation ->Anvisiertes und getroffenes Objekt sind ungleichwertig Versuch bzgl. anvisierten und Fahrlässigkeit bzgl. getroffenen Objektes Täter hat den Tod des zwar nicht ...
  • Definition: Irrtum Auseinanderfalllen von Vorstellung und Wirklichkeit ->Tatumstandsirrtum schließt den Vorsatz aus